Beiträge von kodi

    Interessant ist es schon, dass man durch das Nichtbestehen des 2. Staatsexamens das bestandene 1. Examen entwerten können soll. Sobald der erste Bewerber ohne Staatsexamen oder nur mit 1. Staatsexamen entfristet wird, müssten auch die "endgültig nicht bestanden"-Kandidaten wieder zugelassen werden.

    Eine Entfristung ist ja keine Einstellung, sondern ein Fortbestehen des vorherigen Vertrags.

    Zumindest muss man es abändern und nachschärfen. Neben dem Wegfall gibt es aber einige Möglichkeiten den Ausschluss zu präzisieren, z.B. indem man nur befristete Stellen freigibt oder indem man den explizit vom Gericht aufgezeigten Weg der Bestenauslese geht und diesen enger festschreibt.

    So Leid mir das persönlich für den Einzelfall tut, hoffe ich wirklich, dass die Sperre gerettet wird. Systemisch finde ich es für Kollegen und Schülern unzumutbar jetzt auch noch zertifiziert ungeeignete Personen aufzufangen. Unschuldig endgültig nicht Bestanden ist sicher nicht die Regel und für diese Fälle ist der Rechtsweg bezüglich des Prüfungsergebnis der richtige Weg und nicht ein Schlupfloch im Einstellungserlass.

    Vermutlich weil die Altersgrenze damals schlicht nicht aktualisiert wurde und danach als Einzeländerung nicht wichtig genug war und eine gesamte Strafrechtsreform zu groß wäre. Nur so zur Einordnung... wir haben da im Strafrecht zum Teil noch Rechtsgrundsätze aus dem Kaiserreich und der Nazizeit drinstehen. Der Straftatbestand "Mord" als Gesinnungstat ist zum Beispiel aus der Nazizeit und in der modernen Rechtswissenschaft durchaus umstritten.

    Das Rechtssystem ist ein ziemlich träges System, was Änderungen angeht.

    Er wird in eine psychiatrische Einrichtung geschickt, die er nach spätestens 2 Jahren als freier Mann verlassen kann.

    Das dachte ich früher auch mal, aber die Einweisung ist genau das Gegenteil vom goldenen Freiheitsticket. Abhängig von den regelmäßigen Begutachtungen kannst du da quasi beliebig lange festgehalten werden, ohne wirkliche Anfechtungsmöglichkeit. (Was ich eine absolute Katastrophe finde...)

    Seph hat das oben zitiert. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist nur ausgeschlossen, wenn man ein entsprechendes Lehramt nicht bestanden hat.

    Du kannst also erneut in den Vorbereitungsdienst, wenn du z.B. von Realschule zu Gym wechselst (und die dafür nötigen Abschlüsse hast).

    Letztendlich ist das für NRW natürlich insofern egal, weil man derzeit spätestens bei der Einstellung in den Schuldienst in dieser Konstellation scheitert.

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    Somit bin ich gezwungen eins dieser unbeliebten Mangelfächer nehmen.

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    Ich wäre bereit eins dieser Fächer auf Lehramt zu studieren, Ich muss leider zugeben, für die Einstellungschancen. Jedoch kann ich mir schon vorstellen, die Fächer in der Schule zu unterrichten und denke auch dass das Spaß machen würde. Somit soll ich rein von den Einstellungenchancen mich für Mathematik oder Informatik entscheiden?

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    Denk dran, dass Mangelfach auch bedeutet, dass du es hinterher ggf. viel unterrichten musst. Im schlimmsten Fall unterrichtest du das nahezu ausschließlich.

    Falls du Mathe nimmst, zieh nach dem ersten Semester konsequent die Reißleine, wenn du merkst, dass du es nicht packst. (In der Regel erkennt man die Eignung für das Mathestudium bis Weihnachten.)

    Ich persönlich würde immer den umgekehrten Weg nehmen: Fächer studieren, die mir liegen und mich begeistern und dann zusehen, dass ich da zu den Besten gehöre und bei der Jobsuche örtlich flexibel sein und Netzwerke knüpfen. Ich hab natürlich leicht reden, weil es bei mir zufällig Mangelfächer waren. ;)

    Pathetisch formuliert hängt da ggf. auch die Erfüllung im Beruf mit dran - auch wenn man sich theoretisch immer noch versetzen lassen könnte.

    Das gilt natürlich für beide Seiten, auch die Japanischlehrer.

    Persönlich würde ich gucken, ob du das nicht über eine Schulkooperation einführen kannst. Ohne die wirst du sicher mindestens einen weiteren Japanischlehrer brauchen, da vermutlich keine SL das Risiko eingeht, so ein Fach einzuführen, wenn es nicht mindestens ein Backup gibt.

    Ich möchte meine zwei Kleinkinder aber keine vier Wochen nicht sehen und mich erholen.

    Mein Mann kann sich Urlaub nehmen und uns besuchen [....]

    Ich kann es nachvollziehen, dass ihr das optimal gestalten wollt. Das Argument der eigenen Erholung finde ich allerdings seltsam. (...oder ungeschickt formuliert?) Sollten nicht die Kinder im Mittelpunkt stehen?

    Mal zurück zum Eingangsthema:

    Mach dein Ref fertig und brich nicht ab. Ansonsten hast du dein ganzes Berufsleben Nachteile, wenn du im Lehrerberuf bleibst. Erfahrungsgemäß ärgert das alle betroffenen Kollegen irgendwann und führt zu Unzufriedenheit. Der "Druck" im Ref ist dagegen eine endliche Sache.

    Ein Abbruch macht nur Sinn, wenn du damit einer lebenslangen Sperre wegen drohendem Nichtbestehen entgehen willst. In dem Fall würde ich aber ganz stark darüber nachdenken, ob das wirklich der richtige Beruf ist.

    Die Schulleitungen in NRW sind in einer Mail von den Bezirksregierungen über das Vorgehen informiert worden.

    Die Bez.-Reg. kann auf die Daten zugreifen und die Schulen können eine Anfrage an die Bez.-Reg. schicken.

    Schön wäre es, wenn nur das!

    Dummerweise müssen wir nun in meinem Regierungsbezirk wöchentlich die kranken gesetzlich versicherten Kollegen an die Bezirksregierung melden. Besonders prima ist, dass wir sie auch wieder Gesundmelden müssen. Man hat ja sonst nix zu tun. Aufwand locker verfünffacht im Vergleich zum Abheften des AU-Zettels. :autsch:

    Habe ich auch. Aber es ist über 30 Jahre her als ich das letzte mal eine Waffe in der Hand hatte und ich hoffe immer noch, dass ich in diesem Leben keine mehr in die Hand nehmen muß.

    Das hoffe ich allerdings auch! :top:

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