Ich glaub das Problem ist, dass BW den Begriff Schulordnung im Schulgesetz auf eine bestimmte, inhaltlich eingegrenzte Verwaltungsvorschrift umdefiniert hat, die relativ wenig damit zu tun hat, was man umgangssprachlich unter Schulordnung versteht. Wenn ich das richtig lese, dann erlässt sogar euer Kultusministerium diese "Schulordnung" nach BW-Verständnis und nicht die Schule selbst.
Ihr meint wahrscheinlich eher so eine Art Hausordnung/Verhaltenregeln für die Schulgemeinschaft. Das entspricht auch dem allgemeinen umgangssprachlichen Gebrauch des Wortes Schulordnung.
Wir haben übrigens bei der Ablösung unserer "Verbots"-Hausordnung durch ein werteorientiertes Leitbild sehr stark die Schülervertretung eingebunden.
Ein paar wenige Verbote haben sich dann über die Zeit doch wieder eingefunden. ![]()
Beispiel per PN.