Lieber dushkoo,
das ist ja eine ganz schwierige familiäre Situation.
Guck dir am besten mal §62 und §62a NBG und die Nds. SUrlVO an.
Du hast im wesentlichen 2 Möglichkeiten:
- Beurlaubung ohne Bezüge aus familiären Gründen (max. 3 Monate)
- Familienpflegezeit (Das ist aber nur Teilzeit)
Wenn dein Arzt dich selbst krankschreibt, vermutlich offiziell aus psychischen Gründen, dann wird irgendwann eine amtsärztliche Überprüfung kommen.
Bezüglich der Hundesituation:
Das ist kein Argument mit dem du irgendetwas offiziell begründen kannst. So sehr das jeder Tierhalter emotional irgendwie auch nachvollziehen kann...
Ich wünsche deiner Mutter auf jeden Fall gute Besserung und dass ihr die schwere Zeit irgendwie hinbekommt.
Ergänzung:
Lass dich am besten auch von deinem Personalrat beraten. Vielleicht kennt der noch eine andere Möglichkeit.