Wieso fragst du nicht deine Lehrerin direkt?
Beiträge von kodi
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Seph hat das oben zitiert. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist nur ausgeschlossen, wenn man ein entsprechendes Lehramt nicht bestanden hat.
Du kannst also erneut in den Vorbereitungsdienst, wenn du z.B. von Realschule zu Gym wechselst (und die dafür nötigen Abschlüsse hast).
Letztendlich ist das für NRW natürlich insofern egal, weil man derzeit spätestens bei der Einstellung in den Schuldienst in dieser Konstellation scheitert.
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Dieser Paragraph sorgt dafür, dass du nach dem Durchfallen das entsprechende Lehramt nicht durch ein erfolgreiches Ref in einem anderen Lehramt reaktivieren kannst.
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Nicht zu vergessen das geringere Deputat..
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Der Versuch der Waffenruhe ist nach dem Sylvester-Vorfall nicht ganz dumm.
Vermutlich werden da wieder viele russische Soldaten ihr Handy anstellen um nach Hause zu telefonieren und damit ihre Positionen verraten.
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Die Frage ist, ob die Stelle im Neubewerbungsfall gleichwertig war?
Hier in NRW wird z.B. nochmal nach Schulgröße differenziert.
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Somit bin ich gezwungen eins dieser unbeliebten Mangelfächer nehmen.
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Ich wäre bereit eins dieser Fächer auf Lehramt zu studieren, Ich muss leider zugeben, für die Einstellungschancen. Jedoch kann ich mir schon vorstellen, die Fächer in der Schule zu unterrichten und denke auch dass das Spaß machen würde. Somit soll ich rein von den Einstellungenchancen mich für Mathematik oder Informatik entscheiden?
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Denk dran, dass Mangelfach auch bedeutet, dass du es hinterher ggf. viel unterrichten musst. Im schlimmsten Fall unterrichtest du das nahezu ausschließlich.
Falls du Mathe nimmst, zieh nach dem ersten Semester konsequent die Reißleine, wenn du merkst, dass du es nicht packst. (In der Regel erkennt man die Eignung für das Mathestudium bis Weihnachten.)
Ich persönlich würde immer den umgekehrten Weg nehmen: Fächer studieren, die mir liegen und mich begeistern und dann zusehen, dass ich da zu den Besten gehöre und bei der Jobsuche örtlich flexibel sein und Netzwerke knüpfen. Ich hab natürlich leicht reden, weil es bei mir zufällig Mangelfächer waren.

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Pathetisch formuliert hängt da ggf. auch die Erfüllung im Beruf mit dran - auch wenn man sich theoretisch immer noch versetzen lassen könnte.
Das gilt natürlich für beide Seiten, auch die Japanischlehrer.
Persönlich würde ich gucken, ob du das nicht über eine Schulkooperation einführen kannst. Ohne die wirst du sicher mindestens einen weiteren Japanischlehrer brauchen, da vermutlich keine SL das Risiko eingeht, so ein Fach einzuführen, wenn es nicht mindestens ein Backup gibt.
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Sprich dringend schnellsten mit deiner SL. Vermutlich landet dadurch deine Vertretung in der Arbeitslosigkeit. Je eher deine SL Bescheid weiß, desto größer ist die Chance da ggf. doch noch eine Lösung zu finden.
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Ich möchte meine zwei Kleinkinder aber keine vier Wochen nicht sehen und mich erholen.
Mein Mann kann sich Urlaub nehmen und uns besuchen [....]
Ich kann es nachvollziehen, dass ihr das optimal gestalten wollt. Das Argument der eigenen Erholung finde ich allerdings seltsam. (...oder ungeschickt formuliert?) Sollten nicht die Kinder im Mittelpunkt stehen?
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Mal zurück zum Eingangsthema:
Mach dein Ref fertig und brich nicht ab. Ansonsten hast du dein ganzes Berufsleben Nachteile, wenn du im Lehrerberuf bleibst. Erfahrungsgemäß ärgert das alle betroffenen Kollegen irgendwann und führt zu Unzufriedenheit. Der "Druck" im Ref ist dagegen eine endliche Sache.
Ein Abbruch macht nur Sinn, wenn du damit einer lebenslangen Sperre wegen drohendem Nichtbestehen entgehen willst. In dem Fall würde ich aber ganz stark darüber nachdenken, ob das wirklich der richtige Beruf ist.
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Die Schulleitungen in NRW sind in einer Mail von den Bezirksregierungen über das Vorgehen informiert worden.
Die Bez.-Reg. kann auf die Daten zugreifen und die Schulen können eine Anfrage an die Bez.-Reg. schicken.
Schön wäre es, wenn nur das!
Dummerweise müssen wir nun in meinem Regierungsbezirk wöchentlich die kranken gesetzlich versicherten Kollegen an die Bezirksregierung melden. Besonders prima ist, dass wir sie auch wieder Gesundmelden müssen. Man hat ja sonst nix zu tun. Aufwand locker verfünffacht im Vergleich zum Abheften des AU-Zettels.

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Habe ich auch. Aber es ist über 30 Jahre her als ich das letzte mal eine Waffe in der Hand hatte und ich hoffe immer noch, dass ich in diesem Leben keine mehr in die Hand nehmen muß.
Das hoffe ich allerdings auch!

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Ich nehme das nicht so wahr. Mir erscheint die Moderation hier ziemlich neutral.
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Ja genau. Wenn du nichts einreichst, bekommst du je nach Versicherung 1-3 Monatsbeiträge zurückerstattet. Manchmal ist das auch gestaffelt und schaut auf die Vorjahre zurück. Daher guckt man in der Regel, ob die Höhe der Erstattungen im Jahr die Beitragsrückerstattung übersteigt. Nur dann reicht man ein.
Nachdem was du über das Jahr das Todes hier angedeutet hast, wirst du in dem Jahr ziemlich sicher über der Beitragsrückerstattung liegen und das Einreichen also Sinn machen.
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Ich habe mich bereits beim DH gemeldet per Überlastungsanzeige!! Und, was ist passiert? Nichts.
Idealerweise ändert sich danach natürlich etwas.
Im schlechtesten Fall legt die Überlastungsanzeige zumindest die juristische Verantwortung für die Folgen der Überlastung in die Zuständigkeit des Arbeitgebers.
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Ich sehe das ganze pragmatisch. Mit der altmodischen Benimmregel "Mütze ab in Innenräumen" macht man nichts falsch.
Meine Schülerklientel hat so schon gegen genug Benachteiligungen und Vorurteile anzukämpfen. Daher ist es sinnvoll in dem Punkt auf Sicherheit zu gehen und nicht ggf. einen weiteren potentiellen Nachteilspunkt aufzumachen, wenn sie auf das falsche Gegenüber treffen.
Ich erklär denen das auch so, ist für die überhaupt kein Problem, verstehen sie sofort.
Die Kopftuchdebatte halte ich für anachronistisch. Das ist doch längst geklärt. Wer es aus religiösen Gründen tragen will, darf es tragen.
Irgendwelche Sicherheitsbereiche mit Helmpflicht oder andere Sicherheitsvorschriften z.B. bei der Arbeit an Standbohrmaschinen sind ebenfalls eine andere Sache. Da geht die Sicherheit vor. Keine Einhaltung der Sicherheitsvorschrift = Tätigkeitsverbot
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Verjährungsfrist ist übrigens drei Jahre ab Jahresende der Rechnungsstellung.
Jenachdem wie fit dein Schwiegervater zum Schluss war, lohnt es sich zu gucken, ob alles eingereicht wurde.
Du reichst natürlich nur ein, wenn die Erstattung höher als die Beitragsrückerstattung ist. Das ist im Alter wegen der in der Regel hohen Krankenkosten aber meistens der Fall.
Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute!
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Andersherum gefragt, würdest Du die Waffe in die Hand nehmen oder deine Kinder schicken, wenn Separatisten in Bayern sich für unabhängig erklären und von Österreich annektiert werden?
Ja, selbstverständlich. ....aber ich hab auch gedient.
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... dass der Experte auf einmal das Ende der Pandemie ausrief und nun von einer Endemie spricht.
Was ist daran plötzlich? Die Entwicklung ist doch genau so, wie erwartet und schon lange prognostiziert. Alle die sich nicht der Wissenschaft verschlossen haben, sind davon nicht überrascht.
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