Beiträge von Thamiel

    Zitat von MarlboroMan84

    Habe ich also einen Angreifer der auf mich zugerannt kommt und ruft "Ich schlag dir dein Gesicht zu Brei"

    Und ja, das ist ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff der unmittelbar bevorsteht. Was soll das sonst sein, wenn ein Angreifer mir eine schwerwiegende ggf. tödliche Körperverletzung androht und sich anschickt das auszuüben?


    Da steht überhaupt nichts unmittelbar bevor. Solange der Kerl nicht auf Armlänge an dir dran ist kann er über sein "Zubreischlagen" soviel quäken wie er will. Drohungen allein sind keine Angriffe und im Moment ist er noch damit beschäftigt, sich erst noch in die Lage zu versetzen, seine Drohung wahrzumachen.

    Tut mir leid, aber hiermit zeigst du, dass du von der Thematik keinerlei Ahnung hast. Es ist absoluter Grundsatz der deutschen Rechtssprechung dass eine sog. "schimpfliche Flucht" nicht erforderlich ist und "Recht dem Unrecht nicht weichen muss".

    Fehlt nur noch, dass du behauptest, dass dir ein Unrecht geschieht, wenn jemand auf dich zuläuft und dabei rumschreit. :_o_D

    Wie kommst du auf die Idee, dass es überhaupt bis vor Gericht kommt?

    Weil dich der Richter vielleicht fragen möchte, warum du keine anderen Möglichkeiten gesehen hast, einem lediglich angekündigtem Angriff auf deinen Körper zu begegnen? Wie wärs denn mit Weglaufen gewesen? Ich bin sicher, dir fallen noch mehr Möglichkeiten ein. Wie gesagt, viel Spaß damit. :_o_D

    b) das relativ mildeste Mittel ist (hier könnte man noch von Verhältnismäßigkeit sprechen)


    Hier könnte man nicht von Verhältnismäßigkeit sprechen, hier wird von Verhältnismäßigkeit gesprochen. Ob eine Schußwaffe das relativ mildeste Mittel gewesen ist, wenn einer schreiend auf dich zurennt, davon darfst du danach den Richter überzeugen. Viel Spaß damit. :_o_D

    Eigentlich ist bei Notwehr und Nothilfe keine Verhältnismäßigkeit der Mittel notwendig bzw. ist nicht erforderlich. Weil mit der Begründung könnte sich z.B. eine Frau, die gerade vergewaltigt wird, nicht letal wehren dürfen. Und das ist ja wohl Humbug. Daher steht das auch aus guten Grund nicht im Notwehr-§.

    Eine gerade stattfindende Vergewaltigung ist ein lebensbedrohender Angriff. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist dazu da, gerade auch in solchen Situationen den Verteidiger vom Schadensrisiko frei zu sprechen, der aus einer dem Angriff angemessenen Verteidigung naturgemäß erwächst. Wenn der Angreifer dein Leben bedroht, bist du nicht auf Verteidigungen beschränkt, die das Leben des Angreifers schonen. Der Einwand greift nicht.

    Mein Punkt ist vielmehr ein anderer. Es reicht in der deutschen Rechtsprechung mittlerweile schon, wenn das Gericht der Meinung ist, dem Verteidiger begründet unterstellen zu können, dass er in der Lage ist, einen Angriff unter enger Auslegung der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beenden. Dies wird z.B. bei allen Leuten als begründet angenommen, die in ihrer Freizeit einer Kampfsportart nachgehen. Es spielt dafür keine Rolle, welche das ist. Es spielt auch keine Rolle, wie lange der- oder diejenige sie schon trainiert. Wenn du Amateurboxer bist, und du wirst von einem Angreifer in die Bodendistanz gezwungen, aus der du wie jeder andere Laie auch nur noch mit dem Stein in der Hand rauskommst, kannst du drauf wetten, dass ein geschickter Anwalt Zivilansprüche gegen dich geltend machen wird, wenn der Angreifer mit einem Loch im Kopf im Krankenhaus aufwacht.

    Das ziehen nur die Leute ins Lächerliche, die so eine Situation noch nie angedacht, geschweige denn, auch nur in abstraktester Form durchgespielt haben. Man hätte den oder die Kollegin davor einfach mal fragen müssen, ob sie sich beim Kochen gerne mit dem Messer in den Finger schneidet, nur um den Denkprozess in Gang zu bringen, wo eine Klinge im eigenen Körper überall hinpasst und wie sich das wohl anfühlt.

    Erst meinst du, man könne unter Umständen nicht streiken, da es Mehrarbeit für die nicht streikenden Kollegen bedeutet - Blödsinn, dann fällt eben der Unterricht mit Notbetreuung aus. Beamte müssen ohnehin nicht vertreten.


    Nö, meinte ich nicht. Ich sagte schon, dass dies nicht mein Argument gegen Streik ist. Ich bin da hinreichend unsozial gegen meine Kolleginnen, ganz im Gegensatz zu diesen, denen war/ist das mehrheitlich wichtig.

    Dann beklagst du dich, dass die Leid tragenden ja die Eltern sind (was ist eigentlich mit dem Bildungsrecht der Kinder? :motz: ) - wie allen Dienstleistungen trifft es eben die Kundschaft direkt. Das ist aber sicher kein Grund das Streikrecht abzuschaffen - dann macht der Arbeitgeber ja gleich was er möchte.


    Das macht er so doch auch schon. Was kümmern ihn Warnstreiks in Mainz und anderswo? Das kann ihm egal sein. Ich sagte es schon zu Anfang: selbst die Müllabfuhr streikt effizienter als wir. Die müssen nach dem Streik die Streikfolgen auch mit Überstunden selbst abarbeiten. Nur im Gegensatz zu uns, stinken deren Streikfolgen bis dahin unübersehbar vor jeder Haustür vor sich hin. Bei uns bleiben Kinder zu Hause und werden nicht unterrichtet. Selbst wenn das 3 Monate lang passieren würde: wenn nicht gerade Abschlussklassen bestreikt werden, wen kümmert das? Die Länder? Das kümmert vielleicht die Eltern, weil den Plagen zuhause die Decke auf den Kopf fällt. Sind wir wieder bei der Geiselhaft.

    Jetzt meinst du, dass Streiks ohnehin keinen Einfluß auf die Verhandlungen haben, da man die Folgen (ungebildete Kinder) erst Jahre später merkt und gar nicht so lange streiken kann. Dann frage ich mal anders rum: es wird zum Streik aufgerufen - angenommen es würden nur 5% der Angestellten mit machen. Denkst du, dass so ein Ausfall keine signifikanten Folgen für die Rangehensweise der TdL hätte? Das bezweifele ich ehrlich gesagt stark. Falls beim Aufruf niemand mit macht, geht doch jeder Respekt für die Forderungen der Lehrer verloren ("so ernst kann es denen ja nicht sein").


    Von welchem Respekt redest du da? Respekt gegenüber angestellten Lehrern, ihren Forderungen? Ich gebe gern zu, im Osten haben sie einen Fehler gemacht, als sie zu gierig auf die Ersparnisse geschaut haben und die Beamten aus den Klassenräumen verschwunden sind. Aber hier in RLP, im Saarland? Wie kommt eigentlich das Verhältnis zustande zwischen Beamten und angestellten Lehrern? Könnte das etwas mit "teile und herrsche" zu tun haben? Mal drüber nach gedacht, das der Anteil angestellter Lehrer am Gesamtpool eines Landes gerade so groß gehalten wird, das man etwaige Spirenzchen (z.B. wie Streiks) gerade noch überspielen kann? Wir reden hier über politische Entscheidungsträger, über Machtmenschen. Als ob die sich ohne Not eine so offensichtliche Blöße geben würden, wenn sichs nicht vermeiden lässt. Sparen ist wichtig. Aber die Zügel in der Hand behalten noch mehr.

    Ich habe aber fast den Eindruck, als ob du aus Prinzip gegen Streiks opponierst. Verzeihe bitte, falls ich das falsch auffasse. Sollte dir eigentlich schon an der Durchsetzung der Forderungen liegen, kannst du ja ggf. einen konstruktiven Verbesserungsvorschlag bringen ("Alles Mist" kann jeder rufen):


    Das hatten wir alles schon. Hier in diesem Thread und in den entsprechenden vor 2 Jahren auch schon. SuFu ist dein Freund. Seit damals hat sich meine Position nicht verändert. Ich opponiere aus Prinzip gegen Streiks an Schulen, das fasst du ganz richtig auf. Aber mir liegt auch etwas an der Durchsetzung der Forderungen. Aus genau diesem Grund erbost mich dieser Käse so sehr. Wenn die GEW unwichtige Ziele verfolgen würde, könnte es mir ja egal sein, mit welchen Aktionen die Funktionäre sich ihre Zeit so vertreiben - irgendwas müssen sie ja in ihre Tätigkeitsberichte schreiben können.

    Das in der Dienstleistungsgesellschaft die Kunden direkter betroffen sind - Dienstleistungen lassen sich per Definition i.d.R. nicht auf Vorrat erbringen - ist aber wohl ein unsinniges Argument gegen einen Streik. Die Bahn streikt und die Kunden kommen nicht mehr weg (in den Urlaub oder zur Arbeit). Die Piloten oder Fluglotsen streiken und der Luftverkehr steht still - wodurch wichtige Geschäftstermine etc. flöten gehen. Die Ärzte streiken und Patienten die kein absoluter akuter Notfall sind bekommen ihren OP-Termin gestrichen.

    Und das ist der Grund, wieso ich bei Unterricht nicht von Dienstleistung spreche. Denn bei der gibts einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung. Wenn die Piloten streiken steht der Luftverkehr still und zwar ab sofort. Wenn wir streiken, lernen kleine Kinder das Einmaleins nicht. Wann wird das sichtbar? Ganz rein theoretisch in Jahren, praktisch nie, weil wir gar nicht so lange streiken können, dass es bis dahin sichtbar bleibt. Jetzt klar, warum >90% der Erzieher monatelang streiken mussten, bis sich was regte?

    In RLP ist die Verbeamtung auf Lebenszeit im GS-Bereich alles andere als Formsache. Verbeamtet wurde bis vor einem Jahr im Rankingbereich von 0.9, was in etwa bedeutet makelloses 1.0er erstes und zweites StEx machen und dann noch ein Jahr Angestellter sein (bringt 0.2 Bonus). Reffis mit schlechter als 2.0 Bewerbungsnote brauchen sich über die offizielle Rankingliste keinen Hoffnungen hingeben.

    In der Wirtschaft sind die Kunden aber nur die willkommenen Nebenziele eines Streiks. Wenn Cockpit bei der Lufthansa streikt, ärgert sich der Vorstand über die Kundenverärgerung relativ wenig. Der Kostenberg, der sich anhäuft, für jede Minute, die Maschinen am Boden stehen und nicht bestimmungsgemäß durch die Luft fliegen, der treibt den Angstschweiß auf die Stirn der Finanzvorstände, die an die Shareholder denken, welche ihrerseits ihre Dividenden flöten gehen sehen, für die sie sich mal eingekauft haben. Und nein, Shareholder sind gerade keine Kunden eines Unternehmens.

    Das ist der Unterschied, den die Gewerkschaften nicht verstehen (wollen?!). Direkt können sie den Ministerien per Streik gar nix sondern sie müssen es hinbiegen, dass Dritte dort Druck an ihrer Stelle und zu ihren Gunsten ausüben. Wieso sich Elternverbände dazu berufen fühlen sollen, sich von Lehrergewerkschaften einspannen zu lassen nur weil diese das gerne so hätten, davon habe ich von Gewerkschaftsseite noch nie eine halbwegs schlüssige Antwort erhalten.

    Und deine Begriffsstutzigkeit hat schon den Anschein von Vorsatz! Wer muss denn die Notbetreuung bereit stellen?? Die Lehrer der Schule. Die ihren Unterricht nicht halten können, weil die Klassen streikender Kollegen aufgeteilt werden. Die den Ärger haben, Kinder hinten drin zu haben, die beschäftigt werden wollen, weil sie sonst auf störende Verhaltensweisen verfallen. Jetzt klar, wo die Mehrarbeit landet, von der ich vor ein paar Postings sprach und die du mit einem schönen by-the-book-Pinselstrich als unzulässig betitelt hast? Trete mal ein paar Schritte zurück.

    Susannea: In deinem Fall traf es die Eltern. Mittlerweile wird das ja ausgeblendet, bzw. dahingehende Instrumentalisierung dieser Gruppe ist ja sogar erklärtes Ziel. Soweit ist es gekommen mit den "Streikenden". Dieses erklärte Ziel ist aber kein Automatismus und die GEW hat kein Anrecht darauf, den Ärger der Eltern postwendend beim Arbeitgeber abzuladen. Eltern dürfen die Adressaten ihrer Beschwerden schon noch selbst bestimmen, oder?
    Was zulässig ist und was gemacht wird bzw. werden muss sind zwei paar Schuhe. In der "verlässlichen Schule" kann man Kinder nicht auf dem Hof stehen lassen, wenn sie morgens dort stehen.

    Wem wehtut? Bei kleinen Kollegien, so hehr das Ziel ist, für den streikenden Kollegen Verständnis zu haben, fällt beim direkten Sitznachbarn im LZ halt zuerst einmal Mehrarbeit an. Vor dem Streik ist nach dem Streik, so vorausschauend sind die meisten halt schon noch. Das ist übrigens auch so ein Merkmal, wie ziellos Streiks im Bildungssektor wirken. Sie tun in erster Linie denen weh, die gar nicht betroffen sind. Dem Arbeitgeber können sie dagegen relativ egal sein. Den kriegt man über Streik nur, falls jener indirekte Wirkung entfaltet - dafür ist er aber ursprünglich nicht entwickelt worden.

Werbung