Es ist doch völlig egal, um welche Religion es geht. Die Zusammenarbeit mit Mitschülern kann man wohl von allen Schülern erwarten und Religion kann kein legitimer Verweigerungsgrund sein. Gerade wenn es um einen volljährigen Schüler geht, finde ich es angemessen, hier klar auf Gleichbehandlungsgrundsätze hinzuweisen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.
Persönlich finde ich, dass jemand, der unseren gesellschaftlichen Grundsätzen konträr entgegen steht und nicht zu einer Verhaltensanpassung bereit ist (wobei ich nicht unterstellen möchte, dass das hier der Fall ist, aber falls dem so ist), in einer deutschen, staatlichen Institutionen eigentlich nicht beschult werden kann und keinen Abschluss erwerben können sollte. Der Schulbetrieb umfasst ja nicht nur die fachliche Ausbildung, sondern verfolgt auch Erziehungs- und Sozialisationsziele, die darauf ausgerichtet sind, junge Leute "gesellschaftsfähig" ins Leben zu entlassen. Das sehe ich bei jemandem, der die Zusammenarbeit mit Frauen verweigert, als absolut nicht gegeben. Ob das rechtlich ein hinreichender Ausschlussgrund wäre, steht natürlich auf einem anderen Blatt.