Was soll da JA denn machen? Da meine Schwester da arbeitet, sehe ich auch die andere Seite. Und die sieht so aus, dass selbst bei Fällen, in denen Kindeswohlgefährdung vermutet wird (also eben diese Fälle, wo man "leider" kein krankenhausreif geschlagenes Kind vorweisen kann, sondern nur die akute Gefährdung "fühlt") rechtlich einfach wenig Handhabe besteht. Das JA kann regelmäßig besuchen, eine Familienhilfe bereitstellen, Hilfsangebote machen, Eingliederungshilfen stellen usw., aber letztlich hat all das in seiner Wirksamkeit auch Grenzen. Solange keine glasklare Kindeswohlgefärdung vorliegt, kann man gegen den elterlichen Willen kein Kind aus der Familie nehmen oder dergleichen. Und selbst wenn die Jugendämter das für dringend angeraten halten und die Fälle vor Gericht gehen, verlieren sie die meisten Prozesse. Elterliche Rechte sind ein hohes Gut, das nicht leichtfertig beschnitten wird.
Wenn Bußgelder verhangen werden, die Polizei regelmäßig auf der Matte steht usw., dann passiert doch faktisch was und der Fall wird eben nicht ignoriert. Dass dabei nichts herauskommt und das Kind nicht zurück in die Schule verbracht werden kann, ist unbefriedigend, letztlich muss man aber auch hier abwägen, ob drastischere Maßnahmen nicht noch größere Schäden anrichten. Wer kann von uns schon beurteilen, welche psychische Problematik bei einem Dauerschwänzer vorliegt...