Nein, müssen sie nicht. Es gibt keine Notwendigkeit, das in einer bestimmten Rangfolge zu durchlaufen. Die ergriffenen Maßnahmen müssen nur schlicht verhältnismäßig zum Vorfall sein. Mal als Extrembeispiele:
1. Schüler kaut entgegen der Schulordnung Kaugummi. -> das ist wohl eher ein Fall für ein passendes Erziehungsmittel und keine Ordnungsmaßnahme
2. Schüler prügelt auf einen anderen Schüler ein -> hier ist ein reines Erziehungsmittel daneben, das kann man auch direkt mit einer passenden Ordnungsmaßnahme beantworten (mind. vorübergehende Suspendierung)
Bei "ausreichend schweren" Taten kann man Erziehungsmaßnahmen sicherlich überspringen. Bei Gewalt gibts bei uns auch sofort Teilkonferenzen und deutliche Konsequenzen.
An einer vorherigen Schule wurde nach Besuch einer entsprechenden Fortbildung aber explizit auf die Notwendigkeit der zuvor dokumentierten Erziehungsmaßnahmen hingewiesen, um Ordnungsmaßnahmen für Standardfälle rechtlich abzusichern. Störendes Verhalten direkt mit Suspendierung oder temporärer Überweisung in die Parallelklassen zu sanktionieren oder dergleichen ist bei Widerspruch schwierig, wenn vorher nichts dokumentiert wurde.