@ magister Vielen Dank!
Beiträge von teachtina
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Hallo zusammen,
gibt es hier vielleicht eine Kollegin, einen Kollegen, die/der Altersteilzeit in Anspruch genommen hat? Was sind die Tücken,bzw auf was muss man achten?
Da man bei diesem Modell nur die Hälfte seines Deputats arbeiten muss, würde mich interessieren, inwieweit die Ermäßigungsstunden, bzw die Schwerbehindertenermäßigung ebenfalls noch angerechnet werden. -
Bw war immer schon ein Bundesland der besonderen Art. Der BPR und der PR können zwar eingeschaltet werden, eine Versetzung aber nicht verhindern.
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Du brauchst dir doch nur den entsprechenden Paragrafen durchzulesen.
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Es ist der Paragraf 71 Abs 1 Nr. 11. Da steht , das das für nicht verbeamtete Lehrer nicht gilt
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Ja, jetzt wirds ganz verwirrend. Ich muss mir den Paragrafen auch nochmal durchlesen. Auf jeden Fall kam der Hinweis von der Rechtsschutzstelle der GEW BW, bzw.deren Vorsitzenden, Herrn Name von Mod, entfernt
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Meike, ich muss dich korrigieren, es gilt § 71 Abs 4 Nr 3 LPVG: bei angestellten Lehrern hat der PR kein Mitspracherecht Leider!!
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Am besten ist wohl erstmal die Schwerbehindertenvertretung zu kontaktieren, nur sind die hier im Ländle extrem schlecht zu erreichen und ständig überlastet. Was Wunder...
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Das werd ich tun. Wichtig war mir eigentlich eher zu erfahren, ob man sich gegen die Versetzung wehren kann. Hab mich falsch ausgedrückt. Vielen Dank, Meike!
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Komisch, der Rechtsberater der GEW sagte mir, dass bei Angestellten der BPR kein Mitspracherecht hat...
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Hallo zusammen, vielleicht weiss jemand, ob ein schwerbehinderter Lehrer im Angestelltenverhältnis versetzt werden kann. Ich konnte bis jetzt nur in Erfahrung bringen, dass man ihn personalratsmäßig nicht unterstützen kann und er wohl eine Versetzung hinnehmen muss.
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Hallo zusammen, gibt es hier im Forum KollegInnen, die nach dem Daltonprinzip unterrichten bzw deren Schule Dalton eingeführt hat und wie sind Eure Erfahrungen?
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Danke Lyna, vieles wusste ich schon. Aber selbst das Regierungspräsidium in Karlsruhe wusste nicht, was konkret unter Mehrarbeit fällt. Inzwischen weiss ich zumindest, dass Abi-Zweitkorrekturen nicht unter Mehrarbeit fallen.
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Danke allen für ihre Beiträge,aber ich sprach von schwerbehinderten Kollegen. Läuft es da nicht etwas anders?
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Vielen Dank allen!
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Für schwerbehinderte Kollegen gilt: Auf Verlangen werden sie von Mehrarbeit freigestellt. Was ist Mehrarbeit? Gehören z.B. Abi-Zweitkorrekturen auch dazu?
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Ich habe grade die Schwerbehindertenvertretung erwischt, die folgendes sagte: ein solches Verhalten der SL ist völlig inakzeptabel.Leider sind allel in den Ferien so dass erst zu Beginn des Schuljahres Gespräche stattfinden können. Es wird auf jeden Fall ein solche Gespräch geben.
Danke auch dir, Meike -
Meike, es geht darum dass eine schwerbehinderte Kollegin letztes Jahr 30 Fehltage hatte und nun quasi kaltgestellt werden soll. Sie wird mit 16 Stunden in KV,Aufsichten und AGs eingesetzt. Es fand kein Gespräch statt sondern sie erfuhr dies über eine lapidare e-mail. Laut Fürsorgeerlass un Integrationsvereinbarung sind solche Gespräche Pflicht der SL. KV ist belastender als normaler Fahunterricht. Schwerbehinderte sind doch wohl gleichberechtigt zu behandeln, oder?
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Ja, keine Antwort.Kenn ich aber schon...
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@ Meike: Es ist leider wirklich so, dass unser Kollegium sehr uninteressiert ist und nach Sympathie den Personalrat wählt. Außerdem sind wir 160 Kollegen ( Gesamtschule) und es geht nicht wirklich viel zusammen weil sich alle verlieren.
Ich werde mich auf jeden Fall mit der Schwerbehindertenvetretung in Verbindung setzen, bis jetzt leider ohne Erfolg. Ferien? Sind beimRP Karlsruhe immer schon schwer erreichbar gewesen.
Danke für deine Antwort!
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