Beiträge von Zeitnomade

    baum, darf ich mich an dein Thema anschließen? Meine Frage passt irgendwie hierher - auch wenn ich auf deine Frage keine Antwort habe, stehe ich vor einem ähnlichen Problem. Falls die Frage hier unpassend ist, bitte ich den Mod, sie zu verschieben.


    Bin selbst in BW, hier an 2 Schulen eingesetzt.
    Nun würde ich gerne nächstes Jahr an einer Fortbildung teilnehmen, die in einer Prüfung endet - und die ich brauche, um für ein ganz bestimmtes Fernstudium zugelassen zu werden. Dieses Fernstudium widerum brauche ich, um meine Tätigkeit als Lehrer zu erweitern und den Schwerpunkt zu verlagern.
    Teile dieser Fortbildung, d.h. 3mal je 4 Tage sind nicht in der unterrichtsfreien Zeit - doch um diese Prüfung zu bestehen, sollte ich daran teilnehmen. Ich kann viel per Selbststdium erarbeiten, aber nicht alles.


    Nun kann ich mich nicht 3x4 Tage vertreten lassen, und dann die Zeit wieder reinarbeiten. Dazu kommt, dass mir schon mehrere beantragte Fortbildungen nicht bewilligt wurden, da ich die letzte Zeit kei Klassenlehrer, sondern Fachlehrer war. Und Fortbildungen wurden nr den KL zugestanden....und auch nur solche, die für die Schule wichtig waren. Auch gibt es so etwas wie "Bildungsurlaub" in BW nicht.


    Hat jemand von euch eine Ahnung, ob es rechtlich irgendetwas gibt, damit mir diese 3x4 Tage bewilligt werden würden? Sonst wird es wirklich schwierig, zu bestehen....

Werbung