Beiträge von Wirbellose

    Hallo zusammen,
    mich würde interessieren, ob es an anderen Schulen so etwas wie ein Forum für Klassenlehrer gibt bzw. Klassenlehrerkonferenzen, auf denen halt nur Klassenleiterthemen besprochen werden bzw. die Sicht und die Interessen der Klassenlehrer zu bestimmten Themen im Vordergrund stehen.
    Viele Grüße
    Wirbellose

    Zitat

    Die Tatsache, dass die Begleitperson einen Fehler macht, wird im
    Zweifelsfall wohl dir zur Last gelegt, weil du sie akzeptiert hast,
    obwohl jedem klar denkenden Menschen bewusst sein müsste, dass diese
    aufgrund ihres Alters / ihrer Erfahrung nicht die notwendigen
    Voraussetzungen mitbringt, aktiv, präventiv und kontinuierlich zu
    beaufsichtigen.

    :thumbup:


    Zitat

    Aber wenn der Notfall eben eintritt, dann wird einem das Akzeptieren der ungeeigneten Begleitung sicherlich negativ ausgelegt.

    Genau, und grob fahrlässiges Verhalten kann umso schneller passieren, wenn der Lehrer - nach 4 Klassenfahrtstagen und 3 schlaflosen Nächten ohnehin schon gestresst und übermüdet genug - niemanden an seiner Seite hat, der ihn voll und ganz unterstützt und professionell beraten kann, sondern den er quasi als 31. Kind auch noch anweisen und beaufsichtigen muss.


    Ein wie ich finde sehr interessanter Leitfaden zum Thema war bis gestern noch auf schulleiter.de zu finden. "Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in der Schule" von 2009. (pdf. Datei habe ich) Wendet sich an SL und rät u.a. zu 2 Lehrkräften pro Reise, um einfach Rechtssicherheit zu haben. Das Handbuch enthält auch einen unbeschönigten Musterbrief eines Schulleiters an das Kollegium, in welchem dieser über mögliche haftungsrechtliche Folgen bei grob fahrlässigem Verhalten aufklärt: persönliche Haftung für den gesamten Schaden materieller sowie immaterieller Art. Dies kann bis in die 5-stelligen Beträge gehen. In solchen Fällen zahlt weder die persönliche Haftpflichtvers. noch die Amtshaftpflichtvers. Man muss mit seinem gesamten Privatvermögen in voller Höhe aufkommen.


    Hier ein kurzes Zitat: "Im Zweifel haftet die Lehrkraft
    Die Verantwortung der Lehrer bleibt auch bei Delegation der Aufsicht und bei Begleitung
    von Eltern bei der verantwortlichen Lehrkraft. Erweist sich eine Begleitperson als
    „Totalausfall“, z. B. weil der begleitende Vater jeden Abend einen über den Durst trinkt
    und dadurch nicht in der Lage ist, die Aufsicht im Schlaftrakt der Jungen sicherzustellen
    und die Klasse am nächsten Morgen pünktlich zu begleiten, bleibt die alleinige Verantwortung
    bei demjenigen, der die Klassenfahrt organisiert hat, also meistens beim Klassenlehrer.
    Erleidet ein Schüler in einer solchen Situation einen Schaden, z. B. Sturz im
    Treppenhaus der Jugendherberge durch Raufereien, haftet im Zweifel die Lehrkraft
    wegen unterlassener oder nicht genügender Aufsicht.
    Praxistipp: Wenn Sie mindestens 2 Lehrkräfte mit zur Klassenfahrt schicken, erfüllen
    Sie die gesetzlichen Vorgaben. Sie ersparen sich damit etwaige Unsicherheiten hinsichtlich
    der Zuverlässigkeit schulfremder Begleitpersonen." (S. 20)


    (Das habe ich meinem SL heute einmal zukommen lassen)

    Zitat

    "Wenn ihn Hilfspersonen bei seiner Aufsichtsführung unterstützen,
    umfaßt seine Aufsichtspflicht auch die sorgfältige Auswahl und
    Anleitun
    g sowie den sachgerechten Einsatz dieser Hilfspersonen."

    1) Wenn die Hilfsperson versagt, habe ich als Lehrkraft dann grob fahrlässig gehandelt?


    2) Der Einsatz einer Hilfsperson erweitert das Aufgabenfeld innerhalb der Aufsichtspflicht des Lehrers. Die Aufsichtspflicht umfasst nun auch die sorgfältige Auswahl (Eignungsfeststellung im Vorfelde der Reise zusammen mit der SL), Anleitung (Einarbeitung -> Mehrarbeit!) sowie den sachgerechten Einsatz dieser Person.

    mimmi


    Kann man hier tatsächlich von einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten ausgehen?
    Grob fahrlässig heißt, dass jemand eine wichtige Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängen würde.


    Letzlich muss ich mich aber fragen, ob ich meine Hand dafür ins Feuer legen könnte, dass ich in stressigen Situationen, womöglich übermüdet, niemals grob fahrlässig handeln würde.


    Wer könnte sich da schon sicher sein?

    Guter Hinweis, Mikael.

    Zitat

    Können die für die Schulfahrt aufsichtspflichtigen Lehrkräfte auf Grund des gesundheitlichen Zu-stands einer Schülerin oder eines Schülers die Verantwortung für deren oder dessen Teilnahme nicht übernehmen, so entscheidet auf Antrag des Klassenlehrers und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten die Schulleitung über die Teilnahme.

    Zitat

    Schülerinnen und Schüler können nach einem gravierenden Fehlverhalten von der verantwortli-chen Lehrkraft vorzeitig nach Hause geschickt werden. Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern sind die Erziehungsberechtigten hiervon vorher zu unterrichten.

    Zitat

    Die Lehrerinnen und Lehrer sind während der ge-samten Schulfahrt zur Wahrnehmung ihrer ge-setzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verpflich-tet. Diese muss aktiv, präventiv und kontinuierlich erfolgen. Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.


    Leider bleibt der Schulfahrtenerlass meines BL uneindeutig. Es wird beides verwendet (s.o.).


    Wie oben schon erwähnt, gibt es bei mir keinen Zwang zur Durchführung der Reise. Unser Schulleiter meinte jedoch schon, dass er zukünftig keine Kollegen mehr als Klassenlehrer einsetzen wird, die sich weigern, eine Reise als alleinige Lehrkraft durchzuführen. (Hat uns alle sehr betroffen gemacht... ;) ) Man sieht, es wird hier mehr gedroht, denn sachlich argumentiert. Schade, schade.

    Ich bin noch einmal alle Beiträge durchgegangen und habe dank euch tatsächlich jetzt einen klareren Einblick in diese Thematik gewonnen und für mich eine klare Position entwickeln können.
    Eine Widersprüchlichkeit verunsichert mich allerdings noch, s. die obigen Links. (Sind leider noch nicht übernommen worden: http://www.experto.de/b2c/fami…cht-bei-schulfahrten.html sowie http://www.schullandheim.de/pl…ufsichtspflicht_vogel.pdf - hier v.a. Seite 2 "begleitende Personen")


    a) bei Vogel steht, dass es ausreiche, einer Lehrkraft EINE Begleitperson mitzugeben.
    b) im zweiten Link steht unter "Checkliste Aufsicht für Schulfahrten", dass mindestens ZWEI LEHRKRÄFTE für die Fahrt beauftragt werden.


    Wer hat hier Recht?


    Remonstrieren werde ich nicht brauchen, da meine SL mir schon gesagt hat, dass sie mich nicht zwingen kann, die Reise durchzuführen. Meine Mitteilung, es dann nicht zu tun, wurde dann allerdings mit Empörung und Ärger aufgenommen.


    Hier noch einmal die für mich wichtigsten Punkte, die ich in einer Begründung an die SL, warum ich die Reise so nicht durchführen kann, anführen werde (und noch einmal den Wunsch nach einer zweiten Lehrkraft äußern werde):
    - ein mir bekannter Kollege, mit dem ich pädagogisch auf einer Linie bin, und der die Schüler kennt und "Gefahrenpotenziale" bestimmter Papenheimer einschätzen kann, soll mitfahren.
    - Unterrichtsausfall besteht erst dann, wenn er nicht vertreten wird.
    - Im Schadensfall wird die verantwortliche Lehrerin von den Versicherungen herangezogen. Sie hat in deren Augen grob fahrlässig und schuldhaft gehandelt, als sie den betroffenen Schüler mit der Begleitperson mit mangelnder Erfahrung und Durchsetzungsfähigkeit alleine gelassen hat.
    - das Gefahrenpotenzial steigt bei unerfahrenen Begleitpersonen, da es für diese häufig wichtig ist, gemocht zu werden. Oftmals denken sie, für eine "tolle Stimmung" verantwortlich zu sein.
    => letztlich ist die Lehrkraft für die Aufsicht verantwortlich, auch bei Delegation
    - Ich möchte nicht allein die gesamte Verantwortung für die Klasse 24 Stunden am Tag eine ganze Woche lang tragen müssen


    Vielleicht hat jemand von euch noch eine Antwort auf die gegensätzlichen Regelungen bzgl. der Anzahl der Lehrkräfte.


    Viele Grüße, Wirbellose

    Hallo Mimmi,
    das hilft mir weiter. Dein Beispiel und das fettgedruckte Zitat verdeutlichen meine Überzeugung, dass eine unerfahrene Begleitperson häufig eben keine Ent-lastung der Fahrtenleitung sondern eher eine weitere Be-lastung ist. Aber auch dieses Argument stößt bei meiner Schulleitung leider auf taube Ohren.
    Ich hoffe, dass ein Gericht in solch einem Fall wie dem von dir geschilderten auch die Schulleitung in die Verantwortung ziehen würde.


    Deinen Link habe ich auffindig gemacht und frage mich, ob der Text noch aktuell ist (1983) bzw. wer Dr. Amberg ist. Weißt du etwas genaueres über die Publikation? Ich würde damit gerne zu unserem Personalrat gehen.


    Im Schulfahrtenerlass meines BL lese ich gerade, dass Lehrerinnen und Lehrer während der gesamten Zeit der Fahrt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und das aktiv, präventiv und kontinuierlich.
    Für Begleitpersonen gilt das nicht. Damit lastet die gesamte Verantwortung tatsächlich auf mir.

    Vielen Dank für eure Beiträge, die mich darin bestätigen, dass meine Forderung nach mehr Mitbestimmung in dieser Frage keine Frechheit ist sondern dem gesunden Menschenverstand entspringt. Die Schulleitung weiß bereits, dass ich die Reise absagen werde, wenn ich keine in meinen Augen geeignete Begleitung erhalte. Dies hat bereits zu einigen Missstimmungen bei der Schulleitung geführt. Ich stehe jetzt da wie eine, die nicht bereit ist, wie alle anderen auch, den Gürtel enger zu schnallen. Unsere Schulleitung baut darauf, dass kein Lehrer die Schüler und Eltern enttäuschen wird und trotzdem die Reise, notfalls alleine, durchführen wird. Ist schon vorgekommen. Es ist sogar schon passiert, dass der Schulleiter selbst, nachdem sich keine "Billig-Begleitung" gefunden hat, eine Klassenreise begleitet hat.
    Also unsere Schulleitung hat ihre eigenen triftigen Gründe (Stundenausfall), wobei ich mich frage, ob die alleinige Gültigkeit besitzen und wie dramatisch die Lage tatsächlich ist.
    @Racket-o-katz: mein Schulleiter ist der festen Überzeugung, dass generell auch schon ein Abiturient oder Lehramtsstudent genügend Autorität und pädagogische Integrität besitzen kann. Das sei völlig ausreichend für eine Klassenreise.
    mimmi:

    Zitat

    Die Aufsichtspflicht hat der Beamte, er kann sich dabei helfen lassen, klar, aber wenn etwas passiert, ist er "dran".

    Ist das tatsächlich so? Und was meinst du mit "dran" sein?

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, inwiefern man als Klassenlehrer Mitspracherecht bei der Wahl einer Begleitung von Klassenfahrten hat? Die Schulleitung denkt nur organisatorisch, möchte möglichst wenig Unterrichtsstunden ausfallen/vertreten lassen und mir jemanden suchen, der mitfahren soll. Erfahrungsgemäß sind das ehemalige Schüler oder Praktikanten, die man als Lehrer gar nicht kennt und die die Klasse nicht kennen. Ich denke pädagogisch und möchte jemanden mitnehmen, den ich kenne, der die Klasse kennt, der Erfahrung hat und mit dem ich mich gut verstehe, schließlich verbringt man ja eine ganze Woche miteinander.
    Wie wird das bei euch geregelt?
    Gruß, Wirbellose

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