Ignoranz vor rechtlichen Vorgaben durch den Schulträger gibt es wohl an vielen Schulen.
Ich denke da an fehlende Fluchtwege, nicht durchgeführte Tafelprüfungen oder die Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel. Aber auch Luftbelastungen (Schimmel, PCB) oder zu hohe/niedrige Raumtemperatur (Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung, hier ein Beitrag zur Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung für Schulen).
Die SL möge sich jemand von der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz (Arbeitsschutz RLP) ins Haus holen, wenn die (Städtischen) "Instanzen für Sicherheitsbegehungen" ihren Aufgaben nicht nachkommen.
Beim Gang an die Presse kann es sich wohl um einen Verstoß gegen das Verbot der Flucht in die Öffentlichkeit handeln. In Berlin (weil du die Rütli-Schule ansprichst gab es laut Welt mal einen "Maulkorberlass" und Disziplinarverfahren "... gegen fünf Leiter von Oberstufenzentren ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil sie sich öffentlich über fehlendes Geld und Personal beklagten". Allerdings beruht das Verbot wohl auf der Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren - Land - und nicht gegenüber dem Schulträger (Stadt/Kommune).
Die Antwort auf die Frage "Was kann mir passieren, wenn ich als verbeamteter Lehrer [...] die Presse einschalte?" lautet wohl "die Einleitung eines Disziplinarverfahrens." Ich halte weder die Einleitung eines solchen Verfahrens und noch weniger eine Disziplinarstrafe für wahrscheinlich, aber ein solches Verfahren kann mit der Entfernung aus dem Dienst enden.
Vielleicht ist ja auch ein anonymer Hinweis an die Presse möglich?
Ebenfalls in Berlin gibt es die Klage einer Schülerin wegen fehlenden Fluchtwegs.