Es gibt meines Wissens nach gibt es im Sektor I (ca. 80% aller Stellen) nach den Beförderungsrichtlinien RLP A13 - A14 nur die Gesamtpunktzahl (Seite 3 Punkt 9)
Zu den Stellen im Sektor 2 (ca. 20% aller Stellen) heißt es im Rundbrief des Hauptpersonalrats (Nr 6 aus 2013 - 2017, ÖPR Fragen, Seite 11)
Edit: Nachfragen beim ÖPR unnötig. Das steht auch im bereits verlinkten Schreiben...
"Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung ...... in folgender Reihenfolge weitere Kriterien herangezogen:
- die Note der vorangegangenen Beurteilung,
- die Note des zweiten Staatsexamens,
- das Geschlecht,
- gegebenenfalls der Grad der Schwerbehinderung"
In Sektor 2 zählt also die _Note_ der aktuellen Beurteilung - dort herrscht in dem von dir genannten Beispiel gleichstand. Im Sektor 1 hingegen die Punktzahl - da gibt es keinen Gleichstand, damit auch keinen Grund die Staatsexamensnote heranzuziehen. Wenn die Schule 2 Stellen im Sektor 1 hat, sollten die Kandidaten 1 und 2 die Stellen bekommen.
Edit: Korrektur 22:10 Uhr.
Im HPR-Rundbrief steht "Note der aktuellen Beurteilung" (wie oben Zitiert) in der Beförderungsrichtlinie jedoch "Beurteilungen mit gleichem Punktwert". Also ist in beiden Sektoren der Punktwert der Beurteilung ausschlaggebend."
Gruß
Nitram