Mit dem Verweis auf das Schulgesetz liegt die SL insofern richtig, als das dort die Zuständigkeiten von Schulleitung und Gesamtkonferenz gegeneinander abgegrenzt werden.
Zitat von scarymarie
Leider habe ich selber bisher keine Angaben finden können, ob es wirklich ein Verwaltungsakt ist oder ob die Einführung nicht doch in einer Gesamtkonferenz beschlossen werden kann.
§34 regelt die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz (Schulprogramm/Schulordnung/Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen/ ...)
Der/die SL entscheidet nach § 43 (3) über alles, wofür sonst niemand zuständig ist.
Enthält euer Schulordnung irgendwelche Formulierungen bezüglich des Klassenbuchs? ("Die Lehrkräfte tragen ein ..."/"Die Schüler bringen/holen ....")? Dann liesse sich daraus vielleicht eine Zuständigkeit der GK konstruieren, ansonsten wohl nicht. (Die bedeutet dann nicht, dass die Einführung einfach so von der SL durchgesetzt werden kann. Datenschutz / ÖPR-Zustimmung etc. ist damit nicht ausgehebelt. Lediglich die Zuständigkeit der GK ist nicht gegeben.)
Mal was anderes: Wie sind denn die Erfahrungen?
Ihr hab das digitale Klassenbuch ja probeweise in einer Jahrgangsstufe eingeführt. Gibt es Stimmen aus dem Kollegium / der Schülerschaft/... , die diesen Probebetrieb negativ bewerten? Ist zu erwarten, dass sich eine GK gegen die Einführung aussprechen würde, wenn sie darüber beschließen dürfte?
Man kann als Personalrat der SL das Leben beliebig schwer machen - das ist aber auch für den ÖPR viel Arbeit und ich würde es nur tun, wenn es sich auch lohnt - (z.B. erhebliche Mehrbelastung des Kollegiums, "echte" Zweifel an der Einhaltung des Datenschutzes (Verschlechterung gegenüber Klassenbüchern in Papierform), ...
Gruß
Nitram
P.S. An die Paragraphen sollte man sich gewöhnen. Hier in RLP bekommen ich als Personalrat eine Entlastungsstunde. Einen nicht unerheblichen Teil der Zeit (die ich deshalb nicht für Unterricht bzw. Unterrichtsvorbereitung aufwenden muss) nutze ich für das (wiederholte) lesen von Gesetzen und Verordnungen. Die meisten davon brauche ich im ÖPR-Alltag nicht - aber wenn es hart auf hart kommt kann ich meist ziemlich rechtssicher agieren.