Ich hab etwas Probleme mit der Formulierung "Arbeitskraft anbieten" (von Mikael) und auch mit dem von alias zitierten Urteil.
Ich kann als Lehrer meine Arbeitszeit ja nicht zu beliebiger Zeit anbieten, sondern der Arbeitgeber - vertreten durch die SL- legt meine ("gebundene") Arbeitszeit - eben die von mir zu haltenden Stunden - fest.
Nun legt die SL halt fest, dass Montag von 8 bis 8:45 für eine LK keine Unterrichtsstunde statt findet. (Sei dies nun, indem die einen Stundenplan aufstellt, in dem eine LK zu dieser Zeit eine Freistunde hat hat, oder indem sie dies einmalig für eine Woche (oder für zwei, oder für drei...) zum Beispiel aufgrund der Witterung anweist.
In dem von alias verlinkten "ver.di-Beispielen" sind die Arbeitnehmer ja bereits am Arbeitsort.
In dem von alias verlinkten "meub.de"-Artikel finde ich beim Überfliegen gar keine Parallele zu dem von Sawe geschilderten vorgehen.
(Für die anderen Diskussionbeiträge:
Auch hier die Bundesländer beachten. In SH gibt es Plus- und Minusstunden, über die Thüringischen Regelungen weiß ich nichts. Hier in Rheinland-Pfalz gibt es sie nicht, aber es gibt Gerüchte (oder Berichte), dass etwas in der Art eingeführt werden soll.)
Gruß
Nitram