Hallo Naddel,
mit Blick in die Broschüre Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen (Rheinland-Pfalz) würde ich sagen: Nein, ärztliches Gutachten ist nicht erforderlich.
(Wenn) die Notenaussetzung erfolgt, um dem Förderauftrag der Schule gerecht zu werden, so gilt das in der Broschüre im Abschnitt 3.3. / Seite 9/10 geschrieben: Der Förderauftrag besteht unabhängig von einer sonderpädagogischen Diagnostik.
(Die Broschüre bezieht sich auf LRS und Diskalkulie, aber ich denke dieser Teil kann auch für andere Fächer verwendet werden.)
Auf einem anderen Blatt steht, ob eine Notenaussetzung in einem solchen Fall eine geeignete Fördermaßnahme ist.
Gruß
Nitram