Rheinland-Pfalz:
In RLP heißt es in den Pressemitteilung Sinngemäß "Pflicht im ÖPNV und beim Einkaufen". (Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/d…-du-schuetzt-m/ )
Hat schon jemand einen offiziellen Rechtstext (Allgemeinverfügung oder so... ) gesehen?
Es gibt (für andere Bundesländer) auch Formulierungen die "öffentliche Gebäude" einschließen etc.
Im Hygieneplan-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz Seite 4 (der ist allerdings von gestern (21.4.20) , also vor der heutigen Mitteilung der Landesregierung) heißt es:
"Diese Masken sollten zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich."