Unser hat ja schon im März gesagt, dass die Tarifeinigung 1 zu 1 übernommen werden soll.Allerdings erst rückwirkend ab 01.03. statt dem 01.01.
Nun wird es auf einmal nicht mehr 1 zu 1 übernommen, die erste Erhöhung wird nur noch 3,16% betragen, und ob rückwirkend zum 01.03. ist auch nicht mehr sicher.
Wir werden in Niedersachsen ja schon seit Jahren benachteiligt, und immer wieder gibt es nur leere Versprechungen. Dass aber zu einem funktionierendem System zufriedene Beamte gehören, will keiner hören.
Beiträge von Sawe
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Ist doch mal wieder typisch, es gibt Erhöhungen und in Niedersachsen dauert es wieder Monate bis was kommt.
Nun haben wir den 01.05.2019, und kein Cent mehr war auf dem Konto. Die bekommen es noch hin, dass wir erst ab 01.10. die Erhöhung bekommen. -
Bitte, gern geschehen
Vielen Dank
War noch ganz in der Materie, und hätte noch ein "Danke" verlauten lassen.
Natürlich an alle hier, die mir sehr geholfen haben. -
Das Datenschutzgesetz steht im übrigen über dem Schulgesetz.
Beide sagen aber aus, dass ich widersprechen kann.
Der Schulleiter kann bei einer normalen Lehrkraft keinen Grund anbringen, der mir den Widerspruch verwehrt.
Bei der erweiterten Schulleitung, Vertrauenslehrern sieht das anders aus. -
Moin,
hier in unserer Gegend gibt es nicht eine Schule, die die Mail Adressen offen auf der Homepage hat.
Viele Schulen haben noch nicht mal die Namen der Lehrer auf der Homepage.
Dazu habe ich noch stichprobenartig deutschlandweit gesucht, und keine Schule gefunden, die Mail Adressen veröffentlicht. -
Zu:
3. Dienstmail ist kein Problem, darf nur nicht veröffentlicht werden auf der Homepage.
Das werde ich nun morgen abklären.
Wenn der Datenschutzbeauftragte der Schule es sagt, wird er sein Wissen irgendwo hernehmen.
Er hat es ja auch der Schulleitung mitgeteilt, und diese hatte keinen Einwand, sonst hätte er es mir ja gesagt. -
Fakt ist, die Schule darf eine schulinterne Adresse anordnen. Diese gilt aber nur für die interne Kommunikation.
Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen. Wäre ja auch ein Unding.
Dann bräuchte es auch keinen Datenschutz und der Arbeitgeber dürfte mit meinem Namen machen was er will. -
Nochmal, es geht mir nicht um die schulinterne Kommunikation.
Es geht mir um die Veröffentlichung der Mail Adresse, die dadurch nicht mehr schulintern ist.
Nicht schulische Nachrichten zu löschen, macht sie nicht weniger öffentlich und für jeden einsehbar.
Ich werde morgen persönlich mit dem Schulleiter sprechen, und wenn dieser nichts auf unseren Datenschutzbeauftragten gibt, bräuchten wir keinen.
Die schulinterne Kommunikationsmöglichkeit bleibt ja bestehen, daran ändert das löschen der Adresse auf der Homepage ja nichts. Die Adresse gibt es ja weiterhin.
Des Weiteren ist es ja wohl ein gravierender Unterschied, ob mein Name auf der Homepage steht, oder eine Mail Adresse über die mich jeder anschreiben kann. -
Moin,
Name ist erlaubt, Mailadresse nicht.
Der Datenschutzbeauftragte der Schule hat es mir gerade bestätigt.
Er hat es auch dem Schulleiter mitgeteilt. Hoffe, dass sie nun schnellstmöglich entfernt wird.
Und nochmal, mir geht es nicht um die schulinterne Kommunikation. Durch Veröffentlichung der Adresse, ist sie nicht mehr schulintern.
Ich bin ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für jeden auch privat erreichbar. Da reicht es nicht zu sagen, dass die Adresse ja den Schulnamen enthält. -
Ich stehe gerade in Kontakt mit dem Landesbeauftragten des Landes Niedersachsen für Datenschutz.
Bin mal gespannt, was der mir noch so schreibt. Soweit ich bis jetzt bin, darf der Name nicht veröffentlicht werden.
Eine Kontaktmöglichkeit muss es geben, aber die gab und gibt es ja weiterhin über das Sekretariat. Was auch eine gewisse Distanz schafft.
Soll jetzt noch was schriftliches bekommen. Bin mal gespannt, und werde gegebenenfalls bei unserem Datenschutzbeauftragten der Schule auflaufen.Will das ja auch nicht auf die Spitze treiben, aber mir geht es einfach ums Prinzip.
Jahrelang stehen die Adressen nicht auf der Homepage, und auf einmal ohne Mitteilung werden sie veröffentlicht. -
Moin,
das witzige an der Geschichte ist, dass alle Lehrer Mailadressen zu sehen sind, nur die vom Schulleiter nicht.
Hat dieser gesonderte Rechte? Sieht schon ein wenig komisch aus, dass er sich selber nicht an die Weisung hält. -
Ich habe keine falsche Vorstellung.
Es geht explizit darum, dass nun eine Adresse mit meinem Namen veröffentlicht wurde, über die ich für jeden erreichbar bin.
Ich kann rechtlich nicht verpflichtet werden auf Emails die an diese Adresse geschrieben werden zu antworten, aber veröffentlicht werden darf sie ohne meine Zustimmung?
Nochmal, die Weitergabe selbiger ist nicht das Problem, sondern nur die Veröffentlichung. Diese Adresse kann nun jeder einsehen.
Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz, darf sie bei Lehren nicht veröffentlicht werden, da wir keine nach außen gerichtete Funktion haben.
Anders ist es bei der erweiterten Schulleitung und dem Schulleiter. Werde mich nun an den Datenschutzbeauftragten unserer Schuler wenden und ihm dies mitteilen. -
Moin,
ist denn die Veröffentlichung dieser erlaubt?Das kann ich mir nicht vorstellen.
Soweit ich jetzt gelesen habe, ist dies nur bei öffentlichen Behörden erlaubt.
Habe auch mal den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben. -
Moin,
unsere Schule hat ohne Rücksprache die schulinternen E-Mail Adressen auf der Hompage veröffentlicht.
Ist dies rechtens? Ich habe vor einiger Zeit eine Datenschutzerklärung unterschrieben, in dieser habe ich ausdrücklich der Veröffentlichung nicht zugestimmt.
Grundsätzlich kann ich ja jegliche Nennung meines Namens auf der Homepage verbieten. Über das Vorgehen unserer Schule ohne Rücksprache die Adressen zu veröffentlichen bin ich gerade echt geschockt. -
Moin,
vielen Dank für die tollen Beiträge.
Ich werde in Zukunft gelassener an die Geschichte rangehen.
Kurzes schauen, was den Unterrichtsablauf nicht stört, werde ich ignorieren. Fand die Anmerkung des Zettelchen schreibens zu unserer Schulzeit sehr passend.
Wird das Handy aber so genutzt, dass es kaum zu übersehen ist, gibt es Konsequenzen. Dies dient natürlich dann auch dazu, zu zeigen, dass nicht jeder machen kann was er will. -
Warum denn zur Schulleitung? Für mein Classroom-Management bin in erster Linie ich zuständig. Die Pflicht zur Abgabe des Handys bei missbräuchlicher Nutzung ist vorher klar, transparent und steht wahrscheinlich in den allermeisten Schulen auch genauso in der Schulordnung. Die Aufforderung zur Abgabe ist eine klare Konsequenz auf einen Verstoß gegen diese Ordnung und ein relativ mildes Erziehungsmittel. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler ein Erziehungsmittel, weise ich auf die sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen hin (härteres Erziehungsmittel, dann auch durchaus Ordnungsmaßnahmen möglich) und gebe noch einmal kurz Bedenkzeit. In der Regel erhalte ich das Handy dann. Falls nicht, muss man dann halt auch die nächsten Schritte gehen. Das kommt aber äußerst selten vor.
Klingt schön, was Du so schreibst.
Problem ist nur, wenn die Schulleitung keinerlei weitere Maßnahmen einleitet.
Hier kann man 10 mal sein Handy aus dem Sekretariat abholen, weitere Konsequenzen seitens der Schule gibt es nicht.
Heißt wir rennen 100 mal zum Sekretariat, und der Schüler holt sich 100 mal sein Handy wieder ohne weitere Konsequenzen. -
Hier gibt es gar nichts, weil die Eltern könnten ja nicht einverstanden sein.
Ein absoluter Elternkuschelkurs wird hier gefahren, damit es ja keine Unruhe gibt.Ich bin eigentlich sehr konsequent, und bei mir im Unterricht läuft es sehr ruhig und zivilisiert ab.
Nur mit den Handys war ich wohl ein wenig zu tolerant und werde dies jetzt ändern.Was macht ihr wenn ein Kind sein Smartphone nicht übergibt?
Ich würde in dem Fall zur Schulleitung gehen, und diese dann mit zum Unterricht schleppen.:=) -
So in etwa würde ich es in Zukunft auch machen.
Der Schulleiter kümmert sich auch nicht darum, dass die Kollegen die Regeln umsetzen.
Warum soll ich mich dann noch damit rumärgern?
Wenn 10% die Regeln umsetzen, und das ist nicht nur beim Smartphone so, macht es für die anderen 10% auch keinen Sinn.Was das Abnehmen angeht, die Schüler lassen sich hier nicht das Smartphone abnehmen, und der Schulleiter greift nicht ein.
Zum Zuspätkommen, wurde uns vom Schulleiter angeordnet, dass wir die Schüller nicht vom Unterricht ausgrenzen dürfen.
Heißt, egal wann jemand kommt, wir müssen ihn rein lassen. -
Moin,
leider kommt es immer mehr vor, dass die Smartphone süchtigen Schüler heimlich während des Unterrichts auf ihr Smartphone schauen.
Smartphones sind bei uns grundsätzlich verboten, und nur die Oberstufenschüler dürfen in einem bestimmten Bereich ihr Smartphone nutzen.Problem bei der Geschichte ist, dass kaum ein Kollege sich wirklich um dieses Verbot kümmert, was immer mehr dazu führt, dass die Schüler unerlaubt im und außerhalb des Unterrichts ihr Smartphone nutzen.
Dies machen sie natürlich nicht so, dass man es direkt sieht bzw. sie die Nutzung provokativ zur Schau stellen.Wie geht ihr damit um?
Man hat wirklich einen schweren Stand, wenn sich kaum ein Kollege darum schert.
Mich kostet es echt Nerven, mich immer wieder darum zu kümmern. -
Moin,
genau, bei uns geht es darum, dass die Schüler ab der Klasse 11 nur noch eine Fremdsprache nehmen müssen.
Da Englisch fest ist, können sie dann Französisch oder Latein abwählen. Das sie Ersatzunterricht in Form von Wahlpflichtkursen bekommen, davon ist hier nicht die Rede.
Dann werden aber doch tatsächlich weniger Kurse zustandekommen, und einige Lehrkräfte habe dann nicht genug Stunden. Somit steht einer Abordnung nichts im Wege.
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, kann man gezwungen werden Fachfremd zu unterrichten? Ich habe ja nur Französisch und Spanisch, und alle andere Fächer habe ich nicht studiert.
Dort fehlt mir dann ja auch Wissen, welches ich mir sicher nicht in meiner Freizeit zu meiner jetzigen Belastung aneignen würde.
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