Ich lande bei Dienstag den 11.06., wie kommst Du auf den 12.06.?
Beiträge von Sawe
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Das würde zwar (eingeschränkt, da auch hier im Dienstplan bereits fest vorgesehene Zeiten mit Mehr- und Minderarbeit möglich sind) im Arbeitsrecht, nicht jedoch im Beamtenrecht gelten. In Niedersachsen fallen Minusstunden nach dem letzten Tag des Zeitraums der mündlichen Prüfungen an, also ab nächste Woche.
Ab den 06.06, da bis dahin die Nachprüfungen gehen, oder ab Montag?
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Ist das rechtlich haltbar?
Wenn wir große Veranstaltungen haben, und wir nicht gebraucht werden, wird uns auch der Unterricht minus gerechnet. -
Moin,
ab wann genau sind die Prüfungen in Niedersachsen beendet?
Also ab welchen Tag können mir Minusstunden für den Wegfall des Abikurses eingetragen werden?Vielen Dank.....
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https://gew-nds.de/index.php/arbe…-erhoeht-werden
Wird erst im Juni verabschiedet.
Somit rechne ich frühestens im August/September mit der Erhöhung.Das nach hinten verschieben haben sich echt raus hier in Niedersachsen.
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.......aber feiern lassen sie sich ordentlich!
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Jedes Bundesland macht halt was es will.
Hier in Niedersachsen finden sie immer wieder neue Wege bei den Beamten zu sparen.
Dann wird halt nicht der 01.06 genommen, sondern auf den 01.08, oder noch weiter nach hinten verzögert.
Aber immer wieder rausposaunen, wie wichtig doch die Beamten für das Land sind. Alles leere Worte, die keine Taten folgen lassen. -
Unser hat ja schon im März gesagt, dass die Tarifeinigung 1 zu 1 übernommen werden soll.Allerdings erst rückwirkend ab 01.03. statt dem 01.01.
Nun wird es auf einmal nicht mehr 1 zu 1 übernommen, die erste Erhöhung wird nur noch 3,16% betragen, und ob rückwirkend zum 01.03. ist auch nicht mehr sicher.
Wir werden in Niedersachsen ja schon seit Jahren benachteiligt, und immer wieder gibt es nur leere Versprechungen. Dass aber zu einem funktionierendem System zufriedene Beamte gehören, will keiner hören. -
Ist doch mal wieder typisch, es gibt Erhöhungen und in Niedersachsen dauert es wieder Monate bis was kommt.
Nun haben wir den 01.05.2019, und kein Cent mehr war auf dem Konto. Die bekommen es noch hin, dass wir erst ab 01.10. die Erhöhung bekommen. -
Bitte, gern geschehen
Vielen Dank
War noch ganz in der Materie, und hätte noch ein "Danke" verlauten lassen.
Natürlich an alle hier, die mir sehr geholfen haben. -
Das Datenschutzgesetz steht im übrigen über dem Schulgesetz.
Beide sagen aber aus, dass ich widersprechen kann.
Der Schulleiter kann bei einer normalen Lehrkraft keinen Grund anbringen, der mir den Widerspruch verwehrt.
Bei der erweiterten Schulleitung, Vertrauenslehrern sieht das anders aus. -
Moin,
hier in unserer Gegend gibt es nicht eine Schule, die die Mail Adressen offen auf der Homepage hat.
Viele Schulen haben noch nicht mal die Namen der Lehrer auf der Homepage.
Dazu habe ich noch stichprobenartig deutschlandweit gesucht, und keine Schule gefunden, die Mail Adressen veröffentlicht. -
Zu:
3. Dienstmail ist kein Problem, darf nur nicht veröffentlicht werden auf der Homepage.
Das werde ich nun morgen abklären.
Wenn der Datenschutzbeauftragte der Schule es sagt, wird er sein Wissen irgendwo hernehmen.
Er hat es ja auch der Schulleitung mitgeteilt, und diese hatte keinen Einwand, sonst hätte er es mir ja gesagt. -
Fakt ist, die Schule darf eine schulinterne Adresse anordnen. Diese gilt aber nur für die interne Kommunikation.
Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen. Wäre ja auch ein Unding.
Dann bräuchte es auch keinen Datenschutz und der Arbeitgeber dürfte mit meinem Namen machen was er will. -
Nochmal, es geht mir nicht um die schulinterne Kommunikation.
Es geht mir um die Veröffentlichung der Mail Adresse, die dadurch nicht mehr schulintern ist.
Nicht schulische Nachrichten zu löschen, macht sie nicht weniger öffentlich und für jeden einsehbar.
Ich werde morgen persönlich mit dem Schulleiter sprechen, und wenn dieser nichts auf unseren Datenschutzbeauftragten gibt, bräuchten wir keinen.
Die schulinterne Kommunikationsmöglichkeit bleibt ja bestehen, daran ändert das löschen der Adresse auf der Homepage ja nichts. Die Adresse gibt es ja weiterhin.
Des Weiteren ist es ja wohl ein gravierender Unterschied, ob mein Name auf der Homepage steht, oder eine Mail Adresse über die mich jeder anschreiben kann. -
Moin,
Name ist erlaubt, Mailadresse nicht.
Der Datenschutzbeauftragte der Schule hat es mir gerade bestätigt.
Er hat es auch dem Schulleiter mitgeteilt. Hoffe, dass sie nun schnellstmöglich entfernt wird.
Und nochmal, mir geht es nicht um die schulinterne Kommunikation. Durch Veröffentlichung der Adresse, ist sie nicht mehr schulintern.
Ich bin ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für jeden auch privat erreichbar. Da reicht es nicht zu sagen, dass die Adresse ja den Schulnamen enthält. -
Ich stehe gerade in Kontakt mit dem Landesbeauftragten des Landes Niedersachsen für Datenschutz.
Bin mal gespannt, was der mir noch so schreibt. Soweit ich bis jetzt bin, darf der Name nicht veröffentlicht werden.
Eine Kontaktmöglichkeit muss es geben, aber die gab und gibt es ja weiterhin über das Sekretariat. Was auch eine gewisse Distanz schafft.
Soll jetzt noch was schriftliches bekommen. Bin mal gespannt, und werde gegebenenfalls bei unserem Datenschutzbeauftragten der Schule auflaufen.Will das ja auch nicht auf die Spitze treiben, aber mir geht es einfach ums Prinzip.
Jahrelang stehen die Adressen nicht auf der Homepage, und auf einmal ohne Mitteilung werden sie veröffentlicht. -
Moin,
das witzige an der Geschichte ist, dass alle Lehrer Mailadressen zu sehen sind, nur die vom Schulleiter nicht.
Hat dieser gesonderte Rechte? Sieht schon ein wenig komisch aus, dass er sich selber nicht an die Weisung hält. -
Ich habe keine falsche Vorstellung.
Es geht explizit darum, dass nun eine Adresse mit meinem Namen veröffentlicht wurde, über die ich für jeden erreichbar bin.
Ich kann rechtlich nicht verpflichtet werden auf Emails die an diese Adresse geschrieben werden zu antworten, aber veröffentlicht werden darf sie ohne meine Zustimmung?
Nochmal, die Weitergabe selbiger ist nicht das Problem, sondern nur die Veröffentlichung. Diese Adresse kann nun jeder einsehen.
Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz, darf sie bei Lehren nicht veröffentlicht werden, da wir keine nach außen gerichtete Funktion haben.
Anders ist es bei der erweiterten Schulleitung und dem Schulleiter. Werde mich nun an den Datenschutzbeauftragten unserer Schuler wenden und ihm dies mitteilen. -
Moin,
ist denn die Veröffentlichung dieser erlaubt?Das kann ich mir nicht vorstellen.
Soweit ich jetzt gelesen habe, ist dies nur bei öffentlichen Behörden erlaubt.
Habe auch mal den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben.
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