Bevor das Thema kommt: Natürlich gibt es auch Anweisungen, die ich nicht beachten muss. Dagegen kann man dann ja remonstrieren. Aber auch das heißt nicht "untern Tisch fallen lassen".
Hier geht es überhaupt nicht nicht um Anweisungen. Wir Lehrer haben keine dienstliche Anweisung, Eltern anzuzeigen, die "vielleicht" etwas Unrechtes getan haben. Als Lehrerin habe ich natürlich das Kindeswohl im Auge, und ich bin meinem Gewissen verpflichtet. Wenn ich eine dienstliche Anweisung bekomme, die eindeutih das Kindeswohl gefährdet, kann ich (muss ich) sofort remonstrieren und ich werde sie nach Möglichkeit nicht umsetzen. Und "verpetzen" in vorauseilendem Gehorsam muss ich erst recht niemanden. Das, lieber Tom, ist wirklich ein seltsames Rechtsverständnis.