Sicher habe ich die damalige Erklärung unterschrieben. Die war aber sehr "schlank" gehalten. Die jetzige geht weiter. Vielleicht zitiere ich morgen nach dem Frühstückskaffee mal die (wenigen) Passagen, die mir noch keiner richtig erklären konnte. U.a. ging es um die Daten meines PCs (Seriennummer?) und das Verfahren, wie die privaten Geräte "offiziell" kontrolliert werden sollen. Aber da waren noch mehr Ungereimtheiten.
Beiträge von primarballerina
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Wenn du die Daten zuhause bearbeitest ohne die Sicherheit der Daten zu bestätigen (sprich: ohne dir die entsprechenden Gedanken zur Sicherheit zur machen) machst du dich einer Dienstverletzung schuldig.
Habe ich geschrieben, dass ich mir keine Gedanken zur Datensicherheit mache?
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@Kleiner grüner frosch
Machst du nicht gleichzeitig Lese- und Denkfehler?Wenn ich etwas nicht unterschreibe, gehe ich also "schludrig mit den Daten" meiner Schüler um. Aha. Dann ist das also egal:
Aber ich behandele die Daten so sicher und geschützt, wie ich es schon immer gemacht habe.
Seltsame Auffassung.
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@primarballerina
1. Wird niemand dazu verpflichtet, seine privaten Geräte zu benutzen. Es ist eine Erlaubnis. Wenn man für die Sicherheit der Daten auf seinen privaten Geräten nicht sorgen kann, unterschreibt man nicht, dann nutzt man allerdings auch keine digitalen Daten auf den eigenen Endgeräten. (Wobei die neue Erklärung sehr konkret und hilfreich ist und nichts fordert, was man nicht auch zum Schutz seiner persönlichen Daten auch machen sollte und was jedes halbwegs aktuelle Betriebssystem von Natur aus mitbringt.)2. Wird niemand verpflichtet, seine Geräte hin und her zu tragen. Das musst du falsch verstanden haben.
A propos "falsch verstanden": hast du eben geschrieben, dass du die Erklärung nicht unterschreibst, das Zeugnis aber auf deinem privaten PC schreibst? Ich glaube, dass war eher die theoretische Überlegung, dass so zu tun, oder?
Falls nicht, hast du da was falsch verstanden. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibt, ist es nicht so, dass du die Daten nutzen kannst ohne eine Verantwortung dafür zu haben. Und alles ist okay.
Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben.Schade, dass du mich nicht verstehen kannst oder willst(?). Du arbeitest doch in NRW - ich vermute fast: Funktionsstelle/Schulamt?
Unter Verpflichtung verstehe ich: Da es für mich zur Zeit keine praktische Alternative (1.) gibt, arbeite ich mit einem privaten Gerät. Es ist aber verboten, den Laptop in der Schule zu lassen (2.), also trage ich ihn hin und her.Auszug aus dem Wisch, den wir unterschreiben sollen:
Zitat von Wer auch immer
Ihre Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung ist notwendig, damit Sie Ihre privaten
Geräte für den dienstlichen Zweck nutzen können. Sie bestätigen damit, dass Sie alle
Inhalte dieser Erklärung verstanden haben und die aufgeführten Maßnahmen umsetzen
werden.Ich habe nicht alles verstanden. Und der einzige "Behördliche Datenschutzbeauftragte", der den Kollegien in userer Stadt alles erklären soll, ist hoffnungslos überlastet und hat keine Zeit. Soll ich etwas unterschreiben, was ich nicht verstanden habe? Mache ich nicht. Aber ich behandele die Daten so sicher und geschützt, wie ich es schon immer gemacht habe und muss jetzt meine Zeugnisse schreiben. Ich kann damit nicht warten.
Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben. Wenn du es doch machst, nutzt du geschützte Schülerdaten ohne Genehmigung deines Vorgesetzten - das ist ein ziemlich schweres Dienstvergehen.
Huh! Jetzt habe ich aber Angst... Unsere Schulleitung/Vorgesetzte unterstützt uns übrigens hierbei. Und aus anderen Schulen weiß ich eben (s.o.): Nicht unterschreiben, das werden fast alle tun.
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Du hast Recht! Die Abkehr von den Sonderschulen war völlig unnötig. Die UN-Konvention hat das gar nicht verlangt. Es wurde so interpretiert, weil man sich immense Kostenersparnisse erhofft hat...
L.G. Pia -
Manchen Driss sollte man schon nicht mehr hinterfragen, sondern schlichtweg ignorieren.
Das werden sicherlich auch mehrheitlich fast alle tun. Ich unterschreibe diese seitenlange Anweisung auch nicht und schreibe meine Zeugnisse gerade auf dem PC. Später werde ich sie mit einem USB-Stick (mit Verhüterli!) in die Schule transportieren und dort ausdrucken, wie schon seit über einem Jahrzehnt.
Es geht hier jedoch um diese Aktion der Düsseldorfer. Und die kann man ja gut finden, oder? Bevor man etwas ignoriert, sollte man schon genau überlegen, um was es sich handelt. Sonst kann das (besonders bei Beamten) durchaus unliebsame Konsequenzen haben. -
Die Luft halte ich aber nicht so lange an.

Das will ja auch keiner!
L.G. Pia -
Du kennst doch den Diskussionsverlauf!?
a) Es gibt keine Dienstgeräte, bzw. keine ausreichende Anzahl.
b) Wir benutzen seit vielen Jahren private Geräte (zumindest teilweise steuerlich absetzbar), weil es unsere Arbeit einfacher macht.
c) Wir haben uns das (bisher) gefallen lassen, wegen a) und b)L.G. Pia
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Kann ich irgendwie nicht so sehen. Ich halte diese Aktion für völlig zwecklos - ....
Ich zitiere dich mal aus einenm anderen Thread, fiel mir gerade so auf:
Das wäre dann das Totschlagargument, überhaupt keine Vorstöße zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte zu machen. Praktisch, dann braucht man auch endlich keine Gewerkschaften mehr.
Wir werden quasi verpflichtet, unsere private Geräte zu benutzen. Diese müssen wir sogar kontrollieren lassen, von teilweise ebenfalls "ungeschultem" Personal. Ich bezweifle, dass meine SL mehr Ahnung von Computertechnik hat als ich... Uns wird auch vorgeschrieben, wann wir unsere Software zu aktualisieren haben. Und: Es ist außerdem verboten, unsere privaten Geräte in der Schule zu deponieren, wir müssen sie also hin und her tragen. Lohnt es sich nicht, diese Anweisungen gründlich zu hinterfragen?
Auszug aus einer Resolution unseres Personalrates, das ist bezogen auf die Sonderschullehrer und andere Fachkräfte, die es teilweise noch härter trifft:Zitat von PersonalratDie aktuellen Datenschutzbestimmungen orientieren sich nicht mehr am aktuellen schulischen Alltag: Es ist völlig praxisfern, das Verarbeiten von Förderplänen oder Gutachten zum AO-SF Verfahren auf privaten Endgeräten zu untersagen. Auch der Ausschluss von multiprofessionellem Personal, beispielsweise sozialpädagogischen Fachkräften, ist in der modernen auf Teamstrukturen aufbauenden Arbeitswelt der Schule nicht nachvollziehbar.
Deshalb ist die Aktion der Düsseldorfer Kolleginnen gut! Und er Vergleich mit der Pfütze hinkt, Nele.
L.G. Pia -
@hosputa:
Ist das Kunst, oder kann das weg?
Du meine Güte, was ein Kauderwelsch... -
Ein Kabarettist hat's doch schon vor einem Jahrzehnt (oder ist es noch länger her?) erkannt.
AKs, es gibt sie einfach. Und es werden immer mehr.
https://youtu.be/_CN8mvBTi_IL.G. Pia
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Die Lizenzen der städtischen Schulen in dem Ort, in dem ich arbeite, werden von der Stadt bezahlt und wurden bisher jedes Jahr verlängert. Meiner Schule kostet es nichts. Vielleicht gibt es das ja auch bei dir? Träger einer VHS ist doch auch die Stadt/Gemeinde, oder nicht?
L.G. Pia -
Das Ergebnis ist, dass im Zweifelsfall der Lehrer den Schwarzen Peter bekommt und das Land seine Hände in Unschuld wäscht.Das wird ja auch das Ziel dieser erzwungenen Unterschriften sein: Für den Fall eines möglichen Datenlecks wird der Sündenbock schon im Voraus "kostenneutral" festgelegt.
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... Die Warteschlange am einzigen PC im Lehrerzimmer mag ich mir gar nicht vorstellen...
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Damit man sich mal ein Bild vom neuesten Schwachsinn der Vorschriften machen kann:
Die überaus praxisnahen Ausführungen zum Datenschutz -
Kommt ja darauf an, wie lange man fährt. Unsere Abschlussfahrten dauern in der Regel drei Tage. Das sind zwei Übernachtungen in Schullandheim oder Jugendherberge. Bis jetzt kommen wir da - einschließlich diverser Programme - mit 95-110 Euro aus.
L.G. Pia -
Nicht unterschreiben, Antrag auf Dienst-Laptop stellen, nur noch auf Papier arbeiten... das wäre konsequent. Aber was ist, wenn - wie es sich bei uns abzeichnet - die Schulleitungen vom Schulamt den Auftrag erhalten, die Unterschriften des Kollegiums per Dienstanweisung zu "erzwingen"?
L.g. Pia -
musste ich übrigens gerade herzhaft lachen - wir rechnen mit 1000 CHF allein fürs erste Schuljahr am Gymnasium. In der dritten Klasse steht die Abschlussfahrt an, dann verdoppelt sich der Betrag mal eben
Naja, die Klassenfahrt/Abschlussfahrt im 4. Schuljahr kostet etwa 100 Euro. Das wird natürlich nicht aus der Klassenkasse bezahlt, sondern extra eingesammelt. Außerdem ist das nicht zu vergleichen mit Abschlussfahrten in Klasse 10 oder so.
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Im Grundschulbereich sind Klassenkassen der Normalfall, und das muss auch gar nicht kompliziert sein. Zu Beginn des Schuljahres sammeln wir zurzeit 20 Euro ein, schon am ersten Elternabend bzw. in den 1-2 Wochen danach. Das Geld reicht meistens für alles, was anfällt. Ein Elternteil verwaltet es bisher immer auf einem extra eingerichteten Konto. Ich behalte in bar 5 Euro pro Kind für kleine Anschaffungen, kurze Ausflüge usw. und sammle die Quittungen. Für jeden kleinen F**z Centbeträge einzusammeln, wäre mir viel zu aufwändig. Wenn das Geld weg ist, "bestelle" ich mir neues, und wenn die Kasse einmal leer sein sollte, sammeln wir wieder ein. Es gab keine Probleme über Jahre!
L.G. Pia -
"Ehrfurcht" finde ich doof. Ein fürchterlicher Begriff (egal, wie man ihn deutet), der für mich noch nie Sinn gemacht hat. Und ich bin schon sehr lange, erfolgreich und zufrieden Lehrerin. Und auch Gesetze können sich mit der Zeit ändern.
L.G. Pia (der bei ihrer Vereidigung auch kein "Gott" helfen musste...)
Ach ja: Den Rest, nach dem Ehrfurchtdingens, finde ich übrigens voll o.k. Aber was hat "Gott" im Schulgesetz zu suchen?
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