Sehr interessant ist der letzte Satz:
ZitatSchließlich könne eine Schulleitung sogar selbst darüber entscheiden, welche Qualifikationen ein Sportlehrer benötigt, erklärte das Ministerium.
Schön, dass es dazu auch die passenden Kommentare einiger Leser schon gibt:
ZitatDas ist mal wieder ein typisches Beispiel für verfehlten Bürokratieabbau. Wenn die Schulleiter doch selbt festlegen dürfen, wer Sportunterricht anbieten darf, dann ist der Erlaß doch überflüssig. Denn man muss diese Äußerung ja so verstehen, dass sich die Schulleiter über den Erlaß hinwegsetzen dürfen. Da dies vom Ministerium hier ja so klargestellt wird, muss bei Schulunfällen im Sportunterricht durch angeblich nicht qualifizierte Lehrer die vom Schulleiter dazu bestimmt wurde, weiterhin das Land haften. Also ist der ganze Erlaß für die Mülltonne, er braucht nicht klar gestellt werden er gehört zurück genommen!
ZitatVorsicht!
Setzt sich ein Schulleiter über die Anweisung hinweg und setzt nichtder Vorgabe entsprechende Lehrer ein und es passiert etwas, wird ihm
das Land was husten und NICHT zahlen. Dann bleibt im schlimmsten Fall der Schüler mit seinem Schaden sitzen, oder er oder sie muss privat gegen den Schulleiter klagen, weil der einen nicht qualifizierten Lehrer für den Sportunterricht eingesetzt hat.