Beiträge von sawedu

    Danke,
    ja, ich bin verbeamtet.
    Nach meinen bisherigen Infos wäre man bei einer BEurlaubung außerhalb der Elternzeit nicht beihilfeberechtigt, aber is ja im Moment auch nciht akut.
    Danke für den Tipp mit dem Schulamt. Daran hatte ich natürlich auch schon gedacht.
    Ich habe nur eine so unfreundliche und inkompetente Sachbearbeiterin, dass ich mich davor gescheut habe dort anzurufen und hoffte, die Infos auch im Netzt zu finden.
    Aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben.
    Danke

    Hallo,
    ich befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit und arbeite seit einem Jahr mit 8 bzw seit Ende der Sommerferien mit 10 Wochenstunden.
    Nun sind privat viele Dinge passiert, die mich daran denken lassen wieder mit der Arbeit aufzuhören und die letzten 11 Monate der Elternzeit ohne Arbeit zu nutzen.
    Dabei stellt sich die Frage, ob dies überhaupt möglich ist und wenn ja wie und mit welchen Fristen.
    Hat jemand Antworten zu meinen Fragen und evtl. auch einen link zu einem entsprechenden Gesetzestext.
    Ich bin bei meiner Googlesuche leider nicht fündig geworden.


    Danke

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