Beiträge von Alterhase

    Ich habe bisher noch keine Schulleitung erlebt, die ähnlich wie deine argumentiert hat. Allerdings wüsste ich auch nichts davon, dass unsere Schulleitung die Korrekturzeiten explizit nachprüft, außer wenn sich Eltern beschweren oder es sonstigen Ärger gibt.
    Wie kam dein Schulleiter denn darauf, dich deshalb anzusprechen: Gab es denn Beschwerden oder wird bei euch generell die Korrekturzeit überprüft?


    Schulleiter in meinem Regierungsbezirk bekommen wohl nahegelegt, sich ALLE Klassenarbeiten, die an der jeweiligen Schule geschrieben werden, vorlegen zu lassen. Dies MUSS geschehen, BEVOR diese an die Schüler ausgeteilt werden. Ein Begleitbogen, der vom Lehrer auszufüllen ist (Erwartungshorizont, Lern- und Förderempfehlungen, Durchschnittsnote, Prozent der Arbeiten im notenmäßigen Abseits, Abfassungs- und Rückgabedatum bzw. Ablieferungsdatum im Schulleiterbüro), ist beizufügen. Stasi reloaded 2.0 eben, oder, was heute wohl eher zutrifft, ist die beabsichtigte Ruhigstellung eines Kollegiums, indem man es mit (unnötigen) Arbeiten zukippt und mit unsinnigen Dienstvorschriftsauslegungen verunsichert.


    Mittels dieser Begleitbögen überprüft der Schulleiter die Laufzeit der Arbeiten: 2 Wochen vor den Ferien geschrieben + 2 Wochen "unterrichtsfreie Zeit" (Herbstferien) = 4 Wochen Laufzeit = Ich bin eine faule Sau ?(


    Allen Lesern ein schönes Wochenende!!!

    Ich muss wohl doch die Problematik präzisieren:


    Ob ich die Klassenarbeiten in den Ferien nachschaue oder nicht, ist meinem (neuen) Schulleiter herzlich egal. Das einzige, was ihn interessiert, ist die Einhaltung der Dreiwochenfrist. Die Schüler müssten also nicht länger auf die Arbeiten warten, wenn ich sie nicht in den Ferien nachschaue, denn auch dann müssen die Klassenarbeiten innerhalb dieser Frist (so mein neuer Schulleiter) zurückgegeben werden. Jedem Leidensgenossen müsste klar sein, dass bei drei Stapeln Arbeiten (und das sind in diesem Schuljahr noch recht wenige), die dafür notwendige Zeitspanne sehr knapp bemessen ist. Nun ist es auch praktisch nicht anders zu terminieren, dass alle Klassenarbeiten zeitnah geschrieben werden müssen, so dass immer viele Arbeiten zur gleichen Zeit auf dem Schreibtisch liegen.


    Nun aber noch mal sehr vereinfacht die Problematik:


    Gelten Ferien als Zeit, die zusätzlich zu den drei Wochen hinzuzurechnen sind oder sind sie nicht zu den drei Wochen, innerhalb derer Arbeiten zurückzugeben sind, hinzuzurechen. Die Bass schweigt sich aus. Ich denke: Ferienarbeit ist nicht hinzuzurechnen. Da ich nicht wie mein Schulleiter in die Sonne fleigen kann, darf mir kein Nachteil entstehen, wenn ich in den Ferien arbeite.


    Auch Haarspaltereien wie "Außer den Sommerferien gibt es keine Ferien sondern nur unterrichtsfreie Zeiten!" helfen hier nicht weiter.


    Ich möchte hier an dieser Stelle gerne subjektive Einschätzungen von Kollegen erhalten, wie sie die Situation bewerten. Wie sind die Rahmenbedingungen an Schulen, die seriös gemanaget werden?


    Praktisch könnte ich natürlich während der Korrekturzeit erkranken oder einfach meinen Schulleiter ignorieren, was mich auch nicht weiter stören würde, aber das veranlasst mich nicht zum Schreiben.


    Ich bitte noch einmal um begründete Einschätzungen der Sachlage!


    Der Verweis von "Bolzbold", dass eine solche Diskussion schon einmal stattgefunden hat, war aber sehr hifreich. Danke dafür. Ich bin ein "Neuzugang" und mit den Archiven dieses Forums noch nicht vertraut. Ich bitte um Nachsicht.

    Hallo, Kolleginnen und Kollegen!


    Die Frage klingt nach einem Scherz, aber nun muss ich mal fragen, ob man noch immer Klassenarbeiten in den Ferien korrigieren darf bzw. kann.


    Ich bin seit ca. 15 Jahren im Schuldienst und habe nahezu immer mehrere (Stapel) Klassenarbeiten während der Ferrien auf dem Schreibtisch liegen. Nun habe ich einen neuen Schulleiter, der mich aktuell zu sich bestellte und mir vorhielt, ich würde meine Klassenarbeiten zu langsam korrigieren. Ca. 2 Wochen vor den Herbstferien habe ich in mehreren Klassen Arbeiten schreiben lassen und in diesen 2 Wochen + den 2 Wochen der Herbstferien korrigiert (ca. 90 Hefte, auch Klassenstufe 9 + 10, also ein wenig aufwändiger). Die 2 Wochen der Herbstferien würden zu der von der Bass (NRW) genannten dreiwöchigen Korrekturdauer "Schriftliche Klassenarbeiten [sind] in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen zu
    korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen [...]" dazugehören.


    Die Schüler haben also netto nur 2 Wochen auf ihre Hefte warten müssen.


    Nun kann man darüber schmunzeln oder wütend sein, da der (neue) Schulleiter seinen Afrikaurlaub offensichtlich genossen hatte und keinen Übergepäckzuschlag im Flieger für Klassenarbeitshefte berappen musste.


    Da die Bass keinerlei nähere Auskünfte gibt und der gesunde Menschenverstand mal wieder ungebremst auf die Schulleitung trifft, würde mich die Auslegung dieser Regelung an den Schulen meiner geschätzten Mitstreiter sehr interessieren.


    Danke und viele Grüße an alle da draußen.

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