Beiträge von Ratoneck

    Das Gutachten schreibt der Schulleiter meiner Stammschule,an der ich mit meinem Fach und meiner Lerngruppe nicht gut zurecht komme.In der anderen Schule sind sie deutlich verständnisvoller,was meine persönliche Lage betrifft und ich komme auch super klar. Das Gutachten wird bei den Mentoren ja mehr oder weniger eingeholt.In meiner Stammschule habe ich keinen guten Stand bei Schulleiter und Mentorin.


    Ich rechne auch nicht mit einem guten Gutachten,nehme das auch in Kauf.
    Ich erfülle alle meine dienstlichen Pflichten, bin immer pünktlich, bereite meinen Unterricht zuverlässig vor und bespreche diesen auch.
    Ich habe bloß Probleme in methodischer didaktischer Sicht,da ich meinen eines Fach in besagter Schule nicht studiert habe und unheimliche Schwierigkeiten habe.


    Ich weiß bloß nicht,ob man einfach so eine mangelhafte Dienstbeurteilung bekommen kann,wenn man alle Pflichten erfüllt und lediglich an einer Schule (Stammschule+Schule des Schulleiters) nicht gut zurecht bekommt. Das Hauptproblem sind meine Fehltage, wobei ich von 3 Monaten noch weit entfernt bin.

    Die Krankmeldung würde ich beim selben Arzt holen,der mich unmittelbar nach dem Sturz behandelt hat und ins Krankenhaus eingeliefert hat.
    Meine Frage wäre nur, ob die Schule auf dem Attest den Tag ab Donnerstag (22.11.12) als ersten Krankheitstag, oder den morgigen Montag (3. Krankheitstag) eingetragen bekommen möchte.
    Zählen bei uns Lehrern der Sa+So als Arbeitstag,oder wäre der Montag entsprechend der dritte Arbeitstag und die Krankmeldung würde mit Beginn für den Montag reichen?

    Hallo liebe Leute,


    ich habe mich mal angemeldet, weil hier viele interessante Diskussionen stattfinden.
    Nun zu meinem Problem.


    Ich bin letzten Donnerstag vor Unterrichtsbeginn zusammengebrochen--> Kreislaufkollaps und Gehirnerschütterung nach Sturz auf den Kopf.
    Bin von der Schule gleich zum ortsnahen Arzt, der mich gleich weiter ins Krankenhaus geschickt hat.
    Da habe ich paar Untersuchungen gehabt und wurde dann nach Hause entlassen, mit der Empfehlung mich 2-3 Tage zu schonen.
    Ergo fehlte ich offiziell am Donnerstag+Freitag in der Schule. Nun hat das Wochenende die Erkenntnis gebracht, dass meine Kopfschmerzen nicht
    aufhören und die paar Tage wohl nicht ausreichen.
    Jetzt wollte ich morgen noch mal zur selben Hausärztin und mich noch für Montag krank schreiben (Di+Mi habe ich frei), um vollständig zu genesen.


    Meine Frage:


    Ab dem 3. Tag verlangt die Schule eine Krankmeldung. Heißt das nun, dass der 3. Tag hier der Montag ist ,oder zählt dass We bei Beamten auf Widerruf auch mit?
    Und muss auf dem Attest dann stehen,dass ich seit 22.11.12 krank bin,oder reicht dann das morgige Datum, weil es der 3. Arbeitstag krank ist?


    Evtl. kann mir ja einer von den erfahrenen Kollegen helfen.


    Danke und Gruß,


    Chritsian

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