Beiträge von Gheistersäge


    Hallo Elaine,
    das hat durchaus was mit dieser Frage zu tun, dein Posting find ich völlig berechtigt.
    Aber in der so genannten freien Wirtschaft muss zuerst auch einmal abgemahnt werden, der sofortige Rausschmiss ist fast nie möglich. Genau daran mangelt es ja, wenn die Schulleitung nicht tätig wird und der Sache nicht nachgeht.
    Wie soll dann dieser "Leidensdruck" bei dem kranken Kollegen entstehen, so dass er sich heilen/therapieren etc. lässt? ?(

    Nein, hätte es nicht. Der Dienstweg ist einzuhalten. Grundsätzlich, sonst gibt es nämlich Ärger, aber dann richtig.
    Man hat nur das Recht zur Remonstration.
    Und wenn es nämlich doch nicht stimmen sollte, dass die Kollegin eine Alkoholikerin ist und Cathrin hätte eben dieses behauptet und dieses öffentlich - dann dürfte ziemlich die Post abgehen.
    Hoffentlich passiert keinem Kind etwas, das Verhalten der Schulleitung scheint mir fahrlässig zu sein.
    Aber nicht das von Cathrin, jedenfalls nicht rechtlich (menschlich möchte ich jetzt nicht werten).
    Abgesehen davon ist sie ja keine Mitwisserin, sie vermutet ja lediglich. :rolleyes:

    Zitat

    Cathrin274 schrieb am 08.11.2005 13:40:
    Danke für die Hinweise.


    Es wird wahrscheinlich nichts passieren. Die Schulleitung ist vor Jahren schon informiert worden und hat nichts unternommen, warum sollte sie jetzt etwas machen. Außerdem ist es für sie auch schwierig.


    Dafür ist sie Dienstvorgesetzte, das muss sie gelegentlich auch mal zeigen. Nur mehr Geld kassieren als der Rest reicht nicht. Klar ist das eine heiße Kiste, ich würde mich da auch schwer tun. Aber wenn ich Schulleitung bin, muss ich da durch. Schade,dass sie nichts (vermutlich) machen. Bei uns hat die Schulleitung übrigens etwas unternommen und es hat zumindest teilweise gewirkt (Reha,Kur).
    Also kein falsches Mitleid mit der Schulleitung. ;)
    Halt uns doch bitte mal auf dem Laufenden, wie die Sache weitergegangen ist.
    Viele Grüße!

    Bei uns gibt es mehrere Fälle im Kollegium. Die Schüler haben es fast immer bemerkt, wir als Kollegen z. T. auch.
    Die Schulleitung muss aktiv werden, ihr solltet als Lehrerrat mit der Schulleitung darüber reden. Mehr dürft ihr nicht machen, dazu seid ihr nicht befugt. Und solltet ihr auch nicht, denn die Kranke muss es selbst einsehen, da sie sonst keine Therapie o.ä. durchhalten würde.
    Aber die Schulleitung muss die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen, die Sache zur Kenntnis zu nehmen und diesem Verdacht nachzugehen. Insbesondere bei sich verlaufenden Kindern. Gerade auch, damit es nicht zum Mobbing wird, wenn die Kollegin doch nicht alkoholkrank sein sollte.
    Unternimmt die Schulleitung nichts, dann geht auch schulrechtlich nichts.
    Menschlich kann ich euch verstehen, wenn ihr der Kollegin helfen wollt. Aber das ist ein Minenfeld, auf dass ich mich persönlich nicht vorwagen würde.
    alias' posting ist nach meinen Erfahrungen im Kollegium der einzig mögliche Weg.

    Oder du lädst dir das Mailprogramm Thunderbird 1.07 runter, das ist kostenlos und funktioniert.
    Das gibt es z. B. unter www.mozilla-europe.org/de/
    Du installierst das Programm und führst dann unter Extras einfach Importieren aus und du hast so ziemlich alles rübergezogen. Danach dürftest du keine Probleme mehr mit OE haben.
    Und wenn du gerade dabei bist, solltest du dir auch firefox 1.07 besorgen, das ist ein guter Browser.
    Wenn du diesem Tipp nicht traust, geh mal auf die Seiten der PC-Zeitungen wie chip.de und lies dort nach. Übrigens dauerte die Installation beider Programme inklusive Import der alten Bookmarks, News usw. nicht mal 25 Minuten, download eingerechnet.

    Lehrer: "In Deutschland soll es ca. 4 Millionen Analphabeten geben."
    Schüler: "Und wissen Sie, was das Krasseste ist? Manche von denen können noch nicht mal lesen!"

    Peter
    Sorry, falls das falsch rüber gekommen sein sollte: ich wollte eure Leistung, z. B. die der Kollegen, die wie du in der Primarstufe arbeiten, nicht verniedlichen.


    Mir ist klar, dass man die einzelnen Schulformen nicht so einfach miteinander vergleichen kann. Im Berufskolleg ist vieles anders. Wir finden uns im SchulG auch nicht wieder, da kommen wir mit unseren Belangen kaum vor.
    An einem normalen Sprechtag führe ich auch bis zu 10 Gespräche, was zwar nicht mir deiner/eurer Belastung verglichen werden kann, aber ggf. auch erhebliche Konsequenzen hat. Z. B. Verlust des Ausbildungsplatzes, (freiwilliges) Verlassen der Schule usw.
    Der Sprechtag dauert zwar bei uns 5 Zeitstunden, nach 7 Stunden Unterricht, aber damit komme ich auch nicht aus, da viele Schüler/Ausbilder/Eltern nicht kommen. Deswegen muss ich meine Beratung/Besprechung zu weit mehr als 90% außerhalb des Sprechtages erbringen, das entzerrt die ganze Sache natürlich erheblich. Außerdem "fertige" ich diejenigen, die nur hören wollen, dass alles gut ist, schnell ab.Höflich und nett,aber schnell.Die sind dann auch sehr zufrieden,das war in all den Jahren nur in einem Fall mit einem Vater Marke "rheinischer Großkotz" anders.
    Wenn ich aber von Kollegen -auch aus dem Berufskolleg!-höre, dass für Sprechtage für einzelne Bildungsgänge (das sind z. B. die HöHa, die Gym oder Arzthelferinnen, Einzelhandel) innerhalb der Schulzeit bei gleichzeitigem Unterrichtsausfall in anderen Bereichen mit nur geringen Besucherzahlen stattfinden, dann kann ich das als Steuerzahler UND als Lehrer auch nicht mehr verstehen.
    Die Leistung der Lehrer bei Sprechtagen kommt in der Öffentlichkeit nicht an, daran wird sich auch nichts ändern. Aber der Unterrichtsausfall kommt an. Ich meine,wir können hier mit relativ geringem Aufwand viel für unsere Reputation tun.

    Hallo vivi,


    wegen deiner Abrechnung hab ich oben schon gepostet.
    Sie ist selbstständig tätig, weil sie Freiberuflerin ist. § 18 EStG (Einkommensteuergesetz), Zitat: "(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit."


    Selbstständig im steuerlichen Sinne meint eben nicht Gewerbebetrieb, der ist in § 15 EStG definiert. Deswegen braucht ihr auch keinen Gewerbeschein.
    Aber sie meldet beim Finanzamt auch kein Gewerbe an, sondern es geht eben nur um die steuerliche Erfassung der Einkünfte.
    Deswegen stimmt auch alles, was ich gesagt habe. Sie muss die Steuernummer haben, weil es die Uni so will.

    Katta, du solltest nicht auf vivi hören (sorry, ist wirklich nicht persönlich gemeint), denn da stimmt so einiges nicht:


    -Natürlich ist katta selbstständig bei einem Werkvertrag. Denn sonst hätte sie einen Arbeits(sic!)vertrag.
    - Eine Lohnsteuerkarte braucht man als Arbeitnehmer, aber das ist sie ja gerade eben nicht mehr. Denn sie hat ja keinen Arbeitsvertrag.
    - Man muss keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, der Begriff bezeichnet zum einen inzwischen etwas anderes und zum zweiten ist dieses erst oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen (und anderer Tatbestände) erforderlich bzw. kann auf Antrag erfolgen (das nennt man Antragsveranlagung)
    -Dieses Formular, das vivi ausgefüllt hast, ist quasi die Rechnung gewesen. Mit der Formlosigkeit ist seit 1.1.2004 Ende, die Finanzämter prüfen das verstärkt.
    -Die Uni scheint von katta eine Steuernummer haben zu wollen, also muss sie sich eine vom Finanzamt geben lassen.


    Aber vivis Idee, beim Finanzamt vorbeizugehen, finde ich gut. Du kannst dich ja zur Vorsicht mal mit dem ausgefüllten Vordruck bewaffnen, die müssen dir rechtsverbindlich Auskunft geben. Nur nicht am Telefon und nicht alles, dafür gibts Steuerberater.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, galt diese Regelung schon früher als Erlass, es hielt sich nur kaum einer dran.
    Es gab deswegen (angeblich? Ich weiß es nicht.) reihenweise Beschwerden, weil Unterricht ausfiel. In meinem Bekanntenkreis wurde ich allerdings auch schon mehrfach darauf angesprochen, die Reaktionen waren nicht gerade von Verständnis für Lehrer geprägt.
    Aus diesem Grunde wollte die Landesregierung ( und übrigens auch schon die alte rot-grüne LR) den Unterrichtsausfall begrenzen.
    Und deswegen steht es im Gesetz. Von vorauseilendem Gehorsam kann man da nicht mehr sprechen.


    Auch wenn ich eure Argumente teilweise verstehen kann (zumal ich nur die Situation vom Berufskolleg kenne), möchte ich aber zu bedenken geben, dass es zwar lästig ist, aber durchaus verkraftbar:
    -Die Vorbereitung für den nächsten Tag leidet, aber wer das nicht in den Tagen vorher bedenkt, der kann einfach nicht planen, das spricht nicht gerade für die eigene Kompetenz.
    -Es sind zusätzliche Arbeitsstunden: Aber Überstunden machen andere Arbeitnehmer auch, da lass ich mir nicht sagen, dass ich als Lehrer angeblich nicht belastbar bin. Es ist ja nicht jeden Tag.


    Bei uns findet der Sprechtag schon seit Jahren nachmittags und abends statt. Am Berufskolleg kommen zwar nicht so viele, aber es lassen sich immer mal Ausbilder und Eltern sehen, die können teilweise morgens gar nicht. Deswegen find ich es gar nicht so schlimm, einmal im Jahr muss man da halt durch.

    Es gibt auf den Seiten der Finanzämter einen Vordruck, den du ausfüllen solltest.
    nimm den hier z. B.


    Link


    Dazu ein paar Erklärungen


    1. Du bist freiberuflich tätig, da du unterrichtend tätig bist. Dafür schreibst du eine Rechnung an die Uni, mit deinem Namen, was Sache ist, wie viel du kriegst und deine Steuernummer, die dir das Finanzamt mitteilt, wenn du die Anmeldung abgegeben hast.
    Einfach ausfüllen, du hast keinen Handelsregistereintrag, bist in keiner Kammer usw.
    2. Du erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das ist für die Einkommensteuer, du musst Ende des Jahres deine Einnahmen abzüglich der im Zusammenhang stehenden Ausgaben in der Anlage GSE zur Einkommensteuer angeben. Wenn du nicht viel in Rechnung stellst, zahlst du keine Einkommensteuer. Du ermittelst deine Einkünfte anhand der Einnahme-Überschuss-Rechnung, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Excel-Tabelle reicht dafür.


    Nun zur Umsatzsteuer.
    3. Du bist Kleinunternehmer, d. h. du hast geringe Umsätze. Deswegen darfst du auf deinen Rechnungen auf GAR KEINEN FALL Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen, ausrechnen, nix. Auch keinen Steuersatz angeben, gar nix - egal, was die dir sagen. Merke:Machst du es anders, geht es zu deinen Lasten und du bist geküsst. ;)
    Einfach den Rechnungsbetrag ausweisen. Aber du darfst auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer ziehen. Nie, sonst...du weißt schon.


    So, den Rest solltest du selbst können, das sind die persönlichen Angaben. Viel Erfolg.

    Um zum eigentlichen Problem zurückzukommen:
    Bei uns ist es so, dass wir viele Gesprächsangebote machen: zuweilen schicke ich sogar Schüler gegen ihren Willen zum Beratungslehrer oder stelle sie persönlich einem Vertrauenslehrer vor. Und daneben versuche ich selbst mich natürlich auch noch. Leider muss ich dann aber auch in einer Vielzahl der Fälle feststellen (ich schätze mal ca. 40%), dass kaum eine oder gar keine Verbesserung eintritt und wir manchmal sogar diese Schüler entlassen müssen. Erschreckend ist für mich, dass dieser Anteil bei uns (Schule in rheinischer Großstadt, sozialer Brennpunkt, sehr hoher Migrantenanteil in den Vollzeitklassen) in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.


    Und was ich noch off topic sagen wollte:
    Ich finde es sehr schön, dass es Kolleginnen und Kollegen wie euch in diesem Forum gibt, die anscheinend ähnlich wie ich denken bzw. handeln. Danke.

    Zitat

    Flexi schrieb am 15.10.2005 17:53:
    Welche Maßnahmen wir als Freunde diesbezüglich ergriffen haben, steht dabei in diesem Thread nicht zur Debatte, ausser soviel, es wurden welche ergriffen und es wurde sich gekümmert. Einzelheiten dazu können hier nicht öffentlich da gestellt werden, dafür bitte ich um Verständnis, weise aber daraufhin, dass hier auch sehr schnell unterstellt wurde, ohne weiteres Hintergrundwissen oder Nachfragen, als Antwort hierauf:


    Also, jetzt staune ich aber. Hieß es nicht hier:

    Zitat

    KEIN Lehrer hat sich bis vor drei Wochen auch nur im Ansatz darum gekümmert, weshalb er so oft die Schule schwänzte. Weshalb er oft Kopfschmerzen, Magenschmerzen oder andere vermeintliche Gründe angab, weswegen er den Unterricht entweder vorzeitig verlassen musste oder gar nicht erst teilnahm.
    Nun wurde er der Schule verwiesen und ist in ein Projekt gerutscht, indem sich um schulpflichtige Jugendliche gekümmert wird, die sich aber verweigern.

    ?
    Daraus ist doch deutlich erkennbar:
    1. Die Lehrer haben sich nicht gekümmert.
    2. Er wurde der Schule verwiesen, weil sich -offenkundig auch von der Mutter - nicht des Problems Schulangst angenommen wurde.
    3. Nicht er, seine Mutter oder die Freunde haben Maßnahmen ergriffen und sich gekümmert, wie du hier behauptest, sondern er ist deinen eigenen Worten zufolge in ein Projekt "gerutscht".


    Du hast nichts angetippt, sondern du hast mich kritisiert und als hart dargestellt, so dass du dich erschrickst. Und du unterstellst, wider besseren Wissens bzw. obwohl du es lesen können müsstest, dass ich mich nicht um Hintergründe bemühe, obwohl ich gepostet habe, dass ich höheren Arbeitsaufwand hatte, gerade eben weil ich mich um meine Schüler kümmere.


    Wenn dann im weiteren Verlauf noch Feststellungen ("wir wurden ... belogen") zu ABwertungen umgedichtet werden, reicht es völlig, zumal du andeutest, der ganze Text würde geradezu davon wimmeln ("um jetzt nur drei").


    Deine pauschal-polemische Einstellung zu Lehrern zeigt sich am Besten an der Stelle, an der du sagst, du seist auch nur Mutter und kein Lehrer.


    Kurz und knapp: Ich fände es in der Tat besser, du würdest dich an dieser Stelle aus der Diskussion zurückziehen.

    Zitat

    Flexi schrieb am 14.10.2005 16:00:


    Der fast 18jährige Sohn einer Freundin leidet unter Angstzuständen und Depressionen. Er ist schlicht nicht in der Lage morgens zur Schule zu fahren. Der Junge wurde vor vier Jahren Halbwaise. KEIN Lehrer hat sich bis vor drei Wochen auch nur im Ansatz darum gekümmert, weshalb er so oft die Schule schwänzte. Weshalb er oft Kopfschmerzen, Magenschmerzen oder andere vermeintliche Gründe angab, weswegen er den Unterricht entweder vorzeitig verlassen musste oder gar nicht erst teilnahm.


    Du hast mein Posting anscheinend überhaupt nicht richtig gelesen, sonst wäre dir aufgefallen, dass ich mich genau darum kümmere und nachfrage. Nur wenn nichts kommt, dann kann auch ich nichts machen. Genau das ist Erziehung. Und ich bin kein Therapeut, sondern Lehrer für Wirtschaft. Kein Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut usw.


    Wenn der Sohn deiner Freundin seit 4 Jahren dieses Verhalten zeigt, dann hätte er vielleicht mal in Therapie gehen sollen.
    Da hätte ihn auch deine Freundin hinschicken können. Das ist nämlich auch Erziehung, aber elterliche Erziehung, aber da scheint sie sich ja auch nicht um ihr Kind gekümmert zu haben. Ist natürlich einfacher, über die Schule und Lehrer herzuziehen.

    Dass sich kein Lehrer darum kümmert, glaube ich einfach nicht, da es schlicht und ergreifend meiner Lebenserfahrung und den Rechtsvorschriften widerspricht. Bevor ein Schüler von der Schule fliegt, passiert immer eine ganze Menge von Seiten der Schule: Gespräche, Telefonate mit den Eltern, Androhung der Entlassung - und erst dann kommt die Entlassung. Da scheint sich aber die Mutter auch nicht drum gekümmert zu haben, sonst wäre es kaum soweit gekommen.


    Zitat

    DiziplinarStrafen, dessen SINN nicht verstanden werden, sind so sinnvoll wie ein Kühlschrank am Nordpol.


    Auch wenn sich der Sinn dir nicht erschließt: Die Einhaltung der schulischen Regeln lässt Schule überhaupt erst funktionieren. Wer sich nicht an die Regeln halten kann oder will, wird gegebenenfalls (also noch nicht einmal immer) sanktioniert. Denn die Masse der Schüler, von der du auch sprichst, ist nämlich nicht depressiv und braucht schulische Bildung und Abschlüsse. Dass die anderen nicht einfach so runterfallen dürfen, ist klar. Wenn sich der Junge jetzt richtig aufgehoben fühlt, war er vorher an der Schule falsch. Das ist aber nicht Fehler der Schule, denn die ist für solche Jugendliche nicht oder nur bedingt geeignet. Da müssen auch mal die Eltern oder die Freunde der Familie ran. Womit sich der Kreis mit einer rhetorischen Frage schließt - Was hast du denn getan?


    Timm:
    Danke, ich sehe das alles ganz genauso.

    Wenn das auf die Schülerin auch zutreffen sollte, kann, nein - muss sie das sagen. Die Behandlung des Einzelfalles ist immer schwierig, aber es muss auch für die Schüler eine klare Linie erkennbar sein. Anscheinend wurde ja den Problemen durch die Klassenlehrerin nachgegangen. Aber da kam nichts, also gibt es auch erstmal nix.


    Es kann doch nicht sein, dass sofort bei Abweichungen von der Norm (Pünktlichkeit) psychische Probleme vermutet werden.
    Ich hatte sogar schon mit behinderten Schülern (bis hin zu Verfolgungswahn, bitte entschuldigt die unmedizinische Ausdrucksweise, ich kenn mich da nicht so gut aus.) zu tun, da gab es solche Probleme nicht. Vielmehr stellt die Schule mit ihren Vorgaben auch ein Gerüst für die Schüler dar, an das sie sich halten können.


    Wir haben auch Schüler mit psychischen Problemen, aber auch für die müssen die Regeln gelten, so weit es eben geht. Sonst läuft der Rest der Klasse aus dem Ruder. Ich habe beispielsweise erlebt, dass dann gesagt wurde: "Das sag ich demnächst auch,dass ich das habe." "Ich war beim Arzt, beweisen Sie mir das Gegenteil, hier ist mein Attest. Ich bin jetzt auch gestört." u.ä.
    Mit einem solchen Schüler, wie du ihn hier schilderst, kannst du auch Vereinbarungen treffen, das hat bei uns auch geklappt. Z. B. ein Gespräch, in dem vereinbart wurde, dass er sich vorher im Sekretariat meldet oder sich mit dir kurz trifft, sozusagen als Einstimmung auf den Tag und als Zeitpunkt, vor dem er keine Angst haben muss, der aber wichtig für seinen Verbleib als MITGLIED der Klasse ist. Für ihn gelten die gleichen -fairen- Regeln wie für den Rest der Klasse, er ist nichts Besonderes, sondern ein Bestandteil der Gemeinschaft. Das kann auch helfen, Ängste abzubauen.


    Abgesehen davon, ein Attest über die Behandlung wäre natürlich auch nicht schlecht. Denn wir wurden schon nach Strich und Faden sowohl von Eltern als auch von Schülern belogen.


    Insgesamt funktioniert es bei uns (hat aber höheren Einsatz von mir gefordert), auch wenn einige Schüler nicht bis zum Ende durchgehalten haben (und durchhalten).
    Man ist eben Lehrer, kein Therapeut, und die Schüler sind volljährig. Sie müssen eben auch wissen, was sie tun, denn sie können darüber ja selbst entscheiden. Angebote kann man machen, aber mehr geht eben auch nicht. Selbstkritisch muss ich aber auch sagen, dass ich zuweilen Ansätze des Helfersyndroms entwickle. Das klingt in meinen Beiträgen hier zwar nicht so durch, sondern eher so, als wäre ich vom Typ Vorstopper. Aber ich versuche wirklich, eine strikte Linie zu fahren, damit alle Schüler wissen, woran sie bei mir sind. Das ist manchmal sauschwer.
    Viele Grüße aus Düsseldorf und ein schönes Wochenende.

    Dann entscheidet ihr eben ohne sie. Die Klassenkonferenz soll ihr rechtliches Gehör ermöglichen; die mittlerweile üblichen Tribunale bzw. im gemeinsame Mitleid schwelgenden Therapiesitzungen bringen vielfach ohnehin nichts. Die Schülerin hatte mehr als genügend Zeit ihr Verhalten zu überdenken, jetzt sollten Konsequenzen folgen. Ob da der schriftliche Verweis noch ausreicht, müsst ihr überlegen. Vielleicht wird sie pünktlicher, wenn ihr die Androhung der Entlassung von der Schule aussprecht. Schließlich ist sie alt genug, in einem Ausbildungsbetrieb wäre ihr vermutlich schon gekündigt worden.
    Die Schülerin dürfte einfach schulmüde sein. Wenn ihr ihr klar macht, dass jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht ist, sieht sie ihre Situation vielleicht deutlicher und entscheidet sich. Du/Ihr solltet ihr aber immer zeigen, dass ihr sie beraten wollt und werdet. Jetzt ist sie am Zuge.
    Bei uns läuft das so - und es funktioniert oft. Und die Schüler finden es zum großen Teil (mehr als 3/4) ok. Denn windelweiches Eiapupeia von Lehrern können sie oftmals gar nicht leiden.

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