Beiträge von Susi Sonnenschein

    Friesin, ich ärger mich immer noch nicht. Mein Name ist Susi Sonnenschein, mein Gemüt heiter, mein Motto "Nicht aufregen, nur wundern." und meine Motivation, hier eine Frage zu posten, Tipps bei der Entscheidungsfindung zu kriegen, wie ich in diesem speziellen Fall vorgehen könnte. :rose:

    Schlaumeier-Spruch deswegen, weil ich beim Einstellen des Themas überlegt hab, ob ich direkt erwähnen soll, dass ich weiß, dass man nicht mit Bleistift schreibt, dass meine Schüler es "eigentlich" wissen, dass es trotzdem passiert ist, dass ich aber leider nichts mehr dran ändern kann, ...
    Ich entschied mich dafür, dass Bleistiftthema nicht auszubreiten... und erhielt prompt den Tipp: "Bei mir wird nicht mit Bleistift geschrieben". :danke:

    • Ich habe leider ausnahmsweise vergessen, die Schüler nochmal an das richtige Schreibgerät zu erinnern. Nun hat die Gute die komplette Arbeit mit Bleistift geschrieben. Dieses Kind liegt schon mal im Brunnen.
    • Aufregung kann ich nirgendwo wahrnehmen. Dies ist ein Forum, wo man sich Tipps holen kann unter Kollegen. Ich hab doch jetzt einfach nur nach ebensolchen gefragt. :ka:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe heute eine Englisch-Klassenarbeit zurück gegeben und wurde am Ende der Stunde von einer Schülerin gefragt, weshalb ich ihre Lösung durchgestrichen habe, sie sei doch richtig. Tatsache: Die Lösung der Schülerin war korrekt.
    ABER: Sie hatte in der Arbeit mit Bleistift geschrieben und man kann noch schemenhaft erkennen, dass zuvor etwas Anderes dagestanden hatte. Zudem schmiegt sich die korrekte Lösung in der Form verdächtig an meine rote Durchstreichung und man kann außerdem eine kleine Stelle erkennen, wo unter dem Rotstrich noch Bleistiftpartikel der ersten, falschen Version zu sehen sind. Zuletzt würd ich mich auch nicht als so schusselig einschätzen, dass ich eine falsche Lösung einfach durchstreiche.
    Ich habe die Arbeit wieder an mich genommen und der Schülerin gesagt, ich schaue mir die Sache nochmal in Ruhe an.
    Im Lehrerzimmer waren alle Kollegen meiner Meinung: hier hat ein Täuschungsmanöver stattgefunden.
    Jedoch bleibt der Sachverhalt, dass ich eine Klassenarbeit vor mir liegen hab mit einer durchgestrichenen richtigen Lösung und ich der Schülerin eine Täuschung nicht beweisen kann.
    Wie würdet ihr vorgehen?

    Bei den (Ober)Landesgerichten findet man Listen mit ermächtigten ("vereidigten") Dolmetschern. Ermächtigt heißt, dass ein "Eid" vor Gericht abgelegt wurde, es handelt sich hierbei nicht nur um Justiz-Dolmetscher, sondern man findet dort Dolmetscher verschiedenster Fachrichtungen.


    Schau doch mal, ob du bei dem für dich zuständigen Gericht eine solche Liste einsehen kannst (evtl. per Internet). Wenn du einen entsprechenden Dolmetscher entdeckst, kann dir dieser sicherlich sagen, wie die Zahlungs- und Arbeitsmodalitäten sind.


    Viel Erfolg!

    Ich finde "The Truman Show" klasse. Der Film setzt sich mit dem Thema Advertising /Media auseinander, ist einerseits kritisch, andererseits aber auch zum Lachen. Zu der Truman Show gibt es im Internet auch ein Quiz.
    Allerdings weiß ich nicht, inwieweit man den Film auf YouTube kucken kann...

    Der Vertrauenslehrer war bei der Prüfung zufällig vor Ort. Ich wiederum kam als Klassenlehrerin nur ins Spiel, weil die Schülerin mir ihr Herz ausgeschüttet hat.
    Es handelt sich um die Abschlussprüfung eines Moduls einer unserer Fachschulen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich möchte euch gerne mal folgenden Fall, der sich gerade bei uns in einer Prüfung zugetragen hat, zur Diskussion zum Fraß vorwerfen:


    Schülerin S wird zu Beginn einer Abschlussprüfung mit einem Spicker erwischt. Es handelt sich hierbei um handschriftliche Notizen in einem Gesetzestext, der ihr gehört und der bei der Prüfung erlaubt ist - natürlich nur in jungfräulichem Zustand.
    Fachlehrer F nimmt Schülerin S den Text weg. S darf die Prüfung ohne eigenen Gesetzestext zu Ende schreiben.
    Nach Beratung des Prüfungsausschusses (Fachlehrer + SL) bekommt die Schülerin am nächsten Tag mitgeteilt, dass sie wegen Täuschungsversuchs die Prüfung wiederholen muss.
    S fühlt sich zu hart bestraft. Sie hätte die Notizen in ihrem Gesetzestext nicht selbst geschrieben.
    F findet, er hat richtig gehandelt, weil es sich um einen Täuschungsversuch handelt und dies zum Wiederholen der Prüfung führen kann.
    SL unterstützt F.
    Der Vertrauenslehrer, der zu Rate gezogen wurde, findet die Vorgehensweise von F/SL zu hart. Er plädiert für einen Teilabzug bei der Bewertung der Abschlussarbeit.
    Die Klassenlehrerin (das bin ich) schließt sich der Meinung des Vertrauenslehrers an. Ich muss aber gestehen, dass ich manchmal ein wenig weichherzig bin.


    Darum die Fragen an euch: Was ist eurer Meinung nach die korrekte Vorgehensweise?

Werbung