Beiträge von Jooge

    Hallo,


    danke für dein Interesse.


    Nun ja, ich habe ja versucht den Fall zu schildern. Die identische Leistung wurde mal erstattet, im nächsten Bescheid aber nicht. Gut möglich, dass die Erstattung im ersten Fall ein Fehler war. Von Kulanz ist meine Beihilfebearbeiterin weit entfernt.


    Ich befürchte, dass die Beihilfe den Fehler (wenn es denn einer war) korrigiert und die Erstattung aus dem ersten Bescheid wieder zurücknimmt, wenn ich jetzt anfange Wind zu machen.


    Ich hoffe aber, dass die Nichterstattung der Fehler war und ich im zweiten Fall (nach Widerspruch und Hinweis auf den ersten Fall) auch eine Ersattung bekomme.


    Ist die Befürchtung berechtigt?


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Hast du Erfahrungen mit so einem Fall gemacht?
    Ich denke auch, dass die Beihilfe nichts zurückfordern darf, aber ich weiß es nicht.


    Spielt die Begründung der Ablehnung zur Klärung der Frage eine Rolle?
    Die Ablehnung wurde mit dem Standardsatz begründet:
    "In Ihrem Fall lassen die Begründungen nicht ausreichend den Charakter einer Ausnahme erkennen..."


    Wäre toll, wenn du mir nochmal antworten könntest, falls du näheres weißt.


    Liebe Grüße


    Jooge

    Hallo,


    wenn wir innerhalb eines Monats unserem Beihilfebescheid nicht widersprechen, ist das Ding ja rechtswirksam.
    Gilt das auch für die Beihilfe? Oder kann die - auch nach längerer Zeit - mitteilen, dass Sie einen Fehler gemacht hat und nun Geld zurückhaben will?


    Ich frage aus folgendem Grund: Mir wurde die gleiche Leistung, die vor 3 Monaten erstattet wurde, diesmal nicht erstattet. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlegen soll und mit dem letzten Bescheid argumentieren soll. Ich habe Angst, dass der Schuss nach hinten losgeht und die Beihilfe ihren Bescheid, in dem Sie die Leistung erstattet hat ändert und auch in diesem Bescheid die Leistung nachträglich nicht erstattet.


    Ist diese Angst berechtigt? Geht immerhin um ein paar hunert Euro...


    Liebe Grüße,


    Jooge

    Hallo Susanna,


    danke für deine Antwort. Die hilft mir weiter!


    Ich diesem Paragraphen des BEEG hatte ich gewühlt, aber die Passage mit den Dienstbezügen ist mir durchgegagngen. Du hast mich ja aber mit der Nase draufgeschubst. Danke!


    Jetzt kann ich meinem Schulleiter zeigen, dass das Elterngeld bereits nach 12 Monaten nach der Geburt endet und nicht - wie er meint - 12 Monate nach Ende des Mutterschutz'. Das ist wichtig für ihn wegen der Stellenausschreibung für meine Vertretung.
    Danke für deine Mühe.


    Liebe Grüße,


    Jooge

    Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Es tut mir leid, dass mein Ton unangemessen rüber kam. Das war so nicht gemeint. Wahrscheinlich klang das beim Lesen für dich so, weil dir klar wurde, dass zwei von drei Fragen, die du zu meiner Situation gestellt hast, überflüssig waren. Das ist schon eher unangemessen.


    Dass mit dem Landesbeamtengesetz ist eine nette aber falsche Idee. Da es sich beim Elterngeld um eine Regelung des Bundes handelt, ist das Bundesgesetz "zum Elterngeld und zur Elternzeit" die richtige Anlaufstelle.


    Leider ist aber auch dort nur der Fall "Mutterschaftsgeld" beschrieben. Und der trifft nunmal auf privatversicherte nicht zu.


    Und weil es dich so brennend interessiert: Der Schulleiter regelt nicht die Bezahlung sondern die Stellenausschreibungen. Und die sind davon abhängig, wann das Elterngeld endet. Und das will ich ihm mit einer sntsprechenden Textstelle deutlich machen.


    Uff, ganz schön viel Umsatnd für eine simple Textstelle.


    Gruß,


    Jooge

    Hallo,


    "Warum sollte ein Mensch als Lehrer nicht auch ohne Beamtenstatus privat versichert sein, darf er das dann diener Meinung nach nicht?!?"


    Doch, darf er, ist aber eher die Ausnahme. Ich bin jedenfalls verbeamtet.


    Kannst du mir auch inhaltlich antworten?
    Es geht mir lediglich um eine offizielle Textstelle, die Regelung an sich ist mir klar (wurde hier schon oft besprochen).


    Gruß,
    Jooge

    Hallo,


    naja, dass ich privat versichert bin hab ich geschrieben, dass es um NRW geht auch und dass man als Lehrer nur privatversichert ist, wenn man verbeamtet ist, dürfe ja wohl klar sein...
    Und zu meinem Schulleiter gibt es nicht mehr zu sagen als das, was ich geschrieben habe.


    ?!


    Jooge

    Hallo,


    nachdem ich lange Zeit dachte, es sei anders habe ich jetzt auch begriffen, dass eine Lehrerin 8 Wochen nach der Geburt das volle Gehalt bekommt und dann noch (ca.) 10 Monate Elterngeld.


    Leider ist mein Schulleiter anderer Meinung.


    Hat jemand einen Text von offizieller Stelle, wo das nachzulesen ist?
    Für NRW am besten?


    Bis mir die Bez-Reg oder die LBV oder die zuständige Elterngeldstelle antworten oder ans Telefon gehen ist eher das Kind da...


    Ich habe leider nur eine Stelle gefunden, die genau diese Regelung für Fälle beschreibt, in denen die Mutter bei einer Krankenkasse ist und demnach in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld bekommt.(siehe unten). Das passt auf uns als privatversicherte nicht...


    Wäre toll, wenn mir jemand Helfen könnte.


    Gruß,
    Jooge


    http://www.elterngeld.nrw.de/e…ufigeFragen/index.php#fr5


    "Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet, auch, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt."

    Hallo nochmal,


    ich habe eben im
    RdErl d. Innenministeriums "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen"


    folgende Stelle gefunden:


    "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen:


    - Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: 1 Arbeitstag".


    Das heißt wohl, die Geburt findet ohne mich statt, oder der Termin muss am Nachmittag sein (wenn das geht) :o(


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    meine Lebensgefährtin erwartet im Mai die Geburt unseres Kindes. Wir sind nicht verheiratet. Kann ich für den Tag der Geburt (festgelegt - Kaiserschnitt) freigestellt werden?


    Gruß,


    Jooge


    PS: Realschule NRW, Lebensgefährtin Lehrerin im gleichen Kollegium

    Hallo,


    die Seite mit den Terminen kenne ich. Hier steht aber leider nicht, wann das zweite Halbjahr beginnt, sondern nur, wann es Zeugnisse gibt.


    Neue Kollegen werden immer zu Beginn des Halbjahres eingestellt - alles andere wäre ebenfalls etwas unlogisch. Bei uns wurden die Kollegen zum 1.2. eingestellt. Seit dem 1.2. gib es auch einen neuen Stundenplan.
    Deine Vermutung in Ehren, aber hast du auch eine Stelle, wo das steht?


    Trotzdem danke.


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    wann beginnt das zweite Schulhalbjahr in NRW?
    Ging es am 1.2. los oder beginnt es nach Ausgabe der Zeugnisse (11.2).


    Bitte keine Vermutungen sondern verlässliche Infos, wenn möglich.
    Wär nett, wenn mir jemand eine Antwort (und Quelle?) geben könnte.


    Gruß,


    Jooge

    Hallo,


    danke für die Antwort.
    Ist dein Partner auch verbeamteter Lehrer? Seid ihr auch unverheiratet?


    Wenn man es sich aussuchen kann, macht es ja nur Sinn, wenn ich den Zuschlag beantrage, da meine Partnerin ja ohne erstmal nur Elterngeld bekommt. Der Zuschlag würde darin ja keine Berücksichtigung finden.
    Bis das Elterngeld ausgelaufen ist werden wird wohl ohnehin verheiratet sein.


    Gruß,


    Jooge

    Hallo,


    ich hab mal eine Frage zu den Familiezulagen für Lehrer, die Eltern werden.
    Meine Lebensgefährtin und ich bekommen dieses Jahr ein Kind. Wir sind nicht verheiratet, beide Lehrer Sek 1 und Beamte.
    Meine Partnerin bekommt nach der Geburt (und nach dem Elterngeld) ja sicherlich den Zuschlag für unverheiratet / ein Kind.
    Wie ist das bei mir? Bekomme ich den Zuschlag auch?
    Oder ist der nur für Frauen gedacht?
    Oder muss ich eine Vaterschaft anerkennen?


    Bei den Zuschlägen für verheiratete mit Kindern wird unterschieden in "Ehepartner Beamter" und "Ehepartner kein Beamter". Spielt das für den Kinderzuschlag bei nichtverheirateten Eltern auch eine Rolle?


    Gruß,


    Jooge

    So viel Platz in abschließbaren Schränken ist wohl niergends vorhanden. Bücher und Unterrichtsmaterialien müssen ja auch nicht eingeschlossen werden, da sie keine sensiben Daten enthalten.


    Ich sehe also das Finanzamt schon fragen, warum ich meine Arbeit (Unterrichtsvor- und nachbereitung) denn nicht an meinem Arbeitsplatz mache, sondern zu Hause, wenn die Bedingunegn dafür doch gegeben sind.


    Versteht mich nicht falsch. Ich will die Absetzbarkeit des Arbeitszimmer nicht anzweifeln, aber erbitterte Kämpfe mit dem Finanzamt in den letzt Jahren lassen mich böses erwarten...


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    danke für die Antworten,


    Zu deinen Rückfragen, alias:


    "Muss der Kollege den Raum dann auch selbst putzen?"
    Nein, das machen bei uns Damen von der Reinigungsfirma.


    Ist der Raum ständig abgeschlossen?
    Nein. Der Raum wird zum Unterrichten und zum Reinigen geöffnet.


    "Aus Datenschutzgründen dürfen in diesem - öffentlich zugänglichen Raum keine sensiblen Daten (Noten, Zeugnisse, Klassenarbeiten...) aufbewahrt werden. Auch der PC ist - dank frei verfügbarer Passwortknacker - kein "Safe"."
    Jeder Raum verfügt über einen Schrank zu den nur der jeweilige Lhrer einen Schlüssel hat (nicht mal der Hausmeister hat einen).


    Jeder Kollege verfügt über einen Schlüssel, mit dem man die Schule zu jeder Zeit - auch am Wochenende - (durch den Hintereingang) betreten kann.


    Ich denke somit könnte es schwierig werden, dem Finanzamt gegenüber zu begründen, dass man ein eigenes Arbeitszimmer im Haus / in der Wohnung braucht. (Vorausgesetzt, die Arbeitsbedingungen der Schule sind bekannt. Und das sind sie, weil sie kein Geheimnis sind).


    Gruß,
    Jooge

    Hallo,


    an manchen Schulen gibt es ja das Lehrerraumprinzip (also keine Klassenräume mehr, sondern jeder Lehrer unterrichtet immer in einem - seinem - Raum).


    Gilt für diese Schulen auch, dass das Arbeitszimmer wieder abgesetzt werden kann? Ich bezweifle das, denn jeder Kollege hat ja die Möglichkeit seinen Raum zur Unterrichtsvor- und nachbereitung zu benutzen. Da außer ihm niemand den Raum benutzt, kann er ihn auch nach seinen Arbeitsbedürfnissen (PC, Büromaterialien, Bücher, ...) einrichten.


    Gibt es da schon Beschlüsse?
    Was denkt ihr?


    MfG,


    Jooge

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