Beiträge von Mia

    Zur Info am Rande, da dies bereits bei einigen Usern gehäuft zu Missverständnissen führte, die leicht zu vermeiden wären: In Diskussionsforen oder im Chat bedeutet Großschreibung laut werden. Tatsächlich hat also Willo ihr "TOLLER TIPP!!!" laut herausgeschrieen, was zudem noch von drei Ausrufezeichen verstärkt wurde.
    Wenn das also nicht so gemeint ist, sollte man in solchen Fällen auf Großschreibung verzichten, erst recht auf mehrere Ausrufezeichen. Ansonsten trägt man bewusst zu einem unangenehmen Umgangston bei und ich gehe davon aus, dass das keiner der beteiligten Diskussionspartner eigentlich beabsichtigt. ;)

    Gruß
    Mia

    Das kommt sicherlich auf die Bundesländer an, in denen du die Zusagen bekommen hast, aber falls das tatsächlich rauskommen sollte, hast du schlechte Karten. Ob tatsächlich ein Datenaustausch gemacht wird, kann dir hier bestimmt auch niemand definitiv sagen. Ich erinnere mich sogar dunkel daran, dass ich irgendwo unterschreiben musste, dass ich keinen Platz in einem anderen Bundesland angenommen habe. Also auf sowas Riskantes würde ich mich an deiner Stelle wirklich nicht einlassen.

    Zumal mir auch wirklich nicht klar ist, was dir diese zwei Zusagen bringen sollen. Entscheide dich also schleunigst! Da kommst du sowieso nicht drumrum. Und dann sage einen der beiden Plätze ab!

    Gruß
    Mia

    Ich hänge mich gleich mal mit einer dummen Frage in den Thread hier rein: Muss man für die Beitragsrückerstattung von der Hälfte seiner Arztkosten ausgehen? Denn die andere Hälfte bekomme ich ja eigentlich von der Beihilfe zurück.
    Oder reiche ich bei beiden Stellen die volle Summe ein?

    Gruß
    Mia

    Bablin: Ganz genauso wie man auch ein normales Zitat macht. Wenn man ein Zitat zitiert, dann kopiert man die vorherhigen Zitat-Tags automatisch mit und hat dann halt das Zitat im Zitat. :)

    Edit: Tja, das_kaddl war schneller.... ;)

    *lacht sich über die Katergeschichte kaputt* In der Tat, schöner Einstand. :D

    So 'ne richtig gute Idee hab ich auch keine, aber Kuchen kommt bestimmt immer gut an.

    LG
    Mia

    *drückt auch kräftig alle verfügbaren Daumen*

    Das wird schon, so wie du hier rüberkommst, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie dich nicht wollen. Wenn du einen Thread zu deiner geplanten Stunde aufmachst, können wir dir auch kräftig mithelfen. ;)

    LG
    Mia

    Nee, wolkenstein tut nur so männlich. Und von Bablin dachte ich bislang auch immer, es handelt sich um eine Sie. Der Ava sieht mir auch mehr nach Henne aus. :D

    Um aber auch was zum Thema beizutragen: Des mit dem Smaili is mir herrzlisch worscht.
    (Womit deine Theorie erst recht widerlegt wäre. :D )

    LG
    Mia

    Aber das verschlechtert die Qualität ungemein und man hat das Ganze dann auch nur als Bild-Datei. Ich bin davon jedenfalls nicht so begeistert.

    Grüße
    Mia

    @the-unknown-teacherman: Soweit ich weiß, ist das gesichert, wobei ich mich natürlich nicht so detailliert mit allen Bundesländern auskenne. Kann natürlich sein, dass manche Funktionsstellen nur für Landeskinder ausschreiben. Würde mir zwar sehr komisch vorkommen, aber das muss ja nix heißen. Wenn die Stelle ausgeschrieben ist, darf sich jedenfalls jeder, der die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, bewerben. Wenn du aufgrund irgendwelcher laufbahnrechtlicher Unterschiede in dem neuen Bundesland nicht in Frage kommst, geht's natürlich nicht. Da muss man ja sowieso immer konkret auf die Stelle gucken. Ich komme ja auch nicht für alle Funktionsstellen in meinem eigenen Bundesland in Frage.
    Wenn das grundsätzlich alles passt, geht's nach Sondierung der Bewerbungsunterlagen (kann schon sein, dass du hier rausfliegst, weil du nicht auf's Profil passt) ins Auswahlverfahren, das ja eine spezielle Überprüfung beinhaltet und in der du natürlich zeigen musst, dass du dich mit dem Schulsystem des betreffenden Landes gut genug auseinander gesetzt hast. Das ist selbstverständlich schon eine Voraussetzung, aber kann man natürlich auch von jemand erwarten, der auf eine Funktionsstelle will. Auch in meinem eigenen Bundesland muss ich mich darauf gezielt vorbereiten, da ja schon in bestimmten Bereichen (vor allem im rechtlichen) ein wenig mehr als von einem 0815-Lehrer erwartet wird. Wenn du dich in deinem Wunschbundesland noch nicht mit der Rechtslage auskennst, hast du sicherlich keine Chancen.
    Dieses Überprüfungsverfahren beinhaltet zudem noch weitaus mehr, auf das man sich vorbereiten muss: Das entspricht praktisch einer richtigen Prüfung. Wie die konkret aussieht, läuft wohl immer ein bisschen nach Gutdünken des Schulamtes ab. Sie dauert in der Regel einen ganzen Tag und beinhaltet definitiv ein Kolloquium. Ansonsten ist es möglich, dass man eine "Vorführkonferenz" halten muss oder seine Beratungskompetenz durch einen Unterrichtsbesuch bei einem Kollegen unter Beweis stellen muss. Es gibt wohl manchmal auch eine Art Assessment-Center, wenn es besonders viele Bewerber gibt und man diese gerne direkt vergleichen möchte.
    Das Überprüfungsverfahren ist übrigens auch irgendwo schwarz auf weiß festgehalten, frag mich nur nicht mehr, wo das war. *gg*
    Wenn du diese Prüfung jedenfalls überzeugend bestanden hast und genommen wirst, musst du in der Regel, egal wo du dich gerade befindest freigegeben werden. Wobei ich wie gesagt, nicht für alle Bundesländer die Hand ins Feuer legen würde.
    Aber im Voraus braucht man definitiv keine Freigabe des alten Arbeitgebers. Allerdings muss dein aktueller Chef eine Dienstbeurteilung über dich schreiben, womit er natürlich die Aussicht auf Erfolg deiner Bewerbung ein klein wenig mitbestimmen kann.

    Aber eine Funktionsstelle ist sicher keine Zweitlösung zu einem normalen Versetzungsantrag, nur um an den gewünschten Ort zu kommen. Das setzt schon einiges an zeitintensiver Vorbereitung heraus und vorhergegangenes überdurchschnittliches Engagement. Von der Arbeit, die danach auf einen zukommt, ganz zu schweigen. Und bei Schulleiterstellen ist es natürlich noch eine ganze Ecke komplizierter: Da hat ja auch noch Schule und Personalrat einiges mitzureden. Wenn man sich einfach auf's Blaue auf so eine Stelle bewirbt, nur, weil man gerne an diesen Ort möchte, hat man sicherlich keine Chancen.

    LG
    Mia

    Hm, als mein erster Gedanke war: Oje, was 'ne Sauarbeit. *gg*
    Mein zweiter Gedanke war: Ist die Suchfunktion nicht effektiver? Da kann ich konkreter eingeben, was ich suche und kriege ein ähnliches Ergebnis, nur schon vorsortiert.

    Also kurz gesagt: Ich kann da noch nicht so wirklich einen Vorteil drin sehen, kenne es aber auch bislang nicht aus anderen Foren.

    Just my 2 cents (endlich kann ich diese Modemotto auch mal tippen :D )

    LG
    Mia

    Wenn es um eine feste Stelle geht (verbeamtet nehme ich mal an oder?), geht es nur über Versetzungsanträge. Je nach Grund, den man da angibt, kann es schneller gehen oder langsamer.

    Familienzusammenführungen werden in der Regel relativ schnell bewilligt, bei weniger triftigen Gründen kann es lange dauern. Das hängt aber immer von 2 Aspekten ab: Einmal, ob dich das Bundesland, in dem du gerade bist, freigibt (tun sie ungern, wenn es aufgrund deiner Fächer oder irgendetwas schwierig für sie wird, Ersatz zu kriegen, ansonsten kann es schneller gehen) und zum anderen musst du natürlich in dem Bundesland, in welches du willst, eine freie Stelle ergattern. In diesem Ländertauschverfahren wird im Prinzip beides überprüft und je nachdem, klappt es dann oder nicht.
    Aber es verbessert wohl die Chancen, wenn man eine Schule ausfindig machen kann, die einen gerne nehmen würde. Von einer Kollegin weiß ich, dass ihr Versetzungsantrag deswegen gescheitert ist, weil sich in ihrer Wunschregion keine Schule auftreiben ließ, obwohl sie eigentlich sogar eine Freistellung bekommen hatte.

    Was konkret SH und Nds anbelangt, habe ich keine Ahnung, wie aktuell die Stellensituation aussieht. Ich habe irgendwie dunkel in Erinnerung, dass es in SH tendeziell mehr Stellen gibt als in Nds, aber das ist natürlich ganz ganz vage.... *gg*

    Eine Alternative wären noch Funktionsstellen, wenn das für dich in Frage kommt: Wenn man sich auf einen Posten beworben hat und genommen wird, muss man sofort freigegeben werden.

    LG
    Mia

    Noch 6 stressige Wochen.... *stöhn*

    Den größeren Urlaub haben wir auf die Herbstferien verschoben, im Sommer wartet aber immerhin auch ein Kurztrip nach Paris und hoffentlich einige schöne warme sonnige Tage in den heimischen Wäldern, Wiesen und Feldern.

    LG
    Mia

    Hallo Helene!

    Von was gehst du denn jetzt aus? Willst du das Ref. in SH anfangen? Oder willst du dort schon eine feste Stelle antreten? Oder geht's noch um's Studium?

    Je nachdem, wie die Ausgangsbedingungen sind, sehen die Möglichkeiten unterschiedlich aus.

    Gruß
    Mia

    Nee, wohl auch das nicht. Mein holder Gatte ist Bücher-Fan, fand aber schon die Vorschau des Films so schlecht, dass er nicht reingehen wollte.

    Mir sind die Bücher zu abgedreht und Lust auf den Film hatte ich auch nicht so wirklich.

    Gruß
    Mia

    Die sonderpäd. Überprüfung fand schon statt. Hat Meike bereits im 1. Post geschrieben. Der Lernhilfebedarf wurde bei dem Kind festgestellt, aber die Eltern weigern sich eben, das Ergebnis zu akzeptieren und stimmen der sonderpäd. Förderung nicht zu.

    LG
    Mia

    Na ja, es ist sicherlich kein realistisch abschließendes Urteil, wenn man mit einem Referendar unter vier Augen bespricht, dass man aufgrund einiger Mängel in seiner Arbeit den Abschluss gefährdet sieht.
    Und wenn das die Schule erst kurz vor'm Examen feststellt, hat sie als auszubildende Institution versagt.

    Gruß
    Mia

    Da muss ich Enja und Tina zustimmen. Die Mühe, sich ans Jugendamt zu wenden, würde ich mir in so einem Fall wirklich sparen. Du kannst es höchstens für's gute Gewissen machen, alles ausprobiert zu haben.
    Ich habe Schüler, die weitaus schlimmer vernachlässigt werden, zum Teil richtiggehend verwahrlost sind und noch nicht mal Essen daheim kriegen.
    Der vom Jugendamt zuständige Sachbearbeiter und ich sind uns völlig einig, dass hier schwere Vernachlässigung vorliegt, doch dem JA fehlt das Geld und das Personal, um sich um solche Fälle zu kümmern. Deswegen werden bei uns nur Fälle vom Jugendamt übernommen, bei denen es bereits zu schwerer Gewalt kam. Damit ist unser JA ausgelastet bis zur Obergrenze.
    Käme ich mit einem Fall wie oben beschrieben an, würde mich der gute Herr vermutlich nur angucken, als käme ich von 'nem anderen Stern.
    So wenig mir das auch gefällt, aber das ist leider die Realität.

    Ansonsten ist es tatsächlich so, dass wir als Lehrer den Elternwillen akzeptieren müssen, so hirnrissig der auch sein mag.
    Der einzige Weg, der dir bleibt, ist der von Tina beschriebene. Nerv die Eltern bis zum Gehtnichtmehr, binde sie intensiv in die schulische Arbeit ein, erwarte von ihnen tägliche Zusammenarbeit, stelle Forderungen (z.B. tägliche Übungsstunden, in welchen die Eltern die schulische Arbeit daheim fortführen sollen - am besten mit konkreten Arbeitsaufträgen, so dass du überprüfen kannst, ob die Eltern ihre Aufgabe erfüllen), nimm die Schulleitung mit in die Pflicht und schalte u.U. auch das Schulamt ein. Wenn die einen guten Draht zum Jugendamt haben, lässt sich dann vielleicht auch doch war rausschlagen, zumindest eine "leere" Drohung von dieser Seite. Manchmal hilft das ja schon.

    Zu deiner Ausgangsfrage: Wiederholen oder Mitschleifen? Wie ist das Kind denn in die Klasse integriert? Wenn es in ein tragfähiges soziales Gefüge eingebettet ist, würde ich es auf jeden Fall mitschleifen. Dem Kind zuliebe. Wenn nicht, dann könnte man es auch wiederholen lassen, wobei man sich im Klaren sein muss, dass dieser Weg dem Kind rein gar nichts bringen wird, sondern höchstens den Eltern verdeutlicht, dass da einfach nix zu machen ist.

    Und für dich selbst: Wenn du deine Arbeit getan hast, hast du deinen Anteil geleistet. Mehr kannst du nicht machen und dann solltest du versuchen, Abstand zu gewinnen. Wie venti schon sagte: Die Eltern sollten schlaflose Nächte haben, nicht du! Mit zuviel Grübeleien kommst du nicht weiter, hilfst damit niemanden, sondern dir fehlt höchstens am nächsten Tag die Kraft für deine Arbeit.

    Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass bei diesen Eltern vielleicht doch noch der Groschen fällt.

    Mia

    Dotti: Vielleicht hilft es, das Unterschiede hören einfach ein wenig mit deinem Sohn zu üben, jeden Tag ein paar Minuten. Für Kinder ist das nicht so einfach wie für uns. Am Besten spielerisch verpackt, damit er nicht die Lust verliert.
    Wenn das aber nichts helfen sollte, könnte u. U. eine auditive Wahrnehmungsstörung vorliegen.

    Gruß
    Mia

    Ich bin zwar keine Grundschullehrerin, aber da dieses Rechtschreibproblem meine Schüler auch meist noch begleitet, hab ich eine Anregung, die sicher auch für deine Altersklasse umsetzbar ist.
    Und zwar liegt diesem Rechtschreibproblem meistens die Schwierigkeit zugrunde, dass auch die auditive Unterscheidung nicht so hundertprozentig sicher ist.

    Ich übe mit meinen Schülern daher immer mal wieder die auditive Unterscheidung von langen und kurzen Vokalen.
    Dieser Übung folgt dann die Regel: Hinter kurzen Vokalen folgen 2 Konsonanten, hinter langen Vokalen 1 Konsonanten, Dehnungs-h oder ie.

    Allerdings gibt's da natürlich jede Menge Ausnahmen und die müssen dann einfach gelernt werden: "in" z.B. eben.

    Rechtschreibschwachen Schüler versuche ich persönlich lieber die grundsätzliche Regel zu vermitteln als Eselsbrücken, weil es einfach zu viele Ausnahmen gibt. Ausnahmen werden gesondert geübt (z.B. Stationslernen zu Ausnahmewörtern oder sowas). Eselsbrücken lasse ich eigentlich nur bilden, wenn es ein isoliertes Problem ist.

    Gruß
    Mia

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