Hallo Gini,
diese Frage hatte ich mir nach dem 1. Examen auch schon gestellt, aber bin leider da zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen.
Was ich weiß ist, dass man sich offiziell nicht Lehrer nennen darf, weil das 1. Staatsexamen noch nicht als Abschluss gilt. Streng ausgelegt gilt man wohl sogar als Abbrecher. Aber da sich damit ohnehin kaum jemand auskennt, dürfte das für dich irrelevant sein.
Andererseits nennt sich ja nun wiederum jeder Lehrer, der irgendwie einer unterrichtenden Tätigkeit nachgeht. Und du kannst natürlich auch ohne 2. Staatsexamen als Lehrer mit BAT-Verträgen arbeiten. Dann sollte man ja wohl auch Lehrer sein. Also irgendwie hab ich es nie so ganz verstanden... ![]()
Ganz sicher ist allerdings, dass du nach dem 1. Staatsexamen mit einer Diss. anfangen könntest. Aber frag mich nicht, was du bist, wenn du die beendet hast. Promovierter Studienabbrecher? ![]()
Dass man als Selbstständiger in die staatl. Rentenversicherung einzahlen muss, ist mir neu. Allerdings wirst du dich damit ja nun schon besser auskennen als ich. Vielleicht lässt sich ja etwas über die Stelle rauskriegen, an die du einzahlen müsstest?
Gruß,
Mia