Beiträge von Mia

    So, ich habe alle drei gelöst. 8)
    Ohne Lösungen, aber dafür gemeinsam mit meinem Schatz. Der lässt bei sowas nicht locker. :D

    Du meinst die 6. Buchstabenkarte? Na ja, die hatte ich recht schnell gefunden, aber danach wusste ich erstmal nicht, wie's weitergehen sollte. Da kommen schon noch ein paar gemeine Sachen.... ;)

    Mia im Spielfieber

    Da die Sonderausgabe teurer war und möglicherweise irgendwann auch einmal vergriffen sein wird, habe ich ISBN und Preis von obigen Angaben geändert und die der normalen Ausgabe eingefügt.
    Die Sonderausgabe kostet 14,90 € und das Cover sieht fast genauso aus.

    Gruß,
    Mia

    Also die Blue Chamber ist frei. Aber wenn ich's richtig verstanden habe, gibt's andere Räume, die man kaufen muss. Die Lösung von allen Räumen gibt's allerdings nur gegen Bares.

    Spoiler sind Kästen, in denen man etwas eintragen kann, was man nur sieht, wenn man's markiert. Ist halt ganz gut, wenn jemand die Lösung nicht verraten bekommen will. Ansonsten liest man sie ja vielleicht versehentlich.

    Mein Schatz hat den zweiten Raum geknackt. Der Raum war wirklich heftig und ich habe irgendwann aufgegeben. Jetzt gibt's noch die Blue Chamber, aber an der verzweifelt selbst meine bessere Hälfte. :D

    Gut, dann poste ich auch nochmal den Link für die, die nicht so drauf stoßen. ;)
    http://www.fasco-csc.com/works/bluechamber/index_e.php

    Also ich glaube, die Batterie war zwischen Wand und Bett....

    Gruß,
    Mia

    Mittlerweile hab ich mir den Viridian Room vorgenommen und hänge da... Gut, dass heute mein arbeitsfreier Tag ist....

    Leider gibt's hier keine Spoilerfunktion, sonst würde ich euch mal ein paar Tipps geben.... Oder soll ich mal einen Spoilerthread eröffnen? Stefan wäre wahrscheinlich sehr begeistert. :D

    Aber die Gegenstände kann ich zumindest mal aufzählen: 3 Schlüssel, 1 Batterie, 1 Metallstick, 1 Kassette, 1 CD-Hülle, 2 Ringe, 1 roter Kasten (das war jetzt so aus'm Kopf, könnte sein, dass ich mittlerweile wieder was vergessen habe).

    Ich konnte nicht widerstehen und habe mal reingeguckt. :D
    Aber jetzt hänge ich und komme nicht weiter und investiere wesentlich mehr Zeit als vorgesehen. :rolleyes:
    Hast du's geschafft, Petra?


    edit: Ich hab's, ich hab's. :D

    Hallo Kerstin,

    wenn ich richtig informiert bin, ist das das Gleiche wie ein Laufdiktat. D.h. der Text wird irgendwo im Klassenraum aufgehängt und die Schüler müssen hinlaufen, sich einen Satz merken und ihn an ihrem Platz ins Heft schreiben.

    Der Begriff Schleichdiktat betont wohl nur, dass sich die Schüler sehr leise dorthin bewegen müssen.

    Gruß,
    Mia

    Hallo Tina,

    wenn der Förderbedarf aufgehoben wurde, müsste eigentlich ein Schreiben vom Schulamt in der Akte sein. Wenn nicht, würde ich mal nachfragen, aber davon ausgehen, dass wohl noch sonderpäd. Förderbedarf vorliegt.

    Schön jedenfalls, dass sich die Situation für dich etwas zu klären scheint.
    Ohne genauere Kenntnisse des Falls ist es allerdings schwierig Tipps im Bereich EH zu geben, weil da meist sehr individuell gearbeitet wird. Am Sinnvollsten wird es sicher sein, wenn du dich an den Betreuer des Schülers hältst und versuchst, aus den Förderplänen in der Akte herauszulesen, wie die letzten Fördermaßnahmen aussahen. Daran könntest du dann anknüpfen, soweit es dir möglich ist zumindest.

    Gruß,
    Mia

    Bin leider auch gerade zeitlich etwas in Druck, deswegen ebenfalls nur kurz:

    Es scheint da evtl. Unterschiede in den Bundesländern zu geben. Das, was Alias berichtet hat, trifft in Hessen nicht unbedingt zu. Erziehungshilfeschüler werden gemäß den Richtlinien der Regelschule unterricht und können demnach an einer Regelschule unterrichtet werden, auch wenn sonderpäd. Förderbedarf vorliegt. In vielen Städten und Kreisen wurden Erziehungshilfeschulen abgeschafft bzw. sind nur für Schüler da, die als unbeschulbar gelten. Das scheint bei deinem Schüler nicht der Fall zu sein, von daher ist es möglicherweise so, dass deine Schule verpflichtet ist, ihn zu beschulen.

    Nun müsstest du allerdings noch etwas mehr berichten: Wurde der Förderbedarf aufgehoben und die Probleme kommen evtl. nur durch den Schulwechsel wieder zum Tragen? Oder liegt er noch vor?
    Wenn dem so ist, habt ihr Anspruch auf 5-10 Stunden Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft. Evtl. muss da euer Schulleiter dem Schulamt nochmal Druck machen, denn für gewöhnlich rücken die solche Stellen nicht ohne weiteres raus.

    Zum Umgang mit dem Schüler (so aus der Ferne und ohne den Fall individuell zu kennen): Sehr klar, strukturiert und konsequent sein. Grundsätzlich bekommen EH-Schüler keine Sonderrechte, allerdings kann es vorkommen, dass individuelle Lösungen gefunden werden müssen, damit der Junge erfolgreich die Schule besuchen kann.

    Ansonsten trete ersteinmal mit dem Betreuer (wer ist das? sein alter Lehrer?) in Kontakt und arbeitet gemeinsam einen Förderplan aus.

    Soviel erstmal dazu, wenn du noch mehr schreibst und ich bei Gelegenheit etwas mehr Zeit finde, kann ich versuchen noch ein wenig mehr beizusteuern.

    Gruß,
    Mia

    Ach so, ich wusste gar nicht, dass das in NRW bislang anders war.

    In den Bundesländern, in denen ich mich beworben hatte, wurde das schon vor Jahren so gehandhabt, dass nicht jeder sofort zum Ref. zugelassen, nur dass bislang die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare entscheidend waren und nicht die der Schulen. Zumindest hier in Hessen.

    Und dieser NC wurde bei mir ganz seltsam neu berechnet mit Umgewichtung aller möglichen Noten und Einberechnung der Gesamtnote... :rolleyes:

    Gruß,
    Mia

    Was meinst du denn genau damit, dass du eine Zulassungsbeschränkung erhalten hast? Eine Absage? Oder nur die Info, dass es eine gibt?

    Im Allgemeinen gilt die Zulassungsbeschränkung für den Studiengang an sich, d.h. du wirst unabhängig von den Fachrichtungen nicht für das Studium der Sonderpädagogik zugelassen. Allerdings kann es durchaus sein, dass einzelne Unis das anders handhaben. Das müsste dann aber aus dem Info-Schreiben über die Zulassungsbeschränkung hervor gehen.

    Der Lehrerbedarf in den Fachrichtungen Erziehungshilfe und Lernhilfe ist allerdings auch rückgängig, mittlerweile bekommen nicht mehr alle fertigen Referendare sofort feste Stellen. Allerdings sieht es natürlich noch immer besser aus als in allen anderen Lehrämtern bzw. Fachrichtungen.
    Der NC wird allerdings sowieso hauptsächlich nach den Ausbildungskapazitäten der Unis festgelegt und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf an Lehrern.

    Deine gewünschten Fachrichtungen bergen allerdings das Problem, dass es relativ wenige Schulen dieser beiden Schulformen gibt. Stellen zu bekommen gestaltet sich demzufolge da wesentlich schwieriger. Wenn du eine Fachrichtung durch EH oder LH ersetzt, kannst du deine Chancen allerdings beträchtlich erhöhen.

    Gruß,
    Mia

    Ja, klar, ich bin dabei. Sowas kann ich. Und unglaublich stolz und zufrieden in die Runde lächeln kann ich auch. Genauso wie ich dem Brustton der Überzeugung jederzeit behaupten kann, dass Hessen das Bildungsland Nr. 1 ist.
    Mit ein bisschen Übung schaffe ich es bestimmt auch in jedem Satz das Wort "Qualitätssicherung" unterzubringen.
    Und wenn mich jemand etwas fragt, dann geb ich das Wort an die KKK weiter.
    Mehr muss ich ja nicht machen, oder?

    *sich stolz lächelnd hinsetzt und der KKS beim Fähnchenverteilen zusieht*

    Ach so, jetzt fällt der Groschen. Du meinst also quasi fertige leere Züge, die vorgedruckt sind, als Bilderschrift sozusagen.

    Nicht dass ich wüsste, ich kann's mir auch nicht so recht vorstellen, da die Kutzermaterialien ja nicht so intensiv vermarktet werden.

    Aber wissen tu ich's nicht... ;)

    Gruß,
    Mia

    Das Problem ist, dass Lehrermangel und Stellenvergabe zwei völlig unterschiedliche Sachen sind.

    Bei uns in der Stadt fehlen ziemlich viele Lehrer (an meiner alten Schule wären 10 Stellen zu besetzen gewesen!). Dennoch hat die Stadt nach Meinung unseres Kultusministeriums genügend Stellen und es wird niemand eingestellt, obwohl es durchaus mehr als genügend Bewerber gab. Da wird dann rumgerechnet, ein paar Stellen hinter'm Komma verändert und schon stimmt der Personalschlüssel auf dem Papier wieder. Natürlich nur da. :rolleyes:

    Meiner Meinung wird da von seiten der Kultusministerien bewusst durch die Presse ein falsches Bild inszeniert. Es fehlen keine Lehrer, es fehlen Stellen!

    Gruß,
    Mia

    Zitat

    Sonderpädagogischer Förderbedarf wird über ein Überprüfungsverfahren festgestellt und dadurch benötigen die jeweiligen Schüler keinen gesonderten Antrag auf Nachteilsausgleich. Sie erhalten ihn automatisch.
    Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen Lernbehinderung, Erziehungshilfe, Sprachbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistiger Behinderung und Körperbehinderung festgestellt werden.

    Öhm, Dana....genau das hab ich doch auch geschrieben. ?(

    Die einzigen Sonderschüler, die übrigens nicht zielgleich unterrichtet werden sind Schüler mit Lernhilfebedarf und geistiger Behinderung (was natürlich auch mit anderen Behinderungen einher gehen kann, wie eben Körperbehinderungen). Alle anderen werden nach den Lehrplänen der Regelschule unterrichtet. So rum kann man's einfacher auf den Punkt bringen. ;)

    Aber zur Umsetzung wollte ich ja auch noch was schreiben. Hatte ich dann ganz vergessen...

    Im Erlass zum Nachteilsausgleich vom Hess. Kultusministerium (der ziemlich deckungsgleich mit dem schleswig-holsteinischen Erlass ist, wie ich gerade sehe) steht.:
    - verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten
    - Bereitstellen bzw. Zulassen spezieller Arbeitsmittel
    - mündliche statt schriftliche Prüfungen
    - unterrichtsorganisatorische Veränderungen einschl. individuell gestaltete Pausenregelungen
    - differenzierte Hausaufgabenstellung
    - individuelle Sportübungen
    usw.

    Man sieht also, es ist eine ganze Menge möglich. Wie das konkret ausgestaltet wird, kommt natürlich auf den Einzelfall an und wird (s.o.) von Schulleitung und den beteiligten Lehrkräften entschieden.

    Gruß,
    Mia

    Hallo Childsun,

    Zitat

    Je nach Engagement, Laune oder ich weiß nicht so genau wie es bemessen wird, wird dieser Passus angewendet auf

    a) körperliche Beeinträchtigung
    b) Lernbehinderungen

    In allen vorstellbaren Abstufungen.

    Ich kenne Fälle, da läuft ein ADS Kind unter Nachteilsausgleich.
    Genauso aber auch sehbehinderte Kinder.
    Oder autistische Kinder.Oder einfach nur LRS.
    Aber nicht Dyskalkulie, die gibt es nämlich nicht.

    So willkürlich, wie es zunächst scheinen mag, ist es nicht. Der Nachteilsausgleich gilt für alle Schüler mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

    Sonderpädagogischer Förderbedarf wird über ein Überprüfungsverfahren festgestellt und dadurch benötigen die jeweiligen Schüler keinen gesonderten Antrag auf Nachteilsausgleich. Sie erhalten ihn automatisch.
    Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen Lernbehinderung, Erziehungshilfe, Sprachbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistiger Behinderung und Körperbehinderung festgestellt werden.
    Das genaue Verfahren zu erläutern, würde jetzt wohl etwas zu lang dauern, da sonderpädagogischer Förderbedarf nicht von heute auf morgen festgestellt wird.

    Wenn kein sonderpäd. Förderbedarf vorliegt (z.B. bei LRS oder einfach ein gebrochener Arm) ist von den Eltern des betreffenden Schülers ein Antrag auf Nachteilsausgleich an die Schulleitung zu richten. Ein Nachweis über die Behinderung bzw. die vorübergehende Beeinträchtigung muss natürlich beigelegt werden. (Hier liegt das Problem bei Dyskalkulie, weil in diesem Bereich die Meinungen der Fachleute tatsächlich weit auseinander gehen. Und worüber man sich nicht einig ist, kann schlecht eine Bescheinigung ausgestellt werden.)

    Die Schulleitung entscheidet dann mit den unterrichtenden Lehrkräften individuell über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs. In Zweifelsfällen muss die Einscheidung der Schulaufsichtsbehörde eingeholt werden.

    Ich hoffe, ich konnte dir damit soweit weiter helfen.

    Gruß,
    Mia

    Hallo Fritz,

    direkt zum Seminar in Darmstadt kann ich dir nichts sagen, aber zumindest grundsätzlich ein bisschen was.

    Du kannst auf jeden Fall einmal probieren im Seminar anzurufen und deine Situation schildern bzw. wenn die noch nichts wissen diese Zentralstelle, die die Zuteilung macht. Telefonnummer müsstest du ja haben auf dem Schreiben von der Zusage.

    Wenn es diesen beiden Stellen nicht möglich ist, bereits eine Zuordnung vorzunehmen, wird dir nur der direkte Weg über eine Schule bleiben. Die Möglichkeit, sich anfordern zu lassen, gibt es. Hast du schon eine Schule im Auge, an die du gerne möchtest?
    Wenn nicht, müsstest du dich mal kundig machen, rumtelefonieren und dich vorstellen. Wenn du eine Schule gefunden hast, die dir zusagt und dich als Referendar anfordern möchte, kannst du eigentlich auch davon ausgehen, dass das so klappt.

    Gruß,
    Mia

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