Bin leider auch gerade zeitlich etwas in Druck, deswegen ebenfalls nur kurz:
Es scheint da evtl. Unterschiede in den Bundesländern zu geben. Das, was Alias berichtet hat, trifft in Hessen nicht unbedingt zu. Erziehungshilfeschüler werden gemäß den Richtlinien der Regelschule unterricht und können demnach an einer Regelschule unterrichtet werden, auch wenn sonderpäd. Förderbedarf vorliegt. In vielen Städten und Kreisen wurden Erziehungshilfeschulen abgeschafft bzw. sind nur für Schüler da, die als unbeschulbar gelten. Das scheint bei deinem Schüler nicht der Fall zu sein, von daher ist es möglicherweise so, dass deine Schule verpflichtet ist, ihn zu beschulen.
Nun müsstest du allerdings noch etwas mehr berichten: Wurde der Förderbedarf aufgehoben und die Probleme kommen evtl. nur durch den Schulwechsel wieder zum Tragen? Oder liegt er noch vor?
Wenn dem so ist, habt ihr Anspruch auf 5-10 Stunden Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft. Evtl. muss da euer Schulleiter dem Schulamt nochmal Druck machen, denn für gewöhnlich rücken die solche Stellen nicht ohne weiteres raus.
Zum Umgang mit dem Schüler (so aus der Ferne und ohne den Fall individuell zu kennen): Sehr klar, strukturiert und konsequent sein. Grundsätzlich bekommen EH-Schüler keine Sonderrechte, allerdings kann es vorkommen, dass individuelle Lösungen gefunden werden müssen, damit der Junge erfolgreich die Schule besuchen kann.
Ansonsten trete ersteinmal mit dem Betreuer (wer ist das? sein alter Lehrer?) in Kontakt und arbeitet gemeinsam einen Förderplan aus.
Soviel erstmal dazu, wenn du noch mehr schreibst und ich bei Gelegenheit etwas mehr Zeit finde, kann ich versuchen noch ein wenig mehr beizusteuern.
Gruß,
Mia