Beiträge von Frieder

    Hallo allerseits,


    Ich habe heute in der Gleichstellungsstelle des Senates Berlin angefragt, ob ich mit
    meinem bayerischen Ersten Staatsexamen in Sonderpädagogik (Geistigbehindertenpädagogik und
    Sprachheilpädagogik mit der Fächergruppe der Hauptschule: Deutsch, Englisch, Musik), Aussicht
    auf eine Gleichstellung mit einem "Berliner Examen" hätte.


    Die Antwort hat mich zunächst sehr verunsichert, denn es hieß (zusammengefasst):
    - Mit einem bayerischen Staatsexamen studiert man eine Fächergruppe der Hauptschule und somit lediglich "Lernbereiche", in
    Berlin wird aber EIN Didaktikfach vertieft studiert und somit "fachwissenschaftlich fundiert".
    - Eine Umschulung bzw. Weiterbildung zur Erfüllung der Voraussetzungen gibt es nicht, da Berlin schon lange auf Bachelor/ Master umgestellt hat
    - Ich könne mich aber bewerben und dagegen Widerspruch einlegen


    Nun meine Fragen:
    - Habt ihr mit einer solchen Situation schon einmal Erfahrungen gesammelt?
    - Wenn ja, könnt ihr mir sagen, wie ich vorgehen sollte? Sollte ich versuchen mich einzuklagen oder ist dieser Fall rechtlich so eindeutig, dass ich
    da eh keine Chance hätte?
    - Was wisst ihr über die geplante bundesweite Lehramtsreform, die ab 2014 angeblich in Kraft treten soll? In der Zeit und im Spiegel
    bin ich dort auf Artikel gestoßen, in denen es hieß, dass ab 2014 alle Examen als gleichwertig anerkannt werden MÜSSEN und keine Privilegien für "Landeskinder" mehr gelten dürfen.


    Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
    Frieder

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