Die Angaben widersprechen sich nicht.
Es wird unterschieden zwischen
- Anzeigepflicht
und
-Genehmigungspflicht.
Autorentätigkeiten sind genehmigungsfrei - aber anzeigepflichtig, falls du mehr als 100 € monatlich erhältst.
Genehmigungsfreie Tätigkeiten musst du lediglich dem Dienstherrn bekannt geben.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten darfst du erst ausüben, nachdem du das OK des Dienstherrn bekommen hast - es sei denn, es handelt sich um Tätigkeiten, für die von vorneweg die Absolution erteilt wird - wie bei deinem 80€-Honorar - wofür du allerdings keine Genehmigung bräuchtest, weil künstlerische, schriftstellerische und Vortragstätigkeiten nur angezeigt werden müssen.