ZitatFür Rechtsschutz der GEW gibt es keine "Wartefrist" wie bei privaten Rechtsschutzversicherungen. Der Rechtsschutz beginnt mit dem Tag, an dem der Eintritt in die GEW wirksam wird, allerdings darf das Ereignis, aus dem der Rechtsfall resultiert, nicht vor dem Eintritt in die GEW liegen.
ZitatAlles anzeigenAls Mitglied im DGB leistet die GEW Beiträge, aus denen auch die DGB-Rechtsschutz GmbH finanziert wird. Geschäftsstellen der DGB-Rechtsschutz GmbH gibt es flächendeckend im gesamten Bundesgebiet, auch in Hessen. Dort arbeiten Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, die - wie gesagt - auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen spezialisiert sind. Mitglieder, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen und für die sich Rechtsfragen vor allem aus dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts ergeben, sollen - wenn eine Rechtsvertretung durch die GEW-Rechtsstelle selbst nicht möglich ist - durch die Rechtsstellen des DGB vertreten werden. Dies ist zum einen wegen der Sachkompetenz der dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sinnvoll. Darüber hinaus gibt es für diese Regelung jedoch auch einsichtige wirtschaftliche Gründe. Die Arbeit der DGB-Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre wird aus Mitteln aller DGB-Gewerkschaften, das heißt auch aus GEW-Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Werden Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten von Anwaltsbüros vertreten, so finanziert die GEW diese Sparte des Rechtsschutzes quasi doppelt. Von daher kann eine Übertragung arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Streitigkeiten an Anwaltsbüros nur ausnahmsweise erfolgen.
Die Rechtsstellen des DGB stehen in Notfällen auch als erste Ansprechpartner für GEW-Mitglieder zur Verfügung, wenn man als Betroffene oder als Betroffener zum Beispiel am letzten oder vorletzten Tag entdeckt, dass eine Frist abzulaufen droht und die Landesrechtsstelle der GEW kurzfristig nicht erreichbar ist.Selbstverständlich kann die Prüfung einer Rechtsschutzanfrage auch so ausfallen, dass man zu dem Ergebnis kommen muss: Die rechtliche Verfolgung dessen, was ein Mitglied wünscht, verspricht keine Aussichten auf Erfolg, weil es für die juristische Verfolgung eines bestimmten Zieles keine entsprechende Rechtsgrundlage bzw. keinen "Rechtsweg" gibt. Dies ist bei vielen schulrechtlichen Fragen leider der Fall. Es kann aber auch sein, dass die Rechtslage durch bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen so geklärt ist, dass erneute juristische Verfahren mit gleichem Inhalt und gleichem Ziel keinerlei Erfolg versprechen. In einem solchen Fall würde die Landesrechtsstelle bzw. die Bundesrechtsstelle Rechtsschutz ablehnen müssen, weil keinem Mitglied gedient ist, wenn es sich in eine von vornherein aussichtslose juristische Auseinandersetzung begibt, weil natürlich auch der GEW nicht daran gelegen sein kann, Zeit, Arbeit und Kosten in aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu investieren.
Die Rechtsberatung durch die GEW beschränkt sich aber nicht nur auf die rein "juristischen Aspekte" eines Falles. Mit den im Rechtsschutz der GEW tätigen Kolleginnen und Kollegen kann auch die Frage diskutiert werden, ob die juristische Versorgung eines Anspruches in einer bestimmten Situation und Konstellation taktisch sinnvoll ist bzw. unter außerjuristischen Aspekten nicht mehr Schaden als Nutzen bringt. Gerade in solchen Fällen bewährt sich die Tatsache, dass der GEW-Rechtsschutz in die allgemeine Gewerkschaftsarbeit eingebunden ist. In vielen Fällen ist es einfacher, sinnvoller und vor allem auch effektiver, die zuständige Personalvertretung einzuschalten, eine Angelegenheit vor die Konferenz zu bringen oder Aktivitäten der GEW-Schulgruppe oder sonstiger gewerkschaftlicher Untergliederungen in Gang zu setzen. Dies gilt vor allem, wenn die juristischen Schritte auf dem Verwaltungswege erfolgen müssten. Eine verwaltungsgerichtliche Klärung dauert heutzutage in vielen Fällen so lange, dass Betroffene von Entscheidungen, die nach Jahren ergehen, oft kaum noch praktischen Nutzen haben, selbst wenn sie positiv ausfallen.
Ist eine Angelegenheit als Rechtsschutzfall bei der Landesrechtsstelle gelandet, so gibt diese alle erforderlichen weiteren Hinweise und Informationen zum Ablauf des Verfahrens.
5. Auf jeden Fall beachten!
Soll für die Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten und/ oder die Einleitung gerichtlicher Schritte Rechtsschutz gewährt werden, so muss die Landesrechtsstelle auf jeden Fall vorher eingeschaltet werden, d.h. dort Rechtsschutz beantragt werden. Rechtsschutz für die Einschaltung von Anwältinnen und Anwälten oder für gerichtliche Schritte ist nachträglich nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn ansonsten durch den Ablauf von Verfalls- oder Verjährungsfristen ein Rechtsverlust eingetreten wäre. Schriftlich oder telefonisch ist die Landesrechtsstelle der GEW Hessen auch während der Ferienzeiten durchgängig erreichbar.Gewährung von Rechtsschutz setzt naturgemäß die Zahlung des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages voraus. Es empfiehlt sich daher, bei eintretenden beruflichen Veränderungen, z.B. beim Wechsel vom Studium in das Referendariat, vom Referendariat in eine Anstellung, bei Beförderungen etc., sofort die Mitgliederverwaltung der GEW Hessen zu unterrichten, damit dort die notwendige Beitragsanpassung vorgenommen werden kann.