Beiträge von alias

    Ja, sie vertritt erfolgreich gleichermaßen die Interessen von Erziehern, Gymnasiallehrern, Grundschullehrern, Universitätsdozenten, Realschullehrern und Bildungswissenschaftlern. Wie naiv...

    Fragt sich, wer da naiv ist. Meinst du die GEW besteht aus EINEM Funktionär, der für alle rödelt?
    Die GEW ist - auch dank des relativ hohen Beitrags - personell gut ausgestattet und verfügt über verschiedene Abteilungen und Zuständigkeiten für die genannten Bereiche. In der Regel handelt es sich bei den genannten Zweigen auch um Menschen, die beim selben Arbeitgeber angestellt sind - entweder beim Land oder sonstigen öffentlichen Arbeitgebern. Die Zusammenfassung macht schon Sinn.

    Nach deiner Interpretation müsste sich die IGM in Sparten für die Stahl- Kupfer- und Aluminiumverarbeiter sowie die Maschinenschlosser und Automechaniker aufsplitten - weil die ja in unterschiedlichen Bereichen ackern...
    Dann wäre sie wohl nicht mehr wahrnehmbar.

    Aber die ursprüngliche Frage, was wir von der GEW halten. Mir ist die GEW zu weit links orientiert. Und ich bin es nicht. Könnt mich ruhig konservativ nennen.

    Wenn die GEW "links" orientiert ist, möchte ich nicht wissen, wo "rechts" ist ... :autsch:
    Das ist eine Beamten-Gewerkschaft. Sowas kann nicht wirklich "inks" sein - höchstens, wenn man das von der Entstehung der links-rechts-Einteilung her betrachtet.


    Slightly off-topic: - Lehrermodus an -
    Da war das schlicht die Sitzordnung im Parlament in der Paulskirche 1848/49 - und hat sich bis heute erhalten.

    So z.B. im Parlament von 1919

    [Blockierte Grafik: http://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/37711379/0_big.jpg]

    Interessant ist, dass die Grünen in der Mitte der Gesellschaft - und im Parlament - angekommen sind ;)
    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/0507e007akfw9.gif]
    - Lehrermodus aus -

    4 Jahre jünger...
    ich dachte schon, dass dies ein schlechter Wert sei, der sich an mein reales Lebensalter anschmiegt...
    Meine frustral-asymptotische Lebensweise zahlt sich wohl aus: Ich nähere mich ab und an der Stufe der Frustration - erreiche sie jedoch nie ganz ;)

    Als Klassenlehrer genügt meist EINE rechtzeitig erteilte, adäquate Zusatzarbeit für EINEN Schüler - und der Rest des Tages verläuft ruhig. Ähnliches dürfte für Fachlehrer gelten. Die Ansage, was bei Nichtablieferung als zusätzliche Maßnahme erfolgen wird, sorgt in der Regel für die Ablieferung.

    Adäquat= es muss erkennbar sein, dass die Zusatzrbeit leistbar, sinnvoll und lernzielorientiert, nicht bösartig - aber mit merklichem Zeitaufwand verbunden ist.

    Kann sich überhaupt jemand anmelden? Momentan sind nur 3 Mitglieder online:

    Zitat

    Insgesamt sind 54 Besucher online: 3 registrierte, 0 unsichtbare und 51 Gäste (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 5 Minuten)
    Der Besucherrekord liegt bei 226 Besuchern, die am 16.08.2012, 17:57:55 gleichzeitig online waren.

    Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

    Referendar.de hat interessante Mitglieder 8)

    Mal abwarten, was geschieht. Im Augenblick ist ja auch kein Kommentar der Admins zum "Blackout" zu sehen.

    Und wenn der Arzt die angeforderte AU an die Dienststelle schickt?

    edit: Hab' mich mal etwas umgesehen - und muss mich korrigieren. Der Schulleiter hat als Leiter der Dienststelle (und ausführendes Organ des Arbeitgebers) einen Anspruch auf Vorlage einer AU in der die voraussichtliche Dauer der AU angegeben ist. Die Vorlage ist jedoch eine Bringschuld des Arbeitnehmers. Der Schulleiter kann diese AU nur beim bediensteten Lehrer einfordern - nicht direkt beim Arzt.
    Kommt der Lehrer der Aufforderung auf Vorlage nicht nach, begeht der Lehrer ein Dienstvergehen, die auch zur Entfernung aus dem (Beamten-)Dienst führen kann.
    Der Anruf des Schulleiters beim Arzt ist zwar ein Degout - strafrechtlich jedoch irrelevant. Das korrekte Vorgehen des Schulleiters wäre die Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen bei Nichtvorlage einer korrekten AU gewesen.

    Falls ich jemanden anrufe und ihn frage, ob er Lust hat, eine Bank zu überfallen, hat das strafrechtlichen Konsequenzen - auch wenn die Tat nicht ausgeführt wird - weil es sich um ein geplantes Verbrechen handelt.
    Die Ausstellung einer AU ist jedoch kein Verbrechen, solange der Arzt dieser Aufforderung nicht nachkommt - daher gilt:

    Zitat

    Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist nur im Fall eines beabsichtigten Verbrechens strafbar (Versuch der Beteiligung, § 30 StGB).


    http://www.rechtslexikon-online.de/Anstiftung.html

    Und ich halte deine Einschätzung für falsch. Die Strafbarkeit wäre beim Arzt gegeben, falls er eine Auskunft gibt - aber nicht beim anrufenden Schulleiter. Selbst bei der Aukunft des Arztes über die Dauer der AU hätte ich Zweifel, ob diese gegenüber dem Arbeitgeber nicht statthaft und eventuell sogar gefordert wäre. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Krankmeldung in der die voraussichtliche Dauer der AU vermerkt ist.
    Falls du mir das Gegenteil (mit entsprechenden Paragraphen) beweisen kannst- gerne.

    Auf die Gefahr, dass ich mich hier in die Nesseln setze:
    Im Eingangspost steht, dass der Schulleiter eine Auskunft über die vermutliche Dauer der Abwesenheit bekommen wollte, damit die Vertretung geplant werden kann. Er hat keine Auskunft über die Krankenakte verlangt.
    Ihn für diese Anfrage zu verklagen, dürfte aussichtslos sein.

    Die Krankheitsdauer eines Lehrers ist Ausschlag gebend, ob die Schulbehörde eine Krankheitsvertretung abstellen muss oder ob die Kollegen vor Ort das schultern müssen.

    Falls das Klima an der Schule so ist, dass alle vor dem Schulleiter kuschen, habt ihr kein Problem mit dem Schulleiter, sondern untereinander.
    Ein Kollegium hat - falls es solidarisch handelt - über die Konferenzordnung zahlreiche Möglichkeiten dem Schulleiter das Leben zu vermiesen - da hat Nele durchaus Recht. Falls ein Schulleiter dann gegen mehrere Kollegen Maßnahmen ergreifen will, wird die Schulaufsicht hellhörig. ;)

    Es gibt an der HWRS keine "Haupt- oder Nebenfächer". Alle Fächer sind gleichermaßen versetzungsrelevant.
    Für das STUDIUM HWRS wählst du ein Hauptfach - in dem du mehr Vorlesungen besuchen musst als in den beiden anderen Fächern.

    Du musst im Studium 240 Leistungspunkte nachweisen, die sich nach Prüfungsordnung so zusammensetzen:


    siehe
    http://www.ph-weingarten.de/de/studium-leh…realschulen.php
    von dort:
    http://www.ph-weingarten.de/pruefungsamt/d…WHRPO_2011l.pdf
    und http://www.ph-weingarten.de/de/studium-leh…8_Semester_.pdf

    Durch eine Fortbildung kann man Sonderschullehrerin werden!?
    Wir sind schon blöd, dass wir ein ganzes Studium + Ref. dafür brauchen. O tempora ... :|


    Hättest du eben nach NRW gemusst - oder etwas früher in Ba-Wü studiert haben... Sonderpädagogik konnte man in Ba-Wü vor (vielen) Jahren als Aufbaustudium auf das GHS-Studium draufsatteln. Der lockere Weg war das aber auch nicht. 7Sem GHS plus 4 Sem Aufbau plus zweimal Prüfung plus zweimal Zula... plus (evtl. zweimal) Ref, falls man das nicht direkt im Anschluss ans GHS_Studium gemacht hat.
    Nur kein Neid...

    Die Sorge deines Schulleiters ist nachvollziehbar - auch wenn er mit seiner Anfrage rechtlich und moralisch daneben liegt.
    Signalisiere ihm, wie lange deine Dienstunfähigkeit dauern könnte.
    Falls deine Abwesenheit länger andauert, kann er über die Schulbehörde eine KV anfordern - sonst müssen das die Kollegen vor Ort schultern.

    Ich weiß in der Regel schon warum Kollegen längere Zeit fehlen, warum soll ich das bei meinem Ref nicht wissen? Es betrifft mich doch ganz direkt, ob er fehlt oder nicht. Ich finde gerade bei so hohen Fehlzeiten soll man doch wissen können, ob es eine körperliche oder psychische Ursache hat, ich reagiere doch ganz anders wenn ich weiß die Person ist wirklich krank als wenn ich weiß, dass die wegen jedem Schnupfen zu Hause bleibt.

    Wer solche Kollegen hat, braucht keine Feinde.
    Besteht demnächst die Pflicht die persönliche Krankenakte ans schwarze Brett zu hängen - oder gab's da mal sowas wie ärztliche Schweigepflicht und Privatsphäre?
    Wenn ich der Schulleitung eine Krankmeldung des Arztes vorlege, hat das zu genügen. Ohne Angabe der Krankheit. Ohne Angabe, ob sich die Krankheit im Zeh oder in der Hand, im Bauch oder im Herzen befindet.
    Neugier muss nicht befriedigt werden. Und Tratsch schon gar nicht.

    Liebe Dacia. Steigere dich da nicht so rein. Sonst bekommst du noch ein Magengeschwür :aufgepasst:

    "Technische Dokumentation" in Industriebetrieben ist so eine Sparte. Ich wäre nach dem Studium beinahe in einer Elektronikfirma gelandet und dort für das Verfassen von Anwender-Handbüchern und technischen Beschreibungen zuständig gewesen. Vielleicht hätte ich heute mein eigenes Büro, eine Sekretärin und ein paar technische Zeichner um mich herum - eventuell wäre ich mittlerweile aber auch "outgesourct" und würde wie der Bruder von Monk zwischen von mir verfassten Handbüchern leben. :uebel:

    Nimm "Pata-Fix" von Uhu bzw. das Pendant "Multi-Fix" von Pritt. Nennt sich "Haftpunkte" - das sind klebrige, wiederablösbare (und mehfach verwendbare) Knetgummi.

    Billigere Variante: Nimm Krepp-Klebeband und bereite daraus kleine Doppelkleber-Rollen mit etwa 5 cm Länge vor. Die kannst du auf einer alten Tageslichtfolie oder irgendwas aus Kunststoff "zwischenlagern". Die Schüler schnappen sich ein Röllchen, kleben es auf die Rückseite und pappen das Ganze an die Tafel.

Werbung