Ich finde es durchaus interessant, wie hier die Emotionen hochkochen und Ratschläge erteilt werden - obwohl der eigentliche Sachverhalt nur annäherungsweise bekannt ist.
Es stellt IMHO einen gravierenden Unterschied dar - auch in der daraus abzuleitenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme - ob
- der Schüler auf dem Pausenhof herumbrüllt: "XXX lutscht Schwänze"
- im Internet den Satz veröffentlicht: "XXX lutscht Schwänze"
- einen für alle einsehbaren Ordner im Computernetzwerk mit dem Titel "XXX lutscht Schwänze" anlegt
- in seinem eigenen - nur für ihn sichtbaren - Schülerverzeichnis einen Ordner mit dem Titel "XXX lutscht Schwänze" anlegt - dabei der Lehrer zufällig auf den Schirm sieht und das registriert oder von Schülern darauf aufmerksam gemacht wird
Die ersten beiden Varianten sind zur Verdeutlichung genannt - Variante 3 und 4 sind möglich - aber nicht geklärt.
Variante 4 wäre eine - zwar ungebührliche - aber trotzdem nichtöffentliche Äußerung des Schülers gewesen, die nur durch Zufall registriert wurde. Wenn man als Lehrer diese Äußerung dann in die Öffentlichkeit zerrt, schadet man letztlich dem Schüler XXX , indem man ihn der Lächerlichkeit preisgibt.
Falls der Ordner öffentlich einsehbar ist, muss man mit dem Ersteller des Ordners ein ernstes Wort über Internetmobbing / Cybermobbing reden und ihm die strafrechtliche Seite seines Tuns verdeutlichen. (Paragraphen 180-206 StGB)
In diesem Fall sind die normalen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen anwendbar, die bei schweren Beleidigungen von Mitschülern zum Einsatz kommen.
Die wohl auch (präventiv gegen Nachahmer) wirksamste Konsequenz dürfte ein mehrwöchiges Verbot der Nutzung der Schulcomputer sein. Da arbeitet der Schüler dann mit Stift und Papier, wenn andere die Tastatur benutzen.
Links zu Maßnahmen gegen Cybermobbing sind hier zu finden: http://autenrieths.de/links/linkpsy.htm#internet