Eine Lehrerin verbietet einem Schüler in der großen Pause den Gang auf den Schulhof, um einem möglichen Konflikt vorzugreifen - und den Schüler vor sich selbst und einen anderen Schüler zu schützen.
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Landeschulbehörde
Deren Pressesprecherin Susanne Strätz nahm gegenüber der HNA wie folgt zu der Strafanzeige Stellung: „Wir werden der Sache natürlich nachgehen und klären, ob die vom Vater geschilderte erzieherische Maßnahme so stattgefunden hat und möglicherweise unangemessen war. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu allerdings noch nichts sagen.“
Diese Pressesprecherin gehört ersetzt. Mit dieser Aussage hat sie eine mögliche Unangemessenheit bereits eingeräumt, anstatt lapidar zu sagen: "Wir können keine Stellungnahme abgeben, bevor wir nicht die Schule gehört haben. Fragen Sie in ein paar Tagen wieder nach."
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Da die Strafanzeige erst am Donnerstag gestellt wurde, gab es gestern aus der Staatsanwaltschaft Göttingen noch keine Stellungnahme dazu. „Zunächst muss geklärt werden, ob aus Sicht der Staatsanwaltschaft überhaupt ein Anfangsverdacht besteht“, sagte Pressesprecher Andreas Buick. Sollte das der Fall sein, werde man die Ermittlungen aufnehmen und die Beschuldigten zu den erhobenen Vorwürfen befragen. (nik)
Hier genau dasselbe - da wird aus der Lehrerin bereits eine "Beschuldigte"