Nachdem in den Scientology-Threads eine Reihe Informationen zum Umgang mit dieser Sekte gepostet wurden, empfinde ich es als SEHR seltsam, dass diese Threads entfernt und gesperrt wurden - es ist unerheblich, ob der Thread-Ersteller hier "vermutlich" einen Fake gepostet hat. Was soll das? Ist dies ein Akt der (Selbst-) Zensur im Forum? Das Thema ist wichtig. ![]()
Beiträge von alias
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Ach Mikael - von dir bin ich treffendere Polemik gewohnt....
Back to topic:
http://www.heise.de/jobs/meldung/U…er-1358590.html
und
http://www.heise.de/newsticker/mel…el-1369193.html
Und sonst:
Gibt es ein besseres Argument gegen Server mit Windows-Betriebssystem? Linux forever!
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Als Lehrer musst du der Schulleitung nicht den Paragraphen nennen.
Wenn du berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung hast und diese äußerst (remonstrierst ) und dein Schulleiter dich trotzdem anweist, so zu verfahren, ist dein SL haftbar, falls sich die Handlung als rechtlich unzulässig erweist.Zu Beweiszwecken sollte man sich die Anweisung schriftlich geben lassen.
Das verhindert dann manchen Unsinn
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Das funzt doch auch mit den alten Zirkeln... Kreide ist nicht viel schmaler als so'n Marker...
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Das ist ja mal echt ne kranke Nummer. ..... Und dafür bekommt dann die SL und Frau Schulze dienst- und zivilrechtlich einen drüber?
Und da wundert sich jemand, dass es für SL-Posten kaum noch Bewerber gibt?
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Links zu Scientology und Zeugen Jehovas findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/linkreli.htm#religionen -
Zitat
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.
Dort wird vertraglich vereinbart, der 1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. Dieser soll (frühestens) im kommenden Frühjahr auf die IT-Systeme unserer Schulen losgelassen werden...,
http://netzpolitik.org/2011/der-schul…on-der-verlage/
(Meldung vom 31.10.11)Frage: Ja geht's noch ??? Verbreitet sich dieser Trojaner dann auch auf Privatrechner der lehrer und Schüler?
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Und?
Irgendwie müssen wir Lehrer unsere freie Zeit doch abarbeiten - falls es denn sein muss - auch durch Gefängnisbesuche

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Lass dich einsperren - Geh' in den Knast

http://www.spiegel.de/reise/staedte/0,1518,487556,00.html
oder
http://www.tripadvisor.de/Hotel_Review-g…rn_Finland.html
mehr Infos und Knäste:
http://www.welt.de/reise/article1…t_im_Knast.html -
Bücher kann ich dir jetzt nicht nennen, aber hier gibt es Links zu mathematischen Knobel-&Rätselseiten:
http://www.autenrieths.de/links/linksmag.htm#Raetsel -
Das Thema Gemeinschaftsschule ist für uns in Baden-Württemberg ja recht spannend.
Kennt jemand Links zu interessanten Statements und Umsetzungsvorschlägen
im Netz - außer den offiziellen von der Kumi-Seite und dem ganzen
Zeitungsblabla?Umgesetzt wird/wurde das ja wohl auch in anderen Bundesländern. Gibt es
da Erfahrungsberichte wie das gelingen kann - und unter welchen
Bedingungen?Gefunden habe ich bislang
http://www.gew-bw.de/Page3998.html Das Positionspapier der GEW
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1146607 Die Infoseite der Kultusverwaltung Ba-Wü
http://www.laenger-gemeinsam-lernen-bw.deStatements des Vereins "Länger gemeinsam Lernen" -
Ich versuche meine Schüler von der Bildersuche bei Google weg zu führen.
Wir arbeiten mit
commons.wikimedia.org
Die Bilder dort sind entweder gemeinfrei oder mit Quellenangabe (bzw. Urherberangabe) frei verwendbar.Zitata database of 11,437,272 freely usable media files to which anyone can contribute.
Da sollte für jeden Zweck etwas dabei sein. Parallel dazu lernen die Kids auch das Ordnungssystem der Tier- und Pflanzenwelt sowie die lateinischen Fachbegriffe - so es sie interessiert
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Der link funzt nicht.
Bilder, die nicht mit Namen versehen sind, sind m.E. keine personenbezogenen Daten. Es greift wohl nur das Veröffentlichungsrecht mit dem "Recht am eigenen Bild". Das Speichern auf den Rechnern für private Erinnerungszwecke fällt nicht darunter. Da auch das Vorführen eines Filmes im Klassenverband keine öffentliche Vorführung ist, ist imho auch das Zeigen der Bilder keine Veröffentlichung.
ZitatAlles anzeigen§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im
Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es
bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des
Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende
Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn
weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die
Eltern des Abgebildeten.“[2]§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
- (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die
Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
- (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung
und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten
oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
- (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder
öffentlich zur Schau stellt. - (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
- (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
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Dass es in den großen Industriebetrieben ein Mitarbeiterbewertungssystem mit den Noten 1-6 geben soll, ist mir wirklich neu

Dafür hätte ich doch gerne konkrete Beispiele. -
Positive - motivierende - Leistungsrückmeldung muss nicht durch Noten erfolgen. Noten sind ein überkommenes Schubladensystem, das für Lehrer einfach zu handeln ist. Dass unsere Leistungsgesellschaft an der Notengebung hängt, glaubst du ja selber nicht. Da müsste es in allen Betrieben Zeugnisse geben

Um einen Werbespruch abzuwandeln:
"Wahre Leistung kommt von innen!" -
Vielleicht sind die hier aufgeführten Links hilfreich (etwas nach unten scrollen, da kommt das Thema "Würfelnetze"):
http://www.autenrieths.de/links/linksmat.htm#GeometrieViel Erfolg!
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Tinnitus kann durchaus ein Stresssymptom sein. Auf jeden Fall benötigst du bei Tinnitus SEHR schnell professionelle Hilfe und blutverdünnende Infusionen / Ruhe, damit der Tinnitus nicht chronisch wird. Mach dir zunächst keinen Kopf über den Amtsarzt - schau, dass du wieder gesund wirst - eventuell durch eine Kur. Dann ist auch der Amtsarzt kein Problem mehr

Links zum Thema Tinnitus findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/gesund.htm#Gesund -
Was du beschreibst, klingt schon sehr nach Dyskalkulie.
Zu dem Thema gab es hier im Forum bereits einige Threads - gib mal oben rechts im Suchfeld "Dyskalkulie" ein.
Links zum Thema findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/linksmat.htm#Dyskalkulie -
Weshalb sollte man bei Lehrern etwas einführen, das in den Schulen schrittweise abgeschafft werden soll?
Noten sind die wohl fragwürdigste Methode, Menschen in Schubladen zu sortieren.
http://www.swr.de/nachrichten/bw…9lhy/index.htmlZur Steigerung der Leistung von Kollegen sollte wohl - wie bei den Schülern - eine verstärkte individuelle Förderung das Ziel sein. Sprich: Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten. Diese Fortbildungsangebote müssen jedoch - wie in der freien Wirtschaft üblich - während der normalen Arbeitszeit stattfinden und nicht, wie oft gefordert, auf die vorhandene (oft grenzwertige) Belastung aufgesattelt werden.
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Weshalb soll eine Spreizung der Gehälter sinnvoll sein?
Dass sich dadurch die Gesamtleistung des Systems Schule verbessert, ist eine unbewiesene Hypothese.
Es steht im Gegenteil zu befürchten, dass diejenigen, die keine Leistungszulage erhalten, ihre Leistung der geringeren Einschätzung frustriert anpassen. Die Neiddebatten waren unüberhörbar in den Lehrerzimmern nach der Einführung der Leistungszulage in Ba-Wü (die zwischenzeitlich wegen Erfolglosigkeit wieder abgeschafft wurde)Hauptproblem ist die kurze Wirksamkeit extrinsischer Motivation (sprich Vergütung) gegenüber intrinsischer Motivation (sprich Arbeitsplatzzufriedenheit)
Ein paar Lesehäppchen:
Sinnlose Wettbewerbe behindern Wissenschaft und ForschungProfitbasierte Vergütungssysteme für Manager kontraproduktiv
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