Beiträge von alias

    Zitat

    Original von annasun

    Stimmt. Ich kenn das auch. Aber wenn man die Trödelzeit einmal weiß, dann kann man doch auch genug Zeit einplanen für den Weg.

    Ich mag das Gehetze auch nicht. Wir brauchen halt einfach länger und gehen früher los und kommen später. ...

    Das Einplanen eines genügend großen Zeitpuffers ist bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unerlässlich. Problematisch wird es, falls man mit der "Meute" eine Stunde am Bahnsteig stehen muss. Hier muss man sich unbedingt Beschäftigungs- und Spielmöglichkeiten (auch für höhere Klassen) überlegen.

    Falls man zu wenig Zeit eingeplant hat, kann das den Job - oder einen Batzen Geld kosten:

    Zitat

    Lehrerin brachte Schüler in Lebensgefahr
    Ravensburg/Eriskirch / dpa Aus lauter Eile hatte sie ihre Schüler in Lebensgefahr gebracht. Eine Lehrerin, die mit ihrer Schulklasse Ende Juni auf höchst gefährliche Weise in Eriskirch (Bodenseekreis) Bahngleise überquert hatte, um noch einen Zug zu bekommen, muss eine Geldstrafe von 4200 Euro zahlen. Dazu wurde sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ravensburg vom Donnerstag verurteilt. Das Amtsgericht Tettnang erließ den Strafbefehl wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die 61 Jahre alte Lehrerin aus dem Raum Ulm hatte mit 21 Grundschülern eine geschlossene Bahnschranke ignoriert und war über die Gleise gelaufen. Der Zugführer einer herannahenden Regionalbahn konnte nur durch eine Notbremsung eine Katastrophe verhindern.


    [URL=http://www.schwaebische.de/region/wir-im-…id,4167258.html]Schwaebische Zeitung 30.09.2010[/URL]


    In dieser Zeitungsmeldung wird von Grundschülern berichtet. Es handelte sich jedoch um 12-jährige Kinder - siehe http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.lehreri…1f37ef7d62.html

    Das Schriftstück wird wohl überall ähnlich ausschauen. In Ba-Wü ist es eine Urkunde. Vorderseite (geprägtes) Landeswappen, Titel: 2.Staatsexamen, Fächer, Name, Gesamtnote, Dienstsiegel. Rückseite Teilnoten.

    Die allwissende Müllhalde spuckt für NRW aus:
    Es gibt

    Zitat

    Anrechnungsstunden für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen gem. § 2 Abs. 5 der VO zu § 5 SchFG


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehr…ngsstunden.html

    In der Verordnung über die Pflichtstundenzahlen für Lehrer in NRW finde ich keine definitive Aussage zur Anrechnung von Aufgaben in der EDV.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…ichtstunden.pdf

    Es gibt - wie ich es lese - die Möglichkeit, dass die Lehrerkonferenz im Bereich der Stundenverteilung Anrechnungen verteilt. Falls die lehrerkonferenz dies nicht tut, gibt es nur eines:

    Die Konsequenz kann dann nur sein, dass niemand derartige Aufgaben übernimmt, bis eine Anrechnungsregelung formuliert ist. Alles andere ist Selbstausbeutung.

    By the way: Ich erhalte 2,5 Stunden für 60 Rechner und Beratungstätigkeiten

    Zitat

    Original von *Line*
    Und verschweigen werde ich nichts!

    Wie sagte Wittgenstein so schön:
    "Was sich überhaupt sagen lässt, lässt sich klar sagen; und wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen."

    Zitat

    Original von Annie111
    ...
    Es soll auch Leute jenseits der A13 Besoldung geben, die zwar kein Bio-Rind von Demeter für ihre Haustiere kaufen können, aber dennoch nicht mit dem Wissen leben möchten, dass "Klein-Charly" jetzt als Seife im ICE zwischen Frankfurt und München pendelt. ...

    Hiermit verleihe ich dir den Orden erster Klasse als
    "Verdiente(r) Meister(in) des Wortes"

    Diese Formulierung ist so schön...
    :rotfl:

    Zitat

    Original von milliethehorse
    Hmmmm, genau und sicher weiß ich es nicht. Laut meinem Hausarzt bist du dann für die Verbeamtung sofort raus, weil man es definitv angeben muss. Meine Neurologin meint aber, wenn die Therapie abgeschlossen und erfolgreich war, könnte der Therapeut ein "Gesundheitszeugnis" schreiben und so dich entlasten.

    Da es für eine Psychotherapie die unterschiedlichsten Ausgangslagen geben kann, ist man damit definitiv nicht sofort "raus".

    In Strafverfahren ist es üblich, dass man keine Verpflichtung hat "sich selbst zu belasten". Ich gehe auch davon aus, dass es keinen Schulrat zu interessieren hat, welche Probleme man in seinen vergangenen Partnerschaften oder Familienbeziehungen zu bewältigen hatte. Auch eine Arachnophobie oder ähnlich gelagerte "psychische Belastungen" haben keinen Einfluss auf die Qualifizierung zum Lehrerberuf. Es gibt Dinge, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Die muss man auch als Patient nicht hinausposaunen.

    Zitat

    Original von Tamina
    ...
    Bei mir sieht´s so aus. Ich habe keinen Stellvertreter, betreue ca. 32 PC´s, installiere die neue Software und Hardware, repariere sie, wen sie kaputt sein sollte und betreue unser WLAN. Habe unsere Moodle-Plattform installiert und betreue sie auch, habe auch unsere Homepage aufgebaut und betreue diese auch. Bekomme dafür keine Entlastungsstunde und stehe den Kollegen, Schulleitung und Sekretärin ständig bei irgendwelchen Fragen und Problemen zur Verfügung, so dass ich meist keine Pause mehr habe.

    Ich weiß nicht, ob ich hier nur jammere oder ob das wirklich zu viel ist.
    ...

    Dein Jammern ist begründet. Wenn deine Schulleitung hier keine Entlastung anbietet, bleibt für dich nur der Sofortausstieg. Alles andere ist Selbstausbeutung. Falls deine Schule funktionierende Rechner will, müssen dafür auch die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden.
    Gibt es bei euch in NRW dafür keine allgemeingültige Regelung, die Ermäßigungsstunden betreffend?

    Die Selbst-Reparatur von Rechnern kannst du kicken. Das ist Aufgabe des Sachaufwandsträgers. Ich habe das auch lange Zeit gemacht. Dafür bekommst du keinen Dank. Besser ist es, wenn du über Ebay oder einen PC-Recycler Tauschrechner aus Leasingrückläufern besorgst. Eine brauchbare Kiste bekommst du bereits ab 50 €. Rechne da mal deinen Stundenlohn dagegen auf. Und soviel Geld ist in jedem Haushalt vorhanden.
    Links zu Anbietern von Leasingrückläufern findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkhard.htm

    Vereinfachen kannst du dir deine Arbeit, wenn du intelligente Boot- Imaging-Software einsetzt. Beispiele dafür sind
    Rembo
    und
    Linbo, das Bestandteil der Musterlösung Ba-Wü ist:
    http://www.support-netz.de/produkte/schul…erhalb-bws.html
    oder als (kosten)freie version zum Download:
    http://www.lml.support-netz.de/open/iso/

    Wir leben nicht in einem Despotenstaat, sondern in einem Rechtsstaat, in dem viele Dinge explizit gesetzlich oder durch Tarifvereinbarungen geregelt sind.

    Dazu gehören insbesondere arbeitsrechtliche Vorgaben. Diese können nicht von einer Schulleitung willkürlich festgelegt oder ausgelegt werden. Und falls eine Schulleitung das trotzdem wagt, gibt es Gewerkschaften und deren Rechtsbeistand.

    Das Ganze ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie sinnvoll die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist. Die paar Euro Mitgliedsbeitrag können gar nicht gegen Ärger und Nerven aufgerechnet werden.

    Ich hatte schon mehrmals kurze Telefonate mit der Rechtsschutzstelle und konnte danach beruhigt schlafen - bzw. den Vorgesetzten Paroli bieten.

    Mitglied zu werden ist nicht schwer:
    http://gew.de/Online_Mitglied_werden_2.html

    Zitat

    Original von Susannea

    Wo hast du das denn her, dass du dafür keinen Gewerbeschein benötigst?
    ....

    Zum Beispiel von hier:
    http://www.magdeburg.ihk24.de/recht/Gewerber…eier_Beruf.html

    Freiberufliche Tätigkeiten - und darunter würde ich auch die Erstellung einer Homepage zählen - gelten nicht als Gewerbe und benötigen daher auch keinen Gewerbeschein.

    Zitat


    Abgrenzung Gewerbetreibender und Freier Beruf

    Die Abgrenzung ist oftmals schwierig, da zum Beispiel auch der freiberuflichen Tätigkeit in der Regel die Gewinnabsicht nicht fehlt. Viele Tätigkeiten fallen also sowohl unter die Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch unter die des Gewerbes.
    In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Entscheidungskriterium die geistige, schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören insbesondere zu der freiberuflichen Tätigkeit

    * die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,
    * die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen (sogenannte Katalogberufe) und
    * den Katalogberufen ähnliche Berufe.

    Damit ein Beruf dem Katalogberuf ähnlich ist, muss er in wesentlichen Punkten mit diesem übereinstimmen. Dazu gehört, dass Ausbildung und die berufliche Tätigkeit selbst mit dem Katalogberuf vergleichbar sind. Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören.


    Quelle a.a.O.

    In dieser Quelle sind unten Berufe aufgelistet, die zum Gewerbe bzw. zur freiberuflichen Tätigkeit gezählt werden. Der "EDV-Berater" kann in beide Kategorien fallen - wobei ich annehme, dass die Erstellung einer Homepage eher eine freiberufliche Tätigkeit darstellt.

    Im Zweifelsfall einfach beim zuständigen Finanzamt anfragen. Dort erhält man eine rechtssichere Auskunft, ob man als Gewerbetreibender oder als Freiberufler eingestuft wird.

    Ich denke mal, dass du mit 400 € Nebenverdienst keine Probleme bekommen wirst. Du darfst auf der Rechnung jedoch keine Mehrwertsteuer ausweisen. Dazu müsstest du ein Gewerbe anmelden - und bist dann eventuell gezwungen Mitglied der IHK oder von sowas zu werden - und das kostet dich mehr als deinen Verdienst als Jahresbeitrag. Als "Kleinunternehmer" bist du bis zu einem Jahresumsatz von (hab's nicht mehr genau parat, aber ca.) 17.000 € nicht mehrwertsteuerpflichtig - und benötigst keinen Gewerbeschein (Ausnahme: geschütze Gewerbe). Die Einnahmen versteuerst du als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Dazu gibt es in der Steuererklärung ein extra Formblatt.

    Genaueres kann dir sicher einer der Kollegen aus der Kaufmännischen Berufsschule hier erläutern - die kennen sich im Gewerberecht besser aus.
    Bei der Schulleitung meldest du dies als nebenberufliche Tätigkeit und lässt es dir genehmigen - was bei diesem Betrag und dem zu erwartenden Zeitaufwand problemlos sein sollte.

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