Beiträge von alias

    Bei Jugendherbergen sind die Rauchmelder direkt mit der Rettungsleitstelle verbunden. Das ist in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen mit vielen Menschen ebenso geregelt.

    Pardon. Die Eltern haften nicht. Der Schüler haftet. Und damit wiederum die Eltern, falls sie ihrem Kind nicht immense Schulden aufbürden wollen, die dieser zu bezahlen hat, sobald er über ein eigenes Einkommen verfügt.
    Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren und steigen - solange man sie nicht bezahlt - um jährlich 5% Verzugszinsen plus Basiszinssatz.


    Zitat

    ....wenn Ihr Sohn nicht zahlen kann, müssen Sie als Eltern nicht "einspringen", es handelt sich um Schulden Ihres Sohnes, für die Sie nicht haften.

    Wenn Sie nicht für Ihren Sohn regulieren, kann gegen Ihren Sohn (vertreten durch Sie als Eltern) der Rechtsweg beschritten werden und bei Erfolg auch gegen Ihren Sohn vollstreckt werden, sollte es bei ihm derzeit an vollstreckbarer Masse fehlen, bleibt der Vollstreckungstitel 30 Jahre lang gültig, mit einer Verzinsung von 5 % über dem jeweiligen Basinszinssatz.

    Für Sie als Eltern hat dies streng genommen keine Konsequenzen, Ihr Sohn würde aber gegebenenfalls mit Schulden in die Volljährigkeit, Ausbildung o.ä. starten....


    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=70271&


    Zitat

    Neunjähriger muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen

    Das Verwaltungsgericht Koblenz (24.03.2004 - Az.: 2 K 2208/03.KO) machte einen neunjährigen Jungen für einen von ihm gelegten Brand verantwortlich. Der Schüler muss die Feuerwehrkosten zahlen. Der Täter hatte im Sommer 2002 vor einer Scheune einen Strohhalm angezündet, der zu Boden fiel. Daraufhin war der Schuppen in Brand geraten. Zahlreiche Feuerwehrleute waren danach stundenlang mit Löscharbeiten beschäftigt. Die Kosten in Höhe von rund 20.500 Euro wurden dem Jungen in Rechnung gestellt. Die Eltern des Jungen klagten dagegen. Die Argumentation der Eltern, dem Neunjährigen habe die Einsicht in die Gefährlichkeit seines Tuns gefehlt, wies das VG zurück.


    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

    Zitat

    Original von Kamanduckelchen
    Hallo,
    ich habe eine Frage: Zwei meiner Schüler haben auf der KLassenfahrt im Hotelzimmer mit dem Deo und dem Haarspray so übertrieben, dass der Rauchmelder ansprang und das gesamte Hotel evakuiert werden musste.
    Die Feuerwehr kam auch.
    Nun die Frage: Zahlen die Eltern den Feuerwehreinsatz ( wie man es von mri verlangt weiterzugeben) oder übernimmt das die Haftpflicht der Eltern?
    Vielen dank

    Die Eltern haften für ihre Kinder.
    Der Rauchmelder springt nur an, wenn man direkt hineinsprüht. Daher wird auch die Versicherung Vorsatz unterstellen und nicht zahlen.

    Je nach der Zahl der Feuerwehrleute und dem Grad der Alarmierung dürften auf die Eltern Kosten zwischen 500 - 2500 € zukommen.

    Da hilft nur, die Kids vor der Klassenfahrt auf diese Regelung hinzuweisen.

    Erste Unterrichtsstunde am Tag der Einschulungsfeier. Die Kinder dürfen aus Knet Buchstaben formen.
    Kommt ein Junge zur Lehrerin nach vorne, stemmt die Arme in die Seite und baut sich vor ihr auf:
    "Wenn du glaubst, dass ich diesen Mist jetzt jeden Tag mache, hast du dich geschnitten!"
    :hammer:

    Zitat

    Original von Hawkeye
    ..., dass sie vom Lehrer an der Grundschule Maulschellen bekommen haben ....

    Was hast du gegen Maulschellen? Ich find' die nett, besonders wenn man die Kindern schenkt. Und er hat sich nicht lumpen lassen. Er hätte ihnen ja auch die billigere Schuppenschelle geben können. Die Besenkammer war vermutlich der "Schallschutzraum" - quasi das Tonstudio. Wahrscheinlich hast du da etwas missverstanden.

    http://www.indienhaus.de/SCHELLEN

    :flieh:

    Für den Lehrer:
    -Wecker
    -Handy
    -Ladegerät und Ladekabel fürs Handy
    -Taschenlampe (für die nächtlichen Kontrollgänge)
    -1-2 Filme als "Notbespaßung"
    -Liste mit bewährten Gruppenspielen
    -Desinfektionsmittel für kleine Wunden


    Für die Schüler
    -Zettelchen mit der eigenen Handynummer für die Schüler bzw. diese Nummer bereits vorher in die Schülerhandys speichern lassen. Falls du die eigene Nummer nicht herausgeben möchtest, kannst du ja für die Zeit der Klassenfahrt bei Aldi, Schlecker, Tchibo oder sonstwo eine Prepaid-Karte mit Wegfwerfnummer holen ;)

    Dazu jedoch folgende Einschränkung:
    Vorteil, falls die Schüler das eigene Handy dabei haben:
    - Es geht keiner verloren
    Nachteil:
    - Die Schüler bleiben eventuell nicht bei der Gruppe (Können ja jederzeit um Hilfe rufen)
    - Nachts wird von Zimmer zu Zimmer telefoniert und Blödsinn verabredet.
    - Die Schüler haben nach dem Schullandheim nichts, was sie zuhause erzählen könnten - sie berichten per Handy täglich jede Bewegung

    Nachteil eines Handy-Verbots:
    Viele Kinder haben keine andere Kamera.

    - Packlisten für die Schüler findest hier:
    http://www.autenrieths.de/links/ferien.htm

    Zitat

    Original von Avantasia
    Salut!

    Ich habe in meinem Französischkurs (Gym, Klasse 7) ein riesiges Problem mit dem Satz "Ich hab doch gar nichts getan!":
    Weise ich ein Kind darauf hin, dass es geredet hat, antwortet es mir so. Weise ich einen Schüler darauf hin, dass er gerade beim Test vom Nachbarn abschreibt, darauf hin, antwortet er mir so. Spricht jemand laut bei einem Test oder zieht währenddessen Grimassen, antwortet er so.


    Klasse 7 ist - egal in welcher Schulart auch immer - "speziell".
    Da toben die Hormone im Höhepunkt der Pubertät.

    Was hilft sind nur klare Ansagen, klare Regeln und konsequente Konsequenzen - und das gewisse Maß an "Auge-zudrücken" und Gewähren-lassen. Diese Balance muss man finden.
    Kollegen in Klasse 7 sind nie zu beneiden. Die leisten Wegbegleitung an der Belastungsgrenze.

    Zitat

    Zudem musste ich bei der Testkorrektur feststellen, dass ein paar Schülerinnen ihre Zettel (A-/B-Gruppe) vertauscht haben, so dass nebeneinander sitzende Schülerinnen den gleichen Testbogen hatten. (Ich kopiere die Zettel so, dass ich einen gemischten Stapel erhalte, und so teile ich die Zettel auch aus, da passiert es nicht zufällig, dass zweimal A nebeneinander sitzt) Ich werde in der nächsten Stunde garantiert zu hören bekommen "Aber wir haben doch gar nichts getan!"

    Habt ihr Tipps für mich, wie ich mit den Schülern über ihre "Taten" reden sollte und dabei lange Diskussionen darüber, ob sie nun nichts oder etwas getan haben vermeiden kann?

    À+

    Mach einen Sitzplan und teile deine A-B-Tests genau nach Sitzplan aus oder schreib' bereits vor dem Austeilen die Namen auf die Blätter. Dann kannst du feststellen, wer getauscht hat - bzw. machst es unmöglich. Einmal wegen Betrug die 6 vergeben(wie die am Schluss gewertet wird ist deine Entscheidung) und für den Rest des Schuljahres sind die Regeln geklärt.

    Zitat

    Original von helmut64
    Die ganze Klasse zur Ruhe zu ermahnen hat überhaupt keinen Sinn. Es fühlt sich dann nämlich keiner betroffen.

    Du musst dir einen schlimmen herauspicken und den vor der ganzen Klasse richtig fertigmachen. Das wirkt auch auf die anderen.

    Bestrafe einen, erziehe hundert (Mao).

    Grusel. Barbarisch. Scheinbar Ur-Bayrisch.
    Durch §1 des Grundgesetzes verboten.

    Im Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nicht erlaubt.

    Also so spannend wie bei euch geht's bei uns nicht zu. Eigentlich schade. Bei uns gibt es nur den Hausmeister, der schwul geworden ist, weil seine Frau eine Affäre mit dem Sportlehrer angefangen hat. Aus Rache hat der Hausmeister sich dann an den Kollegen des Sportlehrers rangemacht, der wiederum der heimliche Geliebte von Sportlehrer 1 ist, der sich jedoch nicht outen will, weil er sonst von der Konrektorin keinen Stundenplan mehr bekommt, der ihm einen Tag freischaufelt. Denn die hat sich natürlich wieder in ihn verguckt. Die Englischlehrerin hat nun die Leistungszulage bekommen, wei sie ihre Tochter dazu angestiftet hat, ein Verhältnis mit unserem Schulleiter zu beginnen. Im Moment hofft der Musiklehrer darauf, den Posten des Schulleiters zu bekommen - er hat das Gerücht gestreut, der Schulleiter habe ein Verhältnis mit der Tochter der Englischlehrerin und weil die minderjährig ist, ist das Schulamt aufmerksam geworden. Vermutlich bekommen wir bald eine neue Schulleitung. Der Bäcker schenkt unter dem Tresen Whisky an die 12-jährigen aus - mal schauen, wer in Zukunft die Provision einstreicht. Der derzeitige Schulleiter kann's ja dann wohl nicht mehr sein.

    Aber das sind ja ganz alltägliche Geschichten - nicht sowas abgedrehtes wie im Fernsehen. Wie das Leben wirklich spielt, wollen die doch gar nicht wissen....

    Der Plot ist ja voll realistisch aus dem alltäglichen Schulleben gegriffen. Die Sendung wird sicher der Hit - bei so vielen kreativen Köpfen, die sich diese Handlungsstränge augedacht und verwoben haben. Einem allein kann doch so viel Bockm... gar nicht in den Sinn kommen.

    ich würde behaupten, dass du sehr richtig reagiert hast. Als Lehrer darfst du ohne Beteiligung der Eltern ein Kind nur zum Arzt schicken, wenn Gefahr im Verzug ist. Und selbst dann müssen die Eltern informiert werden - sonst verletzt du deine Aufsichtspflicht. Schließlich geben die Eltern das Kind - auch wenn es 12 ist - bei dir nur in Obhut.

    Ohne Einwilligung der Eltern darf zudem der Arzt ein Kind nicht behandeln - es sei denn es wäre Gefahr in Verzug. Es wäre somit gut denkbar, dass das Kind unbehandelt durch die Stadt lauft.

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