ZitatOriginal von Erle
Ist man als A12 ein Lehrer, Fachlehrer, Amtsrat?
Was schreibt man davon in seinen Versetzungsantrag?
Kommt darauf an, für welche Tätigkeit du nach A12 entlohnt wirst ![]()
Die Grundamtsbezeichnung im gehobenen Dienst in A 12 lautet Amtsrat (veraltet: Oberamtmann)
Besoldet nach dieser Grundamtsbezeichnung wird man als
Stadtamtsrat (SAR), Verwaltungsamtsrat (VAR), Regierungsamtsrat (RAR), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK, KHK), Bauamtsrat (BAR), Zollamtsrat (ZAR), Justizamtsrat (JAR), Amtsanwalt (AA), Lehrer an Grund- und Hauptschulen, Sekundarschullehrer, Realschullehrer (landesrechtlich eingestuft), Kapitänleutnant, Hauptmann als Kompaniechef, Bezirksnotar...
Das ist dann deine Amtsbezeichnung, die du angeben musst, wobei Lehrer die Schulart nicht mit angeben. Es genügt die Bezeichnung "Lehrer"
Studienräte gehören dann mit A13 bereits zum "höheren Dienst" und dürfen sich nicht mehr als profane "Lehrer" bezeichnen. Die sind dann "Studienrat, Ober..." usw.