Beiträge von alias

    Für Baden-Württemberg gilt noch immer ein Erlass vom 15.Dezember 1975 :D , KuU S.112,1975 - der nie aufgehoben wurde und auch nicht erloschen ist.

    Zitat


    (1.1) An Tagen, an denen der unterrichtserfolg nach den örtlichen gegebenheiten wegen drückender Hitze (Außentemperatur um 10.00 Uhr mindestens 25°C im Schatten) in Frage gestellt ist, kann nach der vierten Stunde, vom allgemeinen Unterrichtsbeginn an gerechnet, der Ausfall des Unterrichts angeordnet werden.
    (1.2.) Die Entscheidung über den Ausfall des Unterrichts trifft der Schulleiter. Bei benachbarten Schulen sollüber den Ausfall des Unterrichts bei gleichen Bedingungen möglichst gleichmäßig entschieden werden.
    (2.) Schülern, die nicht unmittelbar nach dem vorzeitig abgebrochenen Unterricht nacgh Hause gelangen können, insbesondere Fahrschülern, sind bis zur nächsten Gelegenheit der Heimfahrt bzw. bis zum Ende ihrer regulären Unterrichtszeit angemesene Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen; sie sind, solange sie sich auf dem Schulgelände befinden, zu beaufsichtigen.
    (3.) Diese Regelung gilt nicht für Klassenstufen 11 bis 13 der allgemeinbildenden und der beruflichen Gymnasien und für die anderen Schularten des beruflichen Schulwesens.

    Im GEW-Jahrbuch, S.400 wird noch angemerkt, dass wegen der Sommerzeit der Schulleiter "hitzefrei" sogar anordnen kan, wenn der Grenzwert von 25° im Schatten erst um 11 Uhr erreicht wird.

    Weil das Verfahren auch Interessen der Eltern berührt, die sich darauf verlassen können, dass die Schule die Kinder bis zum Ende des regulären Unterrichts "in ihrer Obhut" hat, wird empfohlen, eine für die Schule allgemein gültige Regel mit Elternbeirat und Schulkonferenz zu finden.

    Lidl hatte letzte Woche Laminierfolien im Angebot.

    Vielleicht findest du dort noch was. Waren konkurrenzlos billig.
    - 40 Klarsichtfolien in DIN A4 oder 120 Klarsichtfolien (40 Folien in DIN A5, 80 Folien in 10 x 15 cm) - Folienstärke: 80 Mikron
    1,49 €

    Guggst du hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Troll (Netzkultur)

    Daraus:

    Zitat

    Trollbeiträge können Schaden verursachen, indem sie Diskussionen ausbremsen oder sogar das Vertrauen innerhalb einer Community zerstören. Ein weiterer Effekt, der besonders in oft von Trollbeiträgen gestörten Communitys zu Tage tritt, zeigt sich in dem Umgang mit Neulingen: Häufig werden tatsächlich auf Unwissenheit und Naivität beruhende Fragen als Trollbeiträge abgetan.[4]

    Zitat

    Original von Annie111
    ..
    Dann frage ich dich jetzt mal mit vollem Respekt, wo du studiert hast und wann du deine Examina abgelegt hast.

    In diesem Forum herrscht eine recht konstruktive Atmosphäre, es wäre schade, wenn sich ein Forentroll einschleichen würde und dies unterwandern würde.

    Auch mit Respekt: Dies ist ein Forum, in dem die Anonymität der User respektiert wird. Niemand ist gezwungen, seinen Studienort, seine Examina oder sonstwas preizugeben, um hier posten zu dürfen.

    Janets Posts sind auch nicht troll-verdächtig, sondern zeigen die Unsicherheit vieler Berufsanfänger. Und die düfen sich hier gerne Rat holen ;)

    Ganz witzig war die Aktion, bei Nacht und Nebel einen 2CV ("Ente") auf das Flachdach des Gyms zu hieven und am nächsten Tag dort oben ein Fest zu feiern... :D

    .... glücklicherweise war die Statik stabil genug dimensioniert... :schreck:

    Zitat

    Original von Janet
    aha, dann heißt es also ab sofort bestimmte Rechnungen sammeln und aufbewahren, danke für die informativen Antworten

    Janet

    Bestimmte Rechnungen sind:
    - Alles, was mit Schreib- und Büromaterial zu tun hat
    - Möbel und Ausstattung für das Arbeitszimmer - die Arbeitszimmerausstattung kann übrigens auch abgesetzt werden, falls das Arbeitszimmer an sich nicht mehr absetzbar sein sollte
    - Fahrtkosten zur Vorstellung an der Schule
    - Umzugskosten an die Arbeitsstelle
    - Computerkosten samt CDs, Programmen, Drucker, Druckerpapier und Tinte/Toner
    - Fahrtkosten zum Einkauf von Büromaterial
    - Fachbücher, Fachzeitschriften
    - (mindestens) 20% der Telefonkosten und Internetkosten als beruflich bedingte Aufwendungen

    Die Bücher von Astrid Lindgren unterliegen noch dem Copyright. Da dürfte sich schwerlich ein legaler Download finden.

    Das Buch steht jedoch in jeder halbwegs sortierten Stadtbücherei - meist sogar in der Schulbücherei.

    Wenn du das Buch heute in der Buchhandlung bestellst, ist es morgen da.

    Zitat

    Original von Schmeili

    Ja klar, darum ging es aber ja nicht... ;) Die Frage war, ob man vorher das Recht hat zu erfahren, von WEM das Paket kommt - und diese Auskunft wurde mir verweigert.

    Ja - spielt die Post nun Lotto?
    Dem Angestellten hätte ich was gehustet. Aber vermutlich warst du auf einer dieser neuen privaten "Postannahmestellen". Die Mitarbeiter dort sind oft in einer Schnellbleiche "geschult" - hab' das auch schon erleben dürfen. Frag mal in einer normalen Post einen Beamten, was der dazu meint. Die kennen sich in der Regel aus.

    Nach einem Anruf bei der Geschäftskundenstelle der Post gab es in dieser Postfiliale für den Besitzer eine Nachschulung ;)

    Eigentlich ist die Vorgehensweise auch einfacher - gib dem Nonsense keine Chance:
    - Schwarzen Filzer mitnehmen
    - Paket aushändigen lassen - noch nicht bezahlen
    - Blick auf den Absender werfen
    - im Fall des Falles deine Anschrift durchstreichen, "Annahme verweigert" und Zurück an Absender" draufschreiben
    - Zurück über den Tresen schieben und gehen.
    -

    Natürlich kann man die Annahme verweigern.

    http://www.superillu.de/recht/index.ph…0513&suchworte=

    Das betrifft zwar einen etwas anderen Fall, Punkt 1 der Utreilsbegründung definiert jedoch sehr deutlich:

    Zitat

    Amtliche Leitsätze:
    1.Es ist Sache des Empfängers, darüber zu entscheiden, welche Postsendungen er annehmen will und welche nicht. Diese Entscheidung kann vom Empfänger nach § 59 II 1 PostO unter Berücksichtigung der der Deutschen Bundespost obliegenden wirtschaftlichen Gestaltung der Postdienste nur generell - Ablehnung der Zustellung überhaupt - oder individuell - bezogen auf jede einzelne Sendung -, jedoch nicht pauschal für bestimmte Arten von Sendungen getroffen werden.

    Zitat

    Original von Provencaline
    Wie - aber eigentlich haben wir doch um viertel nach 1 Feierabend :D Warum kommt ihr da denn nicht zum Aufräumen...???

    Du sagst es doch deutlich:
    1. Es handelt sich um das ARBEITSzimmer
    2.Wir haben um viertel nach 1 Feierabend

    So what? Was soll man da noch im Arbeitszimmer?

    :rofl: :rofl:

    Wer nicht nur warten will:

    # 28. Juni bis 6. Juli 2010: Schulbezogene Ausschreibungen im Nachrückverfahren für Realschulen, Gymnasien und Berufliche Schulen

    # 6. bis 14. Juli 2010: Schulbezogene Ausschreibungen im Nachrückverfahren für Grund-, Haupt- und Sonderschulen

    http://www.lehrer-online-bw.de/servlet/PB/menu/1154624/index.html


    Die Ausschreibung der Stellen erfolgt dann hier, Bewerbung erfolgt direkt bei den Schulen:
    http://www.lehrer-online-bw.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1111879

    Momentan gibt es dort zwar keine Stellen - aber übernächste Woche geht's los. Und dann gilt das "Windhund-Verfahren" - wer als erster überzeugt, hat die Nachfolger oft schon ausgestochen ;)


    Wer keine Stelle bekommt, kann sich ja mal hier umschauen:
    http://www.autenrieths.de/links/linkfort.htm
    dort bei
    Stellen / Privatschulen - Lehrereinstellung - Schulscharfe Bewerbung
    schauen. Da finden sich Portale für Schulen in der Schweiz oder Privatschulen, sowie Berufsalternativen

    Nimm kein imprägniertes Holz, sondern Lärche. Das ist von Natur aus haltbar. Mit den Jahren wird das zwar grau - aber so ist die Natur. Vorteil: Holz ist immer fußwarm. Falls es zum Stil des Hauses passt ist Holz für mich erste Wahl.
    Nachteil: Du brauchst eine Unterlüftung, dadurch ist unter den Brettern Platz für Mäuschen, ein Stift, der runterfällt, landet garantiert zwischen den Dielen unerreichbar im Unterbau.
    Aber sonst - herrlich.

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