Beiträge von alias

    Wir haben im Übrigen ein Handy-Verbot für die Klassen 5-7 an unserer Schule.

    Verbieten lässt sich nur die Nutzung auf dem Schulgelände. Das ist über das Hausrecht möglich.
    Das Mitbringen kann nicht verboten werden - es wäre ein unzulässiger Eingriff in das Eigentums- und Elternrecht.

    BTW: Nachzuschauen, ob mit dem betreffenden Handy telefoniert oder gechattet wurde, ist Lehrkräften und Schulleitung verboten. Auch Kinder haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Liegt der Verdacht vor, dass strafbare Handlungen mit dem Handy erfolgt sind (Mobbing, Vorführung jugendgefährdender Inhalte...) muss die Polizei gerufen werden. Nur sie hat zur Beweisicherung (nach richterlicher Zustimmung) das Recht, Daten einzusehen.
    Wenn man den Schülern (und Eltern) klarmacht, dass sich dieses Verfahren eventuell über Wochen hinziehen kann - und das Handy so lange zur Beweissicherung einbehalten wird - werden die Kids vorsichtig ;)

    Welche Aufgaben eine Gewerkschaft hat und wahrnimmt, entscheiden keine Foristen, die noch nie einer GEWerkschaft angehört oder sich irgendwann mit einem GEW-Mitglied gestritten haben und seitdem Gift und Galle gegen die Gewerkschaft absondern, sondern die Mitgliederversamlung, die per Satzungsbeschluss die Aufgaben festgelegt hat. Punkt. EOD.

    Wer die Aufgaben nur auf den Punkt a) reduzieren möchte, liegt falsch.
    Sollte jemand anderer Meinung sein, muss er GEW-Mitglied werden, in der GEW eine Mehrheit der Mitglieder mobilisieren und eine Satzungsänderung anstreben.
    Alles andere ist heiße Luft.

    Der "besondere" Haken an Whatsapp ist der "Admin".
    Er kann Mitglieder in die Gruppe aufnehmen oder rauswerfen. Dadurch erhält er/sie auch eine große Macht über die Gruppe.
    Es ist zwar möglich, beliebig viele Gruppenadmins zu definieren - dies wird jedoch in der Regel nicht praktiziert.
    Mißliebige Mitglieder werden einfach gesperrt.

    Dem Mobbing durch Ausschluss oder Nichtzutrittsgewährung sind somit Tür und Tor geöffnet, ebenso der Verbreitung von Falschmeldungen.
    Als ich gehört habe, dass die Eltern einer Grundschulklasse eine eigene Whatsapp-Gruppe zum Informationsaustausch eingerichtet haben, standen meine Nackenhaare sekrecht ab.

    Basis-Info zu Whatsapp:
    https://www.whatsapp.com/faq/de/s60/23721933

    Zum Mindestalter:



    Seit der Übernahme durch Facebook bietet WhatsApp seine Dienste ab 13
    Jahren an. Diese Altersgrenze hat mit dem US-Recht zu tun, genauer gesagt dem Children's Online Privacy Protection Act von 1998. Die AGBs lauten nun:
    "Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen (bzw. so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen). Zusätzlich zu der Anforderung, dass du nach geltendem Recht das zur Nutzung unserer Dienste erforderliche Mindestalter haben musst, gilt Folgendes: Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Elternteil oder Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen."
    Die neuen EU-Datenschutzregeln, die Anfang 2018 in Kraft treten sollen, sehen übrigens vor, dass soziale Netzwerke erst ab 16 Jahren genutzt werden dürfen. Allerdings darf das Mindestalter wiederum im nationalen Recht der Mitgliedstaaten dann niedriger angesetzt werden. Ein Mindestalter von 13 Jahren soll EU-weit verpflichtend werden.

    Passende Links:
    http://www1.wdr.de/wissen/technik…atsapp-110.html
    http://www.mediennutzungsvertrag.de/

    https://www.internet-abc.de/kinder/lernen-…tsapp-und-mehr/

    Nun mal ohne Polemik.

    Oft habe ich - gerade von Sportkollegen - Noten für die Halbjahresinformation erhalten, die auf zwei Nachkommastellen errechnet waren. das fand ich immer wieder SEHR befremdlich.
    Berichtszeugnisse nach einem Muster wie:
    "Jonas blieb im Hundert-Meter-Lauf in der Regel hinter dem Mttelfeld zurück, dafür zeigte er im Schwimmunterricht - besonders beim Kraulen - gute bis sehr gute Leistungen"

    sind für Eltern, Schüler und Lehrer sicher aussagekräftiger (und motivierender) als eine "3.2" als Ziffernnote.

    Mikael: Sehe gerade, dass du mit einem sinnbehafteten Beitrag schneller warst.
    Tipp: Mach dich mal über Kompetenzraster und Kompetenz-Zeugnisse schlau. Die Beschlüsse der KMK zeigen in diese Richtung - und so wirst du auch ohne GEW bald auf diese Art deine Schüler und die Eltern informieren müssen.

    Wenn ich als ausgebildete Chemikerin wiederum mit Benzol arbeite, bin ich mir der Gefahr natürlich sehr bewusst. Ich frag mich hin und wieder wann der Tag kommt, an dem wir nur noch Wasser pipettieren dürfen. Und das bloß auch nicht in allzu großen Mengen. Sterben jeden Tag Menschen dran, wie wir wissen.

    Du solltest hier im Lehrerforum, in dem eine Menge Leute mitlesen, die keine fundierte chemische Ausbildung besitzen, nicht derartig fahrlässige Ratschläge geben. Mag sein, dass du als "ausgebildete Chemikerin" damit umgehen kannst. Wenn jedoch die aktuelle Forschung und Kennzeichnungspflicht, Ammoniumdichromat als

    besonders besorgnis­erregend[5], zulassungs­pflichtig: krebs­erzeugend, erbgut­verändernd, fortpflanzungs­gefährdend (CMR)[6]

    eintuft, und alle verfügbaren Warnzeichen aufbietet, soltest du es nicht verniedlichen. Du darfst selbst gerrne etwas Staub davon einatmen - es ist dann dein Lungen-, Zungen-, oder Kehlkopfkrebs. Aber die anderen Mitleser seien davor gewarnt.

    Ein Standardversuch war in früheren jahren der "Vulkanversuch". Toll anzuschauen.
    Das dabei verwendete Ammoniumdichromat ist jedoch hochgradig karzinogen (Krebs erzeugend). Stäube keinesfalls einatmen.
    Ab in den Giftmüll. Dasselbe gilt für Kaliumdichromat.

    Ebenfalls gerne verwendet wurde Natrium zur herstellung von Natronlauge. Wenn da nicht ständig danach geschaut wird, dass der Petroleumspiegel in der Flasche das Natrium abdeckt, wird's BRANDgefährlich.
    Wenn dann noch die Flasche nicht mehr richtig schließt und Luftfeuchtigkeit hinzukommt geht das Zeug hoch.

    Solche Sachen mit dem Privat-PKW zur Chemiesammelstelle zu transportieren ist lebensgefährlicher "Diensteifer".
    Abholen lassen.

    1. Mach' eine Steuererklärung. Schon alleine, um das zu üben. Denn es wiederholt sich jährlich.
    2. Wenn du dich richtig in die Materie knien willst, kauf dir den "Großen Konz". Das ist ein Steuererklärungsbuch, witzig geschrieben- man sollte allerdings nicht alles umsetzen, was man darin lesen kann. Wer zu pingelig ist, bekommt pingelige Finanzbeamte. Das kostet auf beiden Seiten unnötige Energie - wegen 20 € hin oder her ist's das nicht wert. Die Tipps haben mir jedoch in den letzten Jahren sicher einige Tausend Euro gebracht.
    3. Vorsorgeaufwendungen kannst du kicken. Da sind die Pauschalen großzügig bemessen und als Beamter kommst du in der Regel kaum drüber. Konzentriere dich auf die Werbungskosten. Hier musst du jedoch zunächst mehr als den Freibetrag von 1020 € mit Belegen zusammenklauben, damit sich das überhaupt auswirkt. Da gilt es also auch Belege für das "Kleinvieh" zu sammeln. Es ist erstaunlich, wie viel da im Jahr für Bleistifte, Schreibpapier, Magnete, Fachzeitschriften, Fahrtkosten zur Kreismedienstelle oder zu Elternabenden zusammen kommt.
    Merke: Jeder Euro, den du für deine berufliche Tätigkeit ausgibst, zählt zu den Werbungskosten.
    4. Zu kannst es auch lassen. Es ist dein Geld.
    5. Ein Steuerberater kann dir nur helfen, wenn er weiß, wie viel du für Arbeitsmittel usw. ausgegeben hast. Sonst setzt er die Pauschalen ein. Damit kommst du jedoch nicht über den Freibetrag - so what. Außer Spesen nix gewesen. Was du ausgegeben hast, weißt nur du. Und du musst es belegen. Also kannst du's auch gleich selbst in Elster hacken.
    Vorteil: Nächstes Jahr weiß Elster schon eine ganze Menge deiner Grunddaten - und alle Eingaben beschleunigen sich.

    BTW: Mein Steuerordner ist dick und es kostet mich jedes Jahr mindestens 3-4 Tage, bis die Steuererklärung fertig ist. Ich habe jedoch an diesen Tagen den höchsten Stundenlohn des Jahres. Die Erstattung ist in der Regel vierstellig.

    :lach: Mach dich nur lustig. Aber wer weiß! Manch einer hat DIE Marktlücke entdeckt und ist reich geworden! Vielleicht erfinde ich mal das Grammophon oder sowas.

    Als Lehrer erfindest du vielleicht das Gram-o-phon.
    Aber das haben bereits Tausende vor dir entdeckt - und nicht patentieren lassen, weil es keinen Gewinn abwirft, sondern nur Gram und Kummer und lauter Geheul.

    In Ba-Wü kannst du dich ohne Bezüge für maximal 15 Jahre beurlauben lassen.
    Das ist sicher der schlauere Weg. Hinwerfen kann man nach der ersten Million in Selbstständigkeit immer noch.
    Da brauchst du auch keinen Anwalt, sondern ein Gespräch mit dem Landesamt oder der GEW-Rechtsberatung.
    http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/media/973/b0052000.pdf

    Eine Kündigung nach 20 Jahren ist sehr problematisch:

    Eindeutig als Gärtner - alle mit Schürzen und einer Gießkanne, müssten in jedem Haushalt vorhanden sein.
    Gärtnerhüte mit bunten Papierblümchen könnte man bis dahin in der Schule basteln.

    Weil dabei die wenigsten Menschen (altersbedingt) noch den Zusammenhang kennen, sollte die Musikkapelle vorneweg marschieren und Reinhard Mey's Lied in Endlosschleife skandieren.

    Glaubt hier wirklich jemand ernsthaft 15 Niveaustufen in schul-täglich handhabbarer Form sauber gegeneinander abgrenzen zu können?

    Klar. Machen wir ständig. Zumindest in Ba-Wü. Da nennen wir die Stufe mit 7 Punkten übrigens 4+ - wenn wir 15 Punkte zu Grunde legen, weil bei halber Punktzahl die 3/4 in der linearen Skala steht.
    In der Regel lege ich jedoch keine 15 Punkte fest, sondern - je nach Anforderung und Differenziertheit der Arbeit - zwischen 25 und 120 Punkten. Diese rechnet mir Excel dann problemlos auf die 20 Notenstufen um, die sich aus der Skala von 1-6 und sämtlichen plus- und minus-Varianten ergeben - oder auf 15 Punkte, wenn's so sein soll..

    120 Punkte kann ich ohne Probleme linear auf eine Skala von 1-15 abbilden.
    Da ist - <Mathemodus on> zwar keine bijektive (umkehrbar eindeutige), aber eine injektive (linkseindeutige) Zurodnung<Mathemodus off> möglich - wenn ich die kaufmännischen Rundungsregeln zu Grunde lege.

    Das ist dann sauber und rechtssicher abgegrenzt.

    Nicht an jeder Hauptschule aber an einigen. Die Lehrkräfte in Hauptschulen sind durch sehr hohe Krankenstände gekennzeichnet, hauptsächlich aufgrund psychischer Erkrankungen. Sie werden deshalb auch oft frühpensioniert.Unterstützung von den Schulbehörden oder der Politik bekommen sie nur in Extremfällen. Suche im Internet nach "Rütli-Schule", wenn du etwas über die möglichen Zustände an Hauptschulen erfahren willst,

    Mannomann, Mikael. Du kennst dich aber an DEN Hauptschulen aus. Lehrer mit psychischen Erkrankungen findest du überall. Besonders verbreitet in höheren Lehranstalten ist Narzissmus. An Hauptschulen herrscht in der Regel Pragmatismus, aber - soweit ich weiß - ist das kein klinisches Problem.

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