Wir sind jedoch nicht allein schuldig:
Eltern gefährden den Lernerfolg
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Beiträge von alias
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Ich würde eine Prepaid-Karte mit neuer Nummer und ein altes Handy besorgen, das nur diesem Zweck dient. Falls du dein normales Handy benutzt und im Unterricht die Schwiegermutter anklingelt, kommst du in Erklärungsnöte. Gehst du dann ans Handy oder nicht?
Das expilzite Amok-Handy kannst du auf jeden Fall von der Steuer absetzen. Das hat zudem den Vorteil, dass du schneller reagieren kannst. Sobald das summt, weißt du, dass Feuer unterm Dach ist und die Türe geschlossen werden muss.
Das ist ein prima Ankurbelungsprogramm für die Handy-Wirtschaft. Etwas Statistik von
http://www.destatis.de/jetspeed/porta…enderPrint.psmlEs gibt 34 917 Allgemeinbildende Schulen mit 366 806 Klassen
und 8 970 Berufliche Schulen mit 130 349 KlassenAllein an den Allgemeinbildenden Schulen unterrichten 664 288 Lehrkräfte.
Da kommt was zusammen...
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Zitat
Original von Super-Lion
Meine Mama erzählt heute noch davon, wie ihr damaliger Lehrer auf Langlaufskiern in die Schule kam.Ohne gespurte Loipe ist das nicht so empfehlenswert.
Dieser Kollege macht's richtig:
[Blockierte Grafik: http://www.gruyere-nature.ch/images/photos/raquettes.jpg] -
Zitat
Original von Scooby
Grad eben wurde in den Nachrichten eine Schule gezeigt, an der wegen "zu viel Schnee" heute der Unterricht ausgefallen ist; da lagen grad mal 10-20cm Schnee auf den Dächern. Sowas finde ich - aus oberbayerischer Alpensicht - nicht ganz nachvollziehbar.Heutzutage sind die meisten Autos eben tiefer gelegt... da geht nix mehr

Ich erinnere mich an Zeiten, da gab's Schnee-Notstand. Abgeschnitten von der Außenwelt mit 1,40m Neuschnee. Da seh' ich ein, dass man das nicht so schnell wegschaufelt. Aber 20 cm.... die Jugend heutzutage... nix gewohnt
... da redet man von Schneenotstand, wenn man die Schneekanonen anwerfen muss, um wieder Ski fahren zu können. -
Wie wird dabei euer Deputat umgerechnet? Bislang funktioniert die Lehrerbesoldung ja nach Deputatsstunden - und die sind im Schulgesetz auf 45 Minuten festgelegt.
Ich kenne eine Schule, an der ein ähnliches Modell gefahren wurde - mit dem Ergebnis, dass die "eingesparten 5 Minuten" mit 9*5 Minuten=45 Minuten zu einer neuen Unterrichtsstunde zusammengefasst wurden.
Ergebnis:
Aus 27 Deputatsstunden wurden plötzlich 30 Stunden, die zu halten (und vorzubereiten) waren - denn nach Argumentation der Schulleitung blieb die Gesamtunterrichtszeit ja die selbe. Gleichzeitig konnten auf diese Art mit 9 Vollzeit-Kollegen (à 3 Stunden Mehrarbeit) ein gesamtes Lehrerdeputat "herausgeschwitzt" - und eingespart werden....Lasst euch nicht aufs Glatteis führen!
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Schau mal hier:
http://www.autenrieths.de/links/wiimathe.htm
Interaktive Software für Matheund
http://www.autenrieths.de/links/linkwii.htm
Das Interaktive "Schwabenboard" (=Wiiboard) mit Links zu Anwendungen -
Ich hab' mal nachgeklickt - scheinbar gibt es die Lehrpläne für NRW nur über diesen Verlag.
By the way:
Dass NRW die Lehrpläne nur über den Verlag Ritterbach veröffentlicht - und man sich dort dann (kostenlos) registrieren muss, um sie lesen zu können, halte ich für einen Skandal und für eine unzulässige Verquickung von Staat und Privatwirtschaft.
In diesem begrenzten Feld lobe ich das Verfahren, das in den USA gilt:
Alle Veröffentlichungen und Programme, die mit Steuermitteln erstellt wurden, müssen frei, anonym und kostenlos verfügbar gemacht werden. -
Vielleicht helfebn dir die Links dieser Seite weiter:
http://www.autenrieths.de/links/stofsamm.htm#Lehrplan -
Abschreibung der Anschaffungskosten für Wohneigentum: 50 Jahre zu 2%
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Mit Bordmitteln schafft das der Befehl xcopy:
http://admin-lg.ropix.com/Terminalserver…t/dos/xcopy.htm
zb. bei Ausführen eingeben:
xcopy c:\ g: /D:01-01-2010 /s
kopiert alle Dateien aus Unterverzeichnissen von c:, die nach dem 1.1.2010 entstanden sind nach g: - allerdings auch alle temporären Dateien. Wenn du bei c: ein bestimmtes verzeichnis eingibst, sollte das klappen.
Wer's genauer sehen möchte, wa passiert:
zuerst cmd
eingeben - das startet den Zeilen-Kommando-Modus
Danach den xcopy-Befehl eingeben und mit enter bestätigenedit: Bei der Datumsangabe müssen Bindestriche verwendet werden
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Zitat
Original von Boeing
Dann darf ich auch Wegegeld angeben, wenn ich als Relilehrerin am Gottesdienst teilnehme?
Falls es sich um eine dienstlich veranlasste Teilnahme handelt - ja.
Dann berechnest du jeden gefahrenen Kilometer mit 30ct.
Dasselbe gilt für Vorbereitungsfahrten für Ausflüge und Schullandheim. Du bist als Lehrer ja verpflichtet, eine solche Fahrt gewissenhaft vorzubereiten und dich vor Ort kundig zu machen. Auch dies ist eine Dienstreise. Falls du dafür mehr als 8 Stunden unterwegs warst, gibt es noch den Verpflegungsmehraufwand erstattet.ZitatFür eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen bis zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:
* 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
* 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
* 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Falls du nach Straßburg oder ein anderes Land der Welt reist, gilt folgende Tabelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF_…icationFile.pdfDie genannten Beträge sind Pauschbeträge - die ohne Nachweis anerkannt werden. Du kannst natürlich auch die wirklich angefallenen Kosten geltend machen. Davon wird dir jedoch der Anteil abgezogen, den du zu Hause sowieso zum Überleben benötigt hättest.
Ebenso absetzbar die Fahrt zur Lehrerfortbildung oder zum Seminar und zwar hin- und zurück. Hier musst du jedoch die vom Dienstherrn erstatteten Fahrtkosten abziehen.
Meinem Finanzbeamten musste ich erst klarmachen, dass auch die Fahrten zum Kreismedienzentrum Dienstreisen sind - ebenso die Fahrtkosten zur Beschaffung von Büromaterial oder Büroausstattung

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Ich würde von "gemieteter Wohnung" ausgehen - zu einem Mietpreis von 0 Euro. Weshalb zahlst du deinen Großeltern eigentlich keine Miete? Dann hätten die wiederum die finanziellen Mittel, dir monatlich einen gewisen Betrag zu schenken...

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Falls du nachvollziehen möchtest, was du gekauft hast, gibst du im Suchlink an Stelle der Punkte den Ikea-Namen ein und kopierst das in deinen Browser:
http://www.ikea.com/de/de/search/?query=......Beispiel:
http://www.ikea.com/de/de/search/?query=billy
zeigt dir alle Billy-Regale -
Zitat
Original von SchafimWolfspelz
.... Falls man aber doch einen Pinsel braucht, wie kriegt man den hinterher wieder sauber, damit er nicht hart wie Stein wird? Terpentin? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?Kleister ist wasserlöslich. Pinsel in warmes Wasser - auswaschen - fertig.
Zum Thema Pappmaché empfehle ich, auch mal die Suchfunktion anzuwerfen. Das Thema hatten wir schon oft - und das Forum ist eine Fundgrube für Tipps, Tricks und Kniffe...
Probiere dabei auch die Suchbegriffe:
Pappmasche, Pappmaschee, Pappmache, Kleister, kleistern, Salzteig ... -
Wenn ich die auch mit 10 Minuten Suche im Lehrerforum korrigiert bekomme - gerne

Das waren nur 2 Suchworte in der Suchfunktion... und etwas copy-paste
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Achtung - das mit der Obergrenze ist mit Vorsicht zu genießen.
Ich gebe seit Jahren die exakten Arbeitszimmerkosten an - und deckele die nicht selbst auf die 1250 €. Denn auch hier liegt - glaube ich mal - noch eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an.
Die Kreditkosten, anteilige Heiz- und Stromkosten, anteilige Gebühren für die Müllabfuhr und Hausreinigung sowie die anteiligen Kosten der Gebäudeabschreibung geben in der Regel mehr als 1250 €.
Es werden für keine Firma Deutschlands die Kosten der Produktionsstätten auf 1250 Euro gedeckelt. Das Steuerrecht hat jedoch für gleiche Besteuerung zu sorgen - daher widerspricht eine Deckelung bei der kleinen Lehrerfirma, die ihre Dienstleistung an den Staat verkauft, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist somit rechtswidrig.
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Falls ich mich nicht sehr irre, muss man bei den Einnahmen 2 Arten differenzieren:
a) nichtselbstständige Einnahmen - d.h. Einnahmen, die lohnähnlich sind und von einem "Arbeitgeber" für Dienste entrichtet werden. Hier gilt die Obergrenze und Ablieferungspflicht, weil als Gegenleistung von einer erklecklichen Anzahl geleisteter Arbeitsstunden ausgegangen wird. Damit wird unterstellt, dass nicht mehr die volle Arbeitskraft dem Dienstherrn gewidmet wird - was nicht sein darf. Daher die Ablieferungspflicht - denn solche Jobs sollen ja unattraktiv gemacht werden.
b) Selbstständige Einnahmen aus freischaffender Tätigkeit. Hier hat man ein Bild gemalt, für das man 10 Euro oder auch 10.000 € bekommen hat - ein Buch geschrieben, das sich 10 Mal oder 10.000 Mal verkauft, ein Mietshaus geerbt, mit dessen Verwaltung man 100 € oder 10.000 € im Monat verdienen kann. Diese Einnahmen sind nicht gedeckelt und durch den Eigentumsschutz des Grundgesetzes vor dem Zugriff des Dienstherrn geschützt
Achtung! Dies ist keine rechtssichere Rechtsauskunft.
Ich nehme das mal so an - eine rechtsverbindliche Auskunft erhält man nur durch ein gewonnenes oder verlorenes Verwaltungsgerichtsverfahren. Mündliche Auskünfte von Vorgesetzten sind in diesem Zusammenhang nicht rechtsverbindlich. Da muss man sich alles schriftlich geben lassen - denn nur so entsteht ein Verwaltungskt, gegen den man Einspruch einlegen kann.ZitatOriginal von Susannea
Nachdem ich gerade alias Link gelesen habe, glaube ich langsam, die spinnen. Aber gut, da meine Nebenbeschäftigungen nie im öffentlichen Dienst sind, solls mir egal sien, denn dann darf ich verdienen, was ich will
....!Das ist so nicht richtig. Ausschlaggebend ist die zeitliche Belastung, die du für diese Einnahmen aufbringen musst. Es muss immer gewährleistet sein, dass du dich mit voller Kraft deiner Hauptbeschäftigung im Dienste des Staates widmen kannst.
Auch bei einer Selbständigen Tätigkeit darf es nicht sein, dass du im Monat 500 Bilder malst, die du für 10 Eumel das Stück verscherbelst und so auf Nebeneinnahmen von 5000 € kommst. Hier würde zu Recht unterstellt, dass du dann zu wenig Zeit für deine Haupttätigkeit hast.
Andererseits schaffe ich - mit etwas Action-Painting auch 500 Bilder an einem Sonntag Nachmittag..
- das wäre dann problemlos zulässig.Wie gesagt - letztlich klären kann das nur ein Verwaltungsrichter - falls man sich nicht mit dem Vorgesetzten einigen kann.
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Das ist eine Standardfrage, über die sich schon viele hier Gedanken gemacht haben - entsprechend oft wurde die Frage beantwortet

Guggst du hier:
2. Staatsexamen - durchgefallen... Gibt es Hoffnung?
Wenn keine Übernahme ins Lehramt: Fehlen die Alternativen?
Alternative zum Lehrerjob...?
Berufsalternativen!!!
Zweites Mal nicht bestanden- was nun?
Abbruch der Lehrerlaufbahn???
Alternative zum Lehrerdasein
Berufsalternativen??
Berufsalternativen für verbeamtete Lehrer!?
Endgültig durch 2. Staatsexamen gefallen
Alternativen zu Lehrerjob?
Alternative in der freien Wirtschaft?
Möglichkeiten ohne Abschluss
Krise Berufseinstieg- Abbruch?
ich muss mich ausheulen . ich kann nicht mehr
1.Staatsexamen durchgefallen: Alternative Bachelor/Diplom
Alternativen zum Lehrerberuf?
1. StEx = arbeitslos?? Alternativen gesucht!
Arbeitsloser Lehrer - welche Möglichkeiten?
alternative Arbeitsmöglichkeiten?
Oft diskutiert! Abbruch oder sich durchquälen!
Endgültig durchgefallen - Arbeit als Vertretungslehrer noch möglich?
Alternativen zum Schuldienst?
Berufliche Alternativen für Lehrer
Wer ist schon zum 2.Mal durchs 2.Staatsexamen gefallen?
Alternativen zum Lehrerberuf nach 1.Staatsexamen???
Zum zweitenmal (!) durchgefallen, was nun?
1. Staatsexamen was kann ich damit machen außer Referendariat!?
Schlechte Noten - was nun? Kann das Arbeitsamt helfen? -
Hier gibt's Linktipps:
http://www.autenrieths.de/links/linkfrnz.htm -
Seit der Reform des Beamtenrechts kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Grundzüge zum nebentätigkeitsrecht kannst du hier nachlesen:
Übersicht:
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/infoundrat/neb….php?loadid=189und speziell:
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/infoundrat/neb….php?loadid=200
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