Für meine Schule gilt, dass die genehmigende Stelle die Schulleitung ist. Der entsprechende Anforderungskatalog wurde von der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde aufgestellt:
* Haftpflichtverischerung des Hundes
* bestandener Wesenstest des Hundes
* Nachweis über den Besuch einer Hundeschule
* Nachweis über die regelmäßige Impfung und Entwurmung des Hundes
* Mindestalter des Hundes von 18 Monaten
* ein Klassenraum mit Waschbecken
* Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten mit Bestätigung, dass keine Allergien des Schülers bekannt sind
* Sicherstellung einer zweiten Aufsichtsperson im Unterricht
* Bekanntgabe der Termine, an denen der Hund im Unterricht ist, an die Landesschulbehörde
Ersichtlich werden hier die Aspekte Schutz gegen Personen- und Sachschäden sowie Hygiene und Gesundheit. Zudem ist mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern das Problem evtl. religiöser Hintergründe und anderer Einwände umschifft. Zum staatlichen Bildungsauftrag: Der Hund kann genau diesen unterstützen und soll auch nicht anders eingesetzt werden, als die Schüler zu fördern. Das ist erklärtes Ziel tiergestützter Pädagogik.
Dazu muss auch gesagt werden, dass eine rein kognitive Wissensvermittlung seit mehr als 15 Jahren keine aktuelle schulische Didakitk mehr darstellt. Die Förderung motorischer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen haben einen berechtigten Platz in der Schule eingenommen. Und genau dort kann ein Hund fördernd eingesezt werden. Ausserdem ist es nicht immer erstrebenswert vor einer Klasse zustehen, in der jeder Schüler mit gefalteten Händen den Worte des Lehrers lauscht. Unterrichtsstöungen haben ganz andere Dimensionen, als ein Hund der durch die Klasse schnüffelt. Damit stehen die Juristen allerdings vor einem Problem, wie ich bei der Beantragung meines Unterrichtsversuchs feststellen musste: Die Rechtslage ist durchaus ungeklärt. Ein Umstand, der vorallem deshalb interessant ist, da Besuchsdienste von Hunden in Schulen (siehe Maxx2011) oder Hunde die täglich dem Unterricht beiwohnen zunehmen. Von "kuriosen Ideen" kann hier deshalb keine mehr Rede sein - und in Vergessenheit wird das auch nicht so schnell geraten.
Ich gehe davon aus, dass Hunde in der Schule weiterhin so aufwendig genehmigunspflichtig bleiben - so wie jedes andere Tier. Daher wird es auch nicht einreißen, dass jeder seinen Geier oder seine Hausratte mit in die Schule bringt. Insbesondere der staatliche Bildungsauftrag verpflichtet zu einem pädagogisch und didaktisch reflektierten Einsatz von Tieren in Schulen. Vielleicht muss man in Klassen mit großem streng-islamischen Hintergrund über den Einsatz von Katzen oder andern Tieren nachdenken, aber darüber nachzudenken lohnt sich allemal.