Gegen das Streichen der 2.Fahrt kan man in der Regel nix ausrichten - da hab' ich auch schon vergeblich interveniert.
Beim Nachweis der Anwesenheitszeiten stellst du einen Eigenbeleg aus und versicherst, dass du an diesen Zeiten auf der Fobi warst.
Du bist als "Normal-Sterblicher" nicht belegpflichtig, sondern musst deine Ausgaben lediglich glaubhaft machen.
http://money.de.msn.com/steuern/steuer…umentid=7578415
Schreib folgenden Satz darunter und schieb' damit den Schwarzen Peter dem Finanzamt zu:
"Sollten Sie dies nicht anerkennen, bitte ich Sie um Mitteilung, wie ich Ihnen in anderer Weise den gewünschten Nachweis erbringen soll."
SEHR empfehlenswerte Empfehlung in diesem Zusammenhang:
