Was bei mir in solchen Fällen nachhaltig wirkt:
Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten. Zudem ist darauf der Hinweis auf das Schulgesetz vermerkt:
§ 55 Schulgesetz Ba-Wü
Eltern und Schule
1. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht an der schulischen Erziehung mitzuwirken ...
sowie
§85 Schulgesetz Ba-Wü
1. Die Erziehungsberechtigten (...) haben (...) dafür Sorge zu tragen, dass der Schüler (...) sich der Schulordnung fügt.
Hinweis:
Falls Eltern sich dieser gemeinsamen Verantwortung entziehen, kann die Schule entsprechende Behörden informieren und einschalten (Jugendamt, bei unentschuldigten Schulversäumnissen das Ordnungsamt und die Polizei)
Meist hilft jedoch folgende subtilere Maßnahme nachhaltig über mehrere Schuljahre:
Falls wir einen Film schauen, einen Wandertag oder Lerngang unternehmen, sitzt der entsprechende Schüler in einem anderen Klassenzimmer. Und falls ein solcher Fall gerade akut ist, lässt sich eine derartige Veranstaltung auch kurzfristig anberaumen. So flexibel ist meine Unterrichtsplanung 