Beiträge von alias
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Das ist nicht möglich. Zumindest in Ba-Wü. Den Hauptschulabschluss erhält er nur durch die Schulfremdenprüfung.
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Zitat
Original von Dini78
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Ob er mit den Realschulfünfen einen Hauptschulabschluss bekäme? Ich denke ja, denn es sind ja keine Hauptschulfünfen....
.Unterschätze die "Hauptschulfünfen" nicht.
Ich war schon mehrmals Prüfer bei der Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss. Da sind einige, die von der Realschule kamen gescheitert, weil sie unvorbereitet und mit der Einstellung kamen:
"Wir sind ja Realschüler, das bisschen Hauptschule schaffen wir mit Links".Die haben die Hauptschule mit Förderschule oder sogar der Schule für geistig Behinderte verwechselt. Einen habe ich dann zwei Jahre später nochmal geprüft. Da war er besser vorbereitet.
Anekdote am Rande:
Neben den Hauptfächern wird auch ein frei gewähltes Profilfach geprüft. Dazu können die Schüler selbst ein Thema vorschlagen. Ein Realschüler (!!) hatte sich für Musik und das Thema "Jazz" entschieden. Auf die Einstiegsfrage, was Jazzmusik den sei und er mal frei reden solle, holte er seinen MP3-Player raus, stöpselte zwei kleine Boxen an und spielte uns ein Stück von Glenn Miller vor (sic!). Auf die Frage, in welche Zeit er diese Musik einordne, meinte er, das sei so ungefähr 1850 gewesen. Weitere Jazzmusiker konnte er nicht nennen, geschweige denn Stile und Einflüsse der Musik nennen. Und das beim Wahlthema. Auf die Frage, wie er denn seine Kenntnisse über Jazz selbst einschätze, meinte er, er wisse da doch gut Bescheid - er habe uns ja vorgespielt, was Jazz sei.....Einen derartigen Auftritt hätte sich ein Hauptschüler NIE getraut.
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kleine Korrektur zur Regelung in BaWü:
Um den Hauptschulabschluss zu erreichen, muss er an der Schulfremdenprüfung teilnehmen. So weit richtig.
Für den Besuch der 10.Klasse (Werkrealschule) ist in Ba-Wü die Abschlussprüfung nicht Voraussetzung - hier wird jedoch ein Notendurchschnitt und der Besuch des Zusatzunterrichts ab Klasse 8 vorausgesetzt:
ZitatDie Note gut (2,4) in einem Zeugnis der Klasse 9 (Halbjahreszeugnis oder Abschlusszeugnis) als Durchschnitt aus:
a) Deutsch
b) Mathematik
c) Englisch
d) bessere Note MNT oder WAG
e) bessere Note WZG oder MSGDiese Voraussetzungen hätte der erwähnte Schüler sicher nicht.
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Noch ein Argument für eine fundierte Ausbildung:
Als Seiteneinsteiger wird man in der Regel als Fachlehrer angestellt. Selbst wenn man auf eine normale Studienratstelle käme, dürfte es mit Aufstiegsmöglichkeiten mau aussehen. Aufstiegsstellen müssen nach Eignung und Leistung vergeben werden. Und nach den Papieren, die man vorweisen kann. Dabei fehlen dir dann das 1. und 2. Staatsexamen....
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Eine Homepage ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts. Aus dem Grund denke ich, dass wie bei jeder Veröffentlichung oder Sendung GEMA-Gebühren anfallen können.
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Gut möglich, dass das funktioniert. Die Wege und Ideen der Schulverwaltung sind unergründlich.
Genauso möglich ist auch, dass du zunächst einen Angestelltenvertrag erhältst, der dann nicht verlängert wird, weil genügend richtig ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen - die verbeamtet werden.
Davon abgesehen musst du dir dann berufsbegleitend das Fach- und Pädagogikwissen aneignen, das du sonst im Lehramtsstudium vermittelt bekommen hättest.
Es ist deine Entscheidung, deine Zukunft, es sind deine Neven und es ist dein Risiko. Schon mancher "einfache" Weg hat sich als Sackgasse entpuppt.
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Das Thema hatten wir hier:
Sat1 sucht Lehrer für 4 Monate für TV Produktion -
Referendarin
Es gibt mehr zwischen Himmel und Erde.....Ich unterrichte Mathe, Englisch, Religion, Technik, MNT (=Bio/Chemie/Physik), WZG (=Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde), MSG(=Kunst/Musik/Sport, dabei siehe jedoch mein Profil!) und noch EDV
Dass ich dabei das Meiste fachfremd unterrichte, kannst du dir denken...
Und drum:
Wer hat eine schöne Idee zum Thema Insekten - Klasse 5/6? Bienen hatten wir als Einstieg - jetzt geht's vom Speziellen zum Allgemeinen... -
Hat vielleicht jemand etwas zum eigentlichen Posting?
Bin gerade auch am Thema Insekten interessiert
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Doch. Ich kenne einen.
Der hat jedoch seine Frau erschossen...
Mit den anderen Begründungen und Befürchtungen hast du Recht. Wobei das mit dem "Bein im Gefängnis" auch symbolisch gemeint sein kann. Falls eine Meute Mütter dich als Schuldigen für "was-auch-immer" auserkoren hat, wünschst du dir, dass du im Gefängis und vor ihnen sicher wärst
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Hast du dich schon hier:
https://www.lehrerforen.de/search.php?searchid=467779
durchgewühlt? -
Dazu, wie das in Baden-Württemberg gehandhabt wird, findest du hier ein paar Links:
http://www.autenrieths.de/links/bildplan.htm#Curricula
(etwas nach unten scrollen) -
Ein neues, günstiges Urteil:
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat mit Beschluss vom 02.06.2009 (Az.: 7 V 76/09) vorläufigen Rechtsschutz zur einschränkenden einkommensteuerlichen Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gewährt:http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/master/C561271…0_I3139310.html
Es bestht Hoffung. Bezugnehmend auf dieses Urteil ließe sich wohl Einspruch bei den Finanzbehörden einlegen....
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In dem von dir angegebenen Link steht zu Beginn:
Zitat(1) Zeugnisse, schriftliche Berichte und andere Nachweise gemäß § 74 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes sind Urkunden, in denen die Beurteilungen der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens, die sich daraus ergebenden Berechtigungen und sonstige wichtige Angaben über die Schülerin oder den Schüler für einen Unterrichtsabschnitt enthalten sind.
Daraus schließe ich, dass in Hessen in das Zeugnis nur die Noten des jeweiligen Halbjahres einfließen - wobei diese Auskunft ohne Gewehr erfolgt

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In Baden-Würrtemberg gilt:
Es gibt kein Halbjahreszeugnis, sondern eine Halbjahresinformation, die über den Leistungsstand zum Halbjahr informiert. Am Ende des Schuljahres gibt es das Jahreszeugnis, das die Leistungen des gesamten Schuljahres zusammenfasst. Sämtliche Leistungen des gesamten Schuljahres fließen zu gleichen Teilen in die Jahresleistung ein.
(festgelegt in der Notenbildungsverordnung, Die verordnung für Ba-Wü im Wortlaut)
ZitatAlles anzeigen§ 74
Zeugnisse(1) Der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird unter Angabe der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern in Zeugnissen, schriftlichen Berichten oder in anderer, dem Bildungsgang entsprechender Form ausgewiesen.
(2) Ein allgemeines Zeugnis oder eine entsprechende Information der Eltern wird am Ende eines jeden Schulhalbjahres oder Ausbildungsabschnittes oder als Übergangszeugnis beim Verlassen der Schule erteilt.
(3) Ein Abschlusszeugnis ist zu erteilen, wenn die Abschlussklasse erfolgreich besucht, eine vorgesehene Abschlussprüfung abgelegt oder das Bildungsziel erreicht worden ist. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, so ist ein Abschlusszeugnis zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler bei entsprechender Anwendung der für die Versetzung geltenden Vorschriften zu versetzen wäre.
(4) Ein Abgangszeugnis ist zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, ohne dass die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen.
(5) Die Zeugniserteilung wird durch Rechtsverordnung näher geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass ein Zeugnis nur am Ende eines Schuljahres erteilt wird.
Nähere Infos bieten auch die Schulgesetze der Länder
Wenn ich §74 des Hessischen Schulgesetzes richtig interpretiere, wird in Hessen halbjährig verfahren, falls keine anders lautende Rechtsverordnung erlassen wurde:
Zitat§ 74 Zeugnisse (1) Der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird unter Angabe der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern in Zeugnissen, schriftlichen Berichten oder in anderer, dem Bildungsgang entsprechender Form ausgewiesen. (2) Ein allgemeines Zeugnis oder eine entsprechende Information der Eltern wird am Ende eines jeden Schulhalbjahres oder Ausbildungsabschnittes oder als Übergangszeugnis beim Verlassen der Schule erteilt. (3) Ein Abschlusszeugnis ist zu erteilen, wenn die Abschlussklasse erfolgreich besucht, eine vorgesehene Abschlussprüfung abgelegt oder das Bildungsziel erreicht worden ist. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, so ist ein Abschlusszeugnis zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler bei entsprechender Anwendung der für die Versetzung geltenden Vorschriften zu versetzen wäre. (4) Ein Abgangszeugnis ist zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, ohne dass die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen. (5) Die Zeugniserteilung wird durch Rechtsverordnung näher geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass ein Zeugnis nur am Ende eines Schuljahres erteilt wird.
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Zitat
Original von Basti zwei
.....Werden überhaupt Beiträge bzw. ganze Threads gelöscht?Zum Glück nicht. Heutiger Stand:
Themen: 21.379 | Beiträge: 174.509Das ist ein Schatz an Tipps, Erfahrungen und Hinweisen, den man sich per Suchfunktion erschließen kann. Aus dem, was hier geschrieben wurde, ließen sich massenweise pädagogische Ratgeber zimmern....

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Die "Problemschüler" sind keine.
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/superlehrer/schueler/
Die haben zwischenzeitlich kapiert, dass sie ohne Abschluss in der Sackgasse stehen. Bei soviel intrinsischer Motivation kann das Ganze eigentlich nur erfolgreich enden - wobei es sich noch zeigen muss, ob die intelektuellen Fähigkeiten den Anforderungen der Hauptschulabschlussprüfung genügen.Von pädagogischer Seite kann es eigentlich nur schief gehen, falls die Lehrkräfte das fachlich verbocken. Als Lehrer in der 9.Klasse würde ich mir zudem ein solches Spektrum an Assistenten wünschen: Sozialarbeiter, Psychologe, Freizeitbeschäftiger.... paradiesisch. Nicht von dieser Welt.

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Ganz witzig. Schön ist die Stelle mit dem Rotwein und dem Erdradius, der exakt 6.378.000 m beträgt, sich dann durch die Körpergröße auf 6.378.001,7 m vergrößert....
Vielleicht (rsp. hoffentlich) findet sich ein Schüler, der diese Relation in Frage stellt

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Korbinian.
Das ist der Dicke aus den "Rosenheim-Cops".
Gilt als Ersatzname für "Kevin" (allein zu Haus)

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