sehe ich wie Sina
Beiträge von alias
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Original von svcds
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Ist dies erlaubt?Das Gesetz oder die Regelung würde ich gerne mal sehen.
....Du könntest mal nachsehen, ob sich eine Analogieregelung zu den Pausenregelungen im Arbeitsschutzgesetz konstruieren ließe.
Spaß beiseite:
Glücklicherweise ist im Schulbetrieb nicht alles in Gesetze und Verordnungen gegossen. Festgelegt ist nur, dass das Kind ein Recht auf Unterricht besitzt. Vom Recht auf Pause ist imho nirgendwo die Rede. Wie du den "Fall" darstellst, handelt es sich eher um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.Wenn meine Schüler sich die Pause während der Unterrichtsstunde gönnen, verschiebe ich den versäumten Unterricht auch in die eigentlich vorgesehene Pausenzeit - so flexibel bin ich, damit das Grundrecht der Schüler auf Unterricht erfüllt wird.

Aus reinem Selbstschutz kommt das jedoch nicht gehäuft vor - denn das Recht Pause zu machen gilt auch für den Lehrer.
Und zum neuen Posting:
Nur weil man Eltern auf Möglichkeiten der Familienhilfe, Erziehungshilfe oder psychologischer Beratung hinweist, ist man kein Unmensch. Entsprechende Telefonnummern stehen auch in meinem Organizer - und ich gebe sie immer wieder mal weiter - was von den Eltern durchaus als Hilfe angenommen und akzeptiert wird. Das schließe ich mal daraus, dass die entsprechenden Stellen dann auf Wunsch der Eltern mit mir in Kontakt treten, um den Hilfeplan abzustimmen. -
Zitat
Original von tiffy
Hab heute gehört, dass man an einer Waldorfschule auch ohne Lehramtsstudium unterrichten kann, muss man halt deren Lehrgang machen. Vielleicht wär das ja was für dich?!?Und dieser Lehrgang dauert 2-3 Jahre und muss selbst finanziert werden:
http://www.waldorfseminar-muenchen.de/ausbildungsgang.htm
Zudem muss man die Arbeit als Waldorfpädagoge lieben - und mit der dahinter stehenden Ideologie konform sein.
Ein paar Links zur Anthroposophiekritik / Kritik der Waldorfpädagogik:
http://www.faz.net/s/RubCD1758634…n~Scontent.html
http://www.akdh.ch/ps/ps_38Dossiers.html
http://www.vordenker.de/anthroposophie…ophiekritik.htmIn dreieinhalb Jahren kannst du auch in Baden-Württemberg die Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule absolvieren, die zur Grundschullehrerin qualifiziert.
Meine Auskünfte waren vielleicht - in der von dir erwünschten Form - nicht hilfreich. Die Schnellbleiche zur Grundschullehrerin gibt es nicht. Zumal die Berufsaussichten für vollwertig ausgebildete "Konkurrentinnen" nicht rosig sind:
http://www.focus.de/schule/schule/…_aid_28420.html
Dieser Artikel hat nichts von seiner Aktualität verloren.Du bist Erzieherin und Grafikerin - das sind zwar gute Grundlagen - aber kein Ersatz für ein fachwissenschaftliches Studium der Grundschulpädagogik. Damit kannst du dein Motivationsschreiben für die Bewerbung um einen Studienplatz formulieren - und hast Grundlagen, die Eignungsprüfung für das Kunststudium zu bestehen. Weil die Inhalte und Seminare im Studienablauf vorgeschrieben sind, wird wohl kaum etwas aus deiner Vorbildung anerkannt werden. Aber das wurde dir ja bereits von kompetenterer Seite (von der UDK Berlin) mitgeteilt.
Kleiner Überblick über die zu leistenden Studieninhalte (rsp. zu studierenden Fächer) in Ba-Wü:
ZitatBewerber/innen studieren im Fundamentum die Fächer Deutsch, Mathematik und ein weiteres Fach aus den folgenden Fächerverbünden:
1. Verbund Ästhetische Erziehung: Kunst, Musik, Sport, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik,
2. Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie, Chemie, Haushalt/Textil, Informatik, Mathematik, Physik, Technik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik,
3. Sozialwissenschaftlicher Verbund: Ethik, Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Wirtschaftslehre,
4. Verbund Sprache: Deutsch, Englisch, Französisch, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik.Im Hauptstudium werden der erziehungswissenschaftliche Bereich und das Grundlagenwahlfach fortgeführt. In den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken werden ein Hauptfach sowie zwei weitere Fächer aus einem Fächerverbund gewählt.
Zur Ersten Staatsprüfung können Erweiterungsprüfungen in den o.g. Fächern sowie aus dem fachwissenschaftlich-didaktischen Bereich und in folgenden Fächern oder Fachbereichen abgelegt werden: Interkulturelle Pädagogik, Beratung, Europaorientierte Studien in Politikwissenschaft und Geschichte, Gesundheitsförderung, Frühe Bildung, Informatik/Datenverarbeitung, Medienpädagogik, Spiel- und Theaterpädagogik, islamische Theologie/Religionspädagogik, Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache.
http://www.studienwahl.de/index.aspx?e1=…&e5=0&e6=0&tn=0
Der Kunst-Grundschullehrer in Ba-Wü studiert neben Kunst, Deutsch, Mathematik und Pädagogik im Grundstudium zwei weitere Fächer des Fächerverbundes im Hauptstudium. Das liegt am "Klassenlehrerprinzip" der Grundschule, der möglichst viele Fächer in seiner Klasse abdecken soll. Der künstlerische Anteil ist marginal. Das Fach Kunst besteht zu gut 50% aus Fachdidaktik und die Fachpraxis aus Beispielen der Grundschulkunst.
Tipp:
Falls du dich für ein Studium entscheidest - beeile dich. Bewerbungsschluss ist für Altabiturienten der 30. Juni
Die PH'en in Baden-Württemberg haben keinen Noten-NC, sondern einen Punkte-NC. Dieser setzt sich aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abinote) und der Bewertung von sonstigen Leistungen zusammen - da könnten deine Vorbildungen ein paar Punkte bringen.
http://www.ph-weingarten.de/studierendense…vanchor=1010007Vielleicht wäre ja auch ein "Barchelor Elementarbildung" eine Alternative für dich?
http://www.ph-weingarten.de/studierendense…vanchor=1010009 -
Noch'n Link zu Links:
http://www.autenrieths.de/links/linktec.htm#Papier -
Das kann schon sein. Ich bekomme als Beamter mit A12 netto sogar etwas mehr - hab' aber vermutlich mehr Jahre auf dem Buckel als du 8).
Im öffentlichen Dienst kommt es auf dein Alter (bzw. die Dienstaltersstufe), deine Steuerklasse und deine Familienverhältnisse an, wie sich dein Nettoeinkommen zusammensetzt.
Hast du bei der Krankenkasse und der Rentenversicherungspflicht an den richtigen Stellen das Häkchen gesetzt?Hast du in der Gehaltstabelle bei Gehaltstufe III in der richtigen "Jahrgangsstufe" nachgeschaut?
In Ba-Wü wurde der Ortszuschlag bei der Beamtenversorgung abgeschafft und in die normalen Gehaltstabelle eingearbeitet. Ob es den Ortszuschlag in der Größe, wie er in den Tabellen erscheint, in Hessen noch gibt, müsste jemand aus Hessen beantworten.
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In Deutschland steht seit 2008 AOL drauf - was an der Thematik an sich nix ändert. Wobei man die Zugehörigkeit zu AOL auch als Strafe auffassen kann

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Original von Susannea
Sehr hilfreich zu der Frage!

Da hatte ich - nachdem ich mich über den BAT schlau gemacht hatte - nur noch im Profil geschaut, ob ein Bundesland angegeben ist.... und da steht keins....
Für dich kommt die Tabelle für Angestellte Ia in Frage, A12 entspricht dabei vergütungsgruppe BAT III:
http://www.hbs.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdfHinzu kommt der Ortszuschlag nach Klasse 1c, Stufe 1, falls du nicht verheitatet bist:
http://www.hbs.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdfZusätzlich gibt es eine allgemeine Zulage für Besoldungsgruppe III mit 49,44
http://www.hbs.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdfVon diesen Brutto-Beträgen gehen ab:
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Solidaritätsbeitrag und Krankenversicherung.Berechnen kannst du dir den Nettoverdienst hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
oder hier
http://www.n-heydorn.de/steuer.htmlIch hoffe, das ist hilfreich

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Gar nichts - es sei denn, du bist Hesse oder Berliner - die kochen ihr eigenes Süppchen

In den anderen Bundesländern wurde der BAT zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt.ZitatDie Höhe der Vergütung orientiert sich maßgeblich an der Entgeltgruppe, die das formale Qualifikationsniveau widerspiegelt, und der Entgeltstufe, die die Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber wiedergibt. Beide Merkmale zusammengefasst ergeben die so genannte Entgelttabelle.
Schaust du hier
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Original von barmeliton
Frag Sie ob sie ob sie damit sagen will, dass Du lügst.Gruss
Einen derartigen Frontalangriff würde ich mir bei diesem Anlass nicht antun. Das Ganze ist keine Konfrontation wert. Mach dir eine Kopie dieser Seite aus dem Hausaufgabenheft - falls noch weitere derartige Bemerkungen von diesen Eltern kommen, kannst du ihnen bei einem Gespräch diese "Freundlichkeiten" vorlegen. Schon die Tatsache, dass du eine Kopie herstellst, könnte für Ruhe sorgen

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Die Zählung ist nur ein Gag am Rande - es könnte sich jedoch um den 217.Cartoon handeln ...
Schau mal hier:
http://www.heise.de/ct/schlagseiteZum Thema Fitness und Wellness finde ich den noch ganz hübsch:
[Blockierte Grafik: http://www.heise.de/ct/schlagseite/98/11/gross.jpg] -
Die GEW bietet Fortbildungsangebote für das Bewerbungsverfahren an. Ob es auch in deinem Bundesland Angebote gibt, kannst du hier nachschauen:
http://www.gew.de/www/Fortbildung_in_den_Bundeslaendern.html -
Für BaWü gibt es folgendes Papier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/sho…er-06-10-23.pdf -
Wie oben bemerkt. Designer und Lehrer an einer Grundschule sind zwei Welten mit unterschiedlichen Qualifikationen und Aufgabengebieten.
Es gibt an den Grundschulen keine "Kunsterzieher" - zumindest nicht in Ba-Wü. Man mag das beklagen oder begrüßen. Die Ausbildung zum Grundschullehrer umfasst einen sehr großen Anteil an Pägagogik, Psychologie und Didaktik. Daher glaube ich, dass nur wenig vom Designstudium anerkannt wird.
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Episkop? Kenn ich. War immer ganz toll, weil's im Klassenzimmer ganz finster war. Da konnte man den Nachbarn unerkannt pieksen.....
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Lehrerforen.de verzeichnet mittlerweile >176.000 Beiträge.
Die Suchfunktion ist recht ergiebig

https://www.lehrerforen.de/search.php?searchid=454247 -
Lektürevorschläge mit Links zu Lektürehilfen und Material findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/linksli2.htm
Bücherlisten und Ideen für Lesenächte und Leseaktionen hier:
http://www.autenrieths.de/links/linkslit.htm -
Zitat
Original von Ummon
Macht jemand mit mir Brainstorming bezüglich der Nutzung des "Schwabenboards" für den Biologieunterricht?
Schau mal hier:
http://www.autenrieths.de/links/wiibio.htm
und
http://www.autenrieths.de/links/linksbio.htm -
Zitat
Denken Sie doch - was kann da nicht alles vorgekommen sein in einer alten Familie: Vom Rhein - noch dazu. Vom Rhein. Von der großen Völkermühle. Von der Kelter Europas!
Ruhiger
Und jetzt stellen Sie sich doch mal Ihre Ahnenreihe vor - seit Christi Geburt. Da war ein römischer Feldhauptmann, ein schwarzer Kerl, braun wie ne reife Olive, der hat einem blonden Mädchen Latein beigebracht. Und dann kam ein jüdischer Gewürzhändler in die Familie, das war ein ernster Mensch, der ist noch vor der Heirat Christ geworden und hat die katholische Haustradition begründet.
Und dann kam ein griechischer Arzt dazu, oder ein keltischer Legionär, ein Graubündner Landsknecht, ein schwedischer Reiter, ein Soldat Napoleons, ein desertierter Kosak, ein Schwarzwälder Flözer, ein wandernder Müllerbursch vom Elsaß, ein dicker Schiffer aus Holland, ein Magyar, ein Pandur, ein Offizier aus Wien, ein französischer Schauspieler, ein böhmischer Musikant - das hat alles am Rhein gelebt, gerauft, gesoffen und gesungen und Kinder gezeugt - und - und der der Goethe, der kam aus demselben Topf, und der Beethoven und der Gutenberg, und der Matthias Grünewald und - ach was, schau im Lexikon nach.
Es waren die Besten, mein Lieber! Die Besten der Welt! Und warum? Weil sich die Völker dort vermischt haben. Vermischt - wie die Wasser aus Quellen und Bächen und Flüssen, damit sie zu einem großen, lebendigen Strom zusammenrinnen. Vom Rhein - das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das ist Rasse.aus "Des Teufels General" von Carl Zuckmayer
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Was einem Lehrer blühen kann, falls er einen zu "fürsorglichen" Kontakt zu Schülerinnen hat, ist hier zu lesen:
http://www.emgs.de/forum-emgs/viewtopic.php?t=1184Da geht es genau um den Punkt: Auf den Schoß setzen, ein Mädchen auf der Klassenfahrt trösten... und schwuppdiwupp kommt der Staatsanwalt.
Falls er freigesprochen wird, ist er trotzdem verurteilt und die Existenz vernichtet. Das Gerücht holt ihn an jedem neuen Dienstort wieder ein.
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