Beiträge von alias

    Von:
    http://www.wthum.de/projekte/007-ink.html

    Zitat

    Nils Hendrik Goerigk Geheimtinte aus Zwiebelsaft

    Aus Zwiebelsaft kann man eine Flüssigkeit herstellen, die, wenn man mit ihr schreibt, auf dem Papier völlig unsichtbar wird. Um diese Flüssigkeit zu bekommen, muss man eine Zwiebel entsaften. Dies geht am besten in einem Entsafter, der nach dem Prinzip einer Zentrifuge arbeitet. Den so gewonnenen Zwiebelsaft muss man noch filtrieren. Wer keine speziellen Gerätschaften dafür hat, kann hierzu z.B. einen Kaffeefilter benutzen. Das Filtrat füllt man am besten mit einer kleinen Spritze in eine leere, gut ausgewaschene Tintenpatrone, die man in einen ebenfalls gut gereinigten oder einen neuen Tinten-Füller gibt. Man kann aber auch genauso gut mit einer Feder oder einer Pipette schreiben. Ich habe einen Füller mit aufziehbarem Kolben verwendet. Wer also solch einen Füller hat oder bekommen kann, hat es noch leichter. Wenn man nun mit der Geheimtinte schreibt und nicht zu fest aufdrückt, so kann man nach dem Trocknen der Flüssigkeit nichts mehr erkennen. Um die Geheimtinte wieder sichtbar zu machen, muss man das Blatt Papier vorsichtig erhitzen. Dies kann mit einer Kerzenflamme, mit einem Bügeleisen oder im Backofen geschehen. Im Backofen hat es am besten funktioniert. Nun euch Tüftlern und Chemikern viel Spaß beim Ausprobieren und Geheimbriefe schreiben!!

    Stefan Bettinger Geheimtinte aus Obstsaft

    Wie man auch ohne teure Chemikalien eine gute Zaubertinte herstellen kann, zeigt dieses Rezept.
    Man nimmt etwas Obstsaft (Orange, Apfel), füllt etwas davon in eine Pipette und schreibt damit auf ein weißes Blatt Papier. Dabei den Saft möglichst dünn auftragen, so dass man die Schrift kaum noch sieht. Um die Schrift schneller zu trocknen, kann man einen Föhn verwenden. Man kann aber auch den Saft in einen alten Füller füllen und damit schreiben. Danach muss man jedoch den Füller gut ausspülen. Um die Tinte wieder sichtbar zu machen, hält man das beschriebene Blatt unter ein UV-Licht. Möglichst im Dunklen anschauen! Wenn man kein UV-Licht besitzt, kann man auch ein Feuerzeug zur Entschlüsselung nehmen. Dazu hält man das Feuerzeug an das Papier bis das Blatt leicht braun wird. Dabei das Feuerzeug immer etwas bewegen. Man muss nur aufpassen, dass das Blatt nicht anfängt zu brennen. Sollte dies doch geschehen, schnell ausblasen oder unter Wasser halten.

    a.a.O:

    Wachskreide wurde als Möglichkeit ausgeschlossen.

    Pastellkreide kommt auf schwarzem oder dunkelblauen Tonpapier (="Nacht") ebenfalls gut zur Geltung. Besonders leuchtend ist jedoch die bereits erwähnte Zuckerkreide. Man taucht normale, farbige Tafelkreide in Zuckerwasser, lässt sie vollsaugen und malt damit. Der (Leucht-) Effekt ist verblüffend. Fixieren ist nicht unbedingt notwendig, weil der Zucker bereits als Haft- und Glanzmittel wirkt.

    Zitat

    Original von Panic
    Verbarrikadieren ist nur dann eine gute Idee, wenn der Täter keinen Sprengstoff hat...
    .

    Gab es schon Schul-Attentate mit Sprengstoff in Deutschland? Waffen sind viel leichter zu beschaffen als Sprengstoff - oft liegen die ja zu Hause rum. Daher würde ich im Zweifel zum Verbarrikadieren tendieren.

    Andererseits:
    Statistisch werden mehr Menschen vom Blitz als von einem Attentäter getroffen .... also :cool: bleiben

    Ich glaube nicht, dass Putzen des Eis mit Zahncreme den Ätzvorgang behindert. Beim Zähneputzen wird der sauer wirkende Belag entfernt und ein normales Zahnumfeld erzeugt. Wenn du das Ei (oder die Zähne) dann wieder in Essigsäure legst, löst sich beides auf....

    Ein dicker Belag von Zahncreme verlangsamt selbstverständlich den Ätzvorgang - aber wer geht mit Zahncreme auf den Zähnen ins Bett?

    Einfetten könnte das Ei schützen - aber ich denke nicht, dass dein Lernziel darin besteht, den Kindern beizubringen abends die Zähne mit Margarine einzuschmieren ;)

    Nachdem wir gerade auf einem anderen Thread das Thema "Frühlingsgedicht" hatten:
    Welche Frühlingsgedichte habt ihr selbst verbrochen - oder sind eure Lieblinge?

    Ich oute mich mit eigenen Ergüssen:

    Frühling
    Oh dean Frühling -
    den I'm feeling
    no mit Schnee in meine Hoar

    Well -
    Ich frag' besser meinen Koch
    ob denn Frühlingsröllchen helfen täten
    - sollt' der Frühling sich verspäten

    :D

    Das entstand übrigens letztes Jahr - da war's Wetter "nicht wie heuer" 8)
    Ein zweites passt wohl besser zu diesem Jahr:

    Frühling 2
    Irgendsoein Insekt hat mich gestochen.
    Jetzt merk' ich's ganz deutlich:
    s'wird Frühling.

    ich-werf-mich-weg :rotfl: :rotfl:

    Dieser Erguss ist echt ich-weiß-nicht-wie-ichs-sagen-soll....

    Vorschlag für Stoppe 5:

    Lerchen im Leopard, sich panzernd zum Schutz
    schwebender Milan, starrend, zum Schmutz
    das Feld zeigt ihm die fröhliche Maus
    der ihr er macht nun den Fröhlingsgaraus.

    Beitragsordnung:

    Zitat


    Studierende zahlen einen Festbeitrag von 2,50 Euro.

    Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zahlen einen vollen Festbeitrag von 4 Euro.

    Somit ist das die wohl günstigste Art einer Rechtschutzversicherung - die man als Ref sogar am nötigsten braucht.

    Zitat

    Bei Beamtinnen und Beamten, die nach den Besoldungsgruppen A, B,C und W vergütet werden, beträgt der Beitrag 0,75 % der 6. Stufe.

    Der Beitrag für Mitglieder in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis oder mit einer durch regionale Tarifverträge reduzierten regelmäßigen Arbeitszeit
    errechnet sich anteilig vom Vollbeitrag entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung.

    http://www.gew.de/Binaries/Binar…dnung200712.pdf

    Schon nett, was auf Fortbildungen so verzapft wird.

    Lies mal hier im Hamburger Abendblatt:
    http://80.237.193.200:8000/article.php?ur…90406_15793.xml

    Zitat


    Schlüssel verloren - Lehrer soll zahlen

    Grob fahrlässig oder nur fahrlässig, das ist die Schlüssel-Frage in einem Streit zwischen einem Lehrer am Schulzentrum in Norderstedt und der Stadt Norderstedt. Der Streitwert: 54 000 Mark für eine neue Schließanlage in der Schule. Der Lehrer hatte im Mai 1998 seinen Schlüssel verloren. Er soll zahlen, fordert die Stadt, zum erstenmal in so einem Fall. "Es kam auch früher mal ein Schlüssel weg, noch nie hat sich die Stadt gerührt", sagt Susanne Merle, Personalratsvorsitzende der Realschule im Schulzentrum. "Die Zeiten haben sich geändert, die Kassen sind leer", kontert die Pressestelle der Stadtverwaltung.

    oder hier:

    http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.a…0020060081232+A

    Zitat

    ....Die Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht der Klägerin nach § 86 Abs. 1 NBG sind hier erfüllt. Nach dieser Vorschrift hat ein Beamter, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegende Pflichten verletzt, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Klägerin hatte die sich aus ihrem Dienstverhältnis als Lehrerin ergebende Pflicht, die ihr vom Schulträger anvertrauten Schulschlüssel sorgsam zu verwahren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2005 - 5 LA 327/04 -). Angesichts dessen, dass in der Schule eine Generalhauptschlüsselanlage vorhanden ist und der Verlust eines einzelnen Generalschlüssels aus Sicherheitsgründen den sehr teuren Ersatz aller Schlösser und Schlüssel erforderlich macht, bestand für die Klägerin eine über die normale Sorgfaltspflicht hinausgehende Pflicht, den ihr anvertrauten Schlüssel wegen des in ihm verkörperten hohen Wertes stets besonders aufmerksam zu verwahren. ...

    Zitat

    Original von Halli
    Du darfst natürlich selbsständig das Jugendamt informieren. Bist ja ein freier Mensch :-.

    Als Lehrer und Beamter nicht ganz. Da hast du dich an Verordnungen und Gesetze zu halten. Eine dieser Regelungen betrifft die Verschwiegenheitspflicht, der wir unterliegen.

    Sehr kritisches Thema, weil es die Verschwiegenheitspflicht berührt.
    Unbedingt mit der Schulleitung kurzschließen und Rückendeckung einholen.

    Ich bin bei solchen Problemfällen so vorgegangen:
    Elterngespräch geführt und dabei auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Jugendhilfe hingewiesen sowie die Anschriften und Telefonnummern der Psychologischen Beratungsstellen und Erziehungsberatungsstellen der Kirchen - sowie des Jugendamtes überreicht.
    Angeboten, auch selbst beim Jugendamt anzurufen und anzufragen, welche Hilfsmöglichkeiten es im konkreten Fall gäbe sowie die Eltern um Befreiung von der Schweigepflicht gebeten. Diese Befreiung muss nicht schriftlich erfolgen.

    Meike hat das Argument angesprochen, das auch ich anführen wollte:
    Das Schul- und Dienstrecht ist ein recht spezielles Kapitel, für das du wohl kaum spezialisierte Anwälte findest - weil die meisten Probleme über die Rechtsbeistände der GEWerkschaften geklärt werden. Manche Fragen sind da auch mal schnell am Telefon geklärt - weil sich viele Probleme, mit denen Lehrer zu kämpfen haben wiederholen.

    Die Mitgliedschaft in der GEWerkschaft ist zwar teurer als eine reine Rechtsschutzversicherung, dafür beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Schlüsselversicherung, Rechtsbeistand, zwei Zeitschriften pro Monat (Landes- und Bundesausgabe), kostenlose Fortbildungen (incl. Verpflegung und Unterkunft), Gemeinschaftsveranstaltungen und Bildungsfahrten und vieles mehr.
    Nicht zu vergessen das gute Gefühl, solidarisch für die gemeinsamen Interessen einzustehen :D

    edit: Zur Ausgangsfrage: Unbedingt. Du hast zwar als Beamter den (Rechts)Schutz des Dienstherrn. Leider ergeben sich die meisten Probleme in der Auseinandersetzung mit diesem oder mit Eltern - und dann stehst du schnell alleine da. (Oder rennst du zum Schulrat und sagst: "Herr Schulrat - ich habe da massive Probleme mit ein paar Eltern - können Sie mir helfen?" - Wenn der dann noch antwortet: "Ich weiß!" ist eh' Feuer unterm Dach und kompetenter Rat gefragt - der DICH unterstützt und nicht nur für Ruhe sorgen will...)

    Sehe das wie ET. Man kann euch nur wünschen, dass eure Schulleiterin noch etwas nachlegt und euch das Leben noch schwerer macht.
    Dann sehen die Kollegen ein, dass man sich Rückendeckung von der Gewerkschaft und vom Personalrat holen muss.

    Das "Argument" Beamte hätten sich zu ducken und gefälligst jede Anweisung der Obrigkeit zu befolgen, galt vor 200 Jahren.

    In Bawü gibt es ähnliche Seminare, die der Selbstfindung/-überprüfung und Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren dienen sollen. Geleitet wird es meist von Psychologen, bzw. Leuten, die Gesprächstraining, Organisationsmanagement und ähnliche Themen - auch in Rollenspielen - trainieren. Eine Beswertung, die nach außen geht, findet meines Wissens nicht statt - man erhält jedoch Rückmeldung, ob man personale Voraussetzungen für diese Tätigkeit mitbringt.

    Kriterien, die angesprochen werden, finden sich auch im Bewerberleitfaden:
    http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…schulleiter.pdf

    Hast du die Mutter schon von dem "Geldsegen" informiert? Eine Bekannte hatte mir von einem Fall erzählt, bei dem ein Mädchen ( 2.Klasse,Tochter eines Gastwirts) die Tageseinnahmen in der Klasse verteilt hatte. Waren damals wohl um die 800 €uro. Die Klassenlehrerin hatte das Geld von den Schülern wieder eingesammelt - und der Papa des Mädchens war darüber heilfroh :D

    Kleiner Schulrecht-Tipp:
    Jede Aktion mit Außenwirkung ist zuvor mit dem Schulleiter abzusprechen. Dazu zählt auch der Kontakt mit dem Jugendamt. Wäre zudem peinlich, falls das Jugendamt bei der Schulleitung anuft - und diese weiß von nichts....

    Variationen:
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    Aufgabe: Lesen sie alle Aufgaben auf dem Blatt komplett durch und fangen sie dann erst an diese zu bearbeiten.

    1. Schreiben Sie ihren Namen auf das Blatt

    2. Zeichnen Sie ein Dreieck in die obere linke Ecke des Blattes.

    3. Malen Sie einen Kreis in das Dreieck.

    4. Malen Sie an jede Spitze des Dreiecks einen Kreis.

    5. Nachdem Sie alles gelesen haben bearbeiten Sie bitte nur Aufgabe 1.
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    Für den folgenden Test haben sie genau 2 Minuten Zeit.
    Hilfsmittel: Papier und Stift.

    1) Lesen Sie sich alle Fragen genau durch.

    2) Schreiben Sie Ihren Namen auf das Blatt.

    3) Unterstreichen Sie Ihren Namen.

    4) Schreiben Sie die Zahlen 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 in umgekehrter Reihenfolge.

    5) Sagen Sie laut Ihren Namen.

    6) Zeichnen Sie ein Quadrat.

    7) Zeichnen Sie einen Kreis.

    8 ) Unterstreichen Sie Ihren Namen.

    9) Nennen Sie die Anzahl der Fenster im Raum.

    10) Tauschen Sie das Blatt mit Ihrem Nachbarn.

    11) Ignorieren Sie die Fragen 2-10, legen Sie den Stift hin und verhalten sich ruhig.

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    Können Sie Probleme übersehen?

    Achtung: Dies ist ein Zeittest! Sie haben drei Minuten Zeit!

    1. Lesen Sie die Anweisung sorgfältig, bevor Sie etwas tun!
    2. Schreiben Sie Ihren Namen in die rechte obere Ecke dieses Blattes!
    3. Ziehen Sie einen Kreis um das Wort "Name" in Anweisung Nr. 2!
    4. Zeichnen Sie fünf kleine Quadrate in die linke obere Ecke des Blattes!
    5. Machen Sie anschließend ein "X" in jedes Quadrat!
    6. Schreiben Sie rechts neben der Überschrift: „Ja-Ja-Ja“!
    7. Schreiben Sie ein "S" in die linke untere Ecke dieses Blattes!
    8. Zeichnen Sie ein Dreieck um das eben gesetzte „S“!
    9. Multiplizieren Sie auf der Rückseite 703 x 66!
    10. Zeichnen Sie ein Rechteck um das Wort "Ecke" in Anweisung Nr. 4!
    11. Rufen Sie laut Ihren Vornamen aus, wenn Sie an dieser Stelle sind!
    12. Wenn Sie bisher alle Anweisungen befolgt haben, dann rufen Sie laut und deutlich: "Ich hab's!"
    13. Addieren Sie auf der Rückseite 8950 + 9805!
    14. Zeichnen Sie ein Quadrat um das Ergebnis und ziehen Sie einen Kreis drum!
    15. Zählen Sie in Ihrer gewohnten Sprechweise rückwärts von 10 bis 1!
    16. Machen Sie mit dem Stift drei Löcher in die obere Blattmitte!
    17. Wenn Sie als erster hier angekommen sind, rufen Sie laut: "Erster!"
    18. Unterstreichen Sie alle geraden Zahlen am linken Blattrand!
    19. Rufen Sie laut: "Ich hab’s geschafft und alle Anweisungen beachtet!"
    20. Nachdem Sie nun alles sorgfältig und vollständig gelesen haben, machen Sie nur, was in Anweisung Nr. 2 gefordert ist! Das war’s!
    ----------------------------------
    ;)

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