Beiträge von alias

    Über Hausaufgaben beschweren sich Eltern und Schüler IMMER.

    Manche Eltern meinen, dass es zu wenige sind - und sie sich um die Beschäftigung der Sprösslinge kümmern müssen - Manche Eltern beschweren sich über zu viel Hausaufgaben - weil sie nicht so lange daneben sitzen und aufpassen wollen.

    Schüler beschweren sich immer und prophylaktisch.

    Ich hab' ein "Agreement" mit den Schülern: Bei schlechtem Wetter gibt es mehr, bei gutem Wetter weniger Hausaufgaben. Dann sollen die raus an die frische Luft und Schneemänner oder Baumhäuser bauen....

    Dann fehlt dir trotzdem noch die Fassung. Für die Kabelverbindungen am "heißen Draht" sind Lüsterklemmen empfehlenswert - dadurch kannst du die Verbindungen schrauben lassen.

    Bewährt und bekannt bei Techniklehrern sind
    http://www.opitec.de
    (heute scheint der Server down zu sein...)

    http://www.traudl-riess.de
    Fassung (11ct):
    http://www.traudl-riess.de/eshop.php?grou…=&txt=&stepIDX=
    Birnchen (12 ct):
    http://www.traudl-riess.de/eshop.php?grou…=&txt=&stepIDX=

    Achtung! Beim Birnchenkauf auf die Voltzahl achten - muss zur Batterie passen, sonst brennen die gleich durch oder sind zu "funzelig".

    Ich hatte die Erläuterung von Basti2 zum "Schulverweis" überlesen. In Ba-Wü wäre dies ein zeitlich befristeter Ausschluss vom Unterricht. Diese Konsequenz halten wohl alle für unangebracht.

    Die IMO adäquate Reaktion wurde ja bereits genannt: Ein pädagogisches Gespräch mit Eltern und Schulleitung sowie eine persönliche Entschuldigung des Mädchens.

    Zitat

    Original von Friesin
    ....
    was bedeutet denn hier "die Hormone fahren Achterbahn" ? Das passt für mich überhaupt zu dem Anlass, bei so einem Ausdruck hätte ich erwartet, dass sie z.B.einen Liebesbrief geschrieben hätte.
    ....

    Um das zu verstehen, helfen Kenntnisse in der Entwicklungspsychologie des Jugendalters....

    Zitat

    Original von EffiBriest
    Und du glaubst wirklich, Alias, dass Bricks seinen Respekt behält, würde er diesen Brief tolerieren? Ich wäre mir da keinesfalls sicher. Der Schuss könnte gewaltig nach hinten losgehen, nach dem Motto "mit dem kann man es ja machen".

    Ich habe nicht von "tolerieren" gesprochen, sondern für eine pädagogisch abgewogene Reaktion plädiert. Falls für diesen Brief ein (auch zeitlich befristeter) Schulverweis verhängt würde, bekäme man diese Entscheidung im Ernstfall vom Verwaltungsgericht als "nicht angemessen" um die Ohren gehauen.

    Zitat

    Original von Basti zwei
    ..... Ein Lehrer genießt übrigens langfristig eher dann den Respekt der Schüler, wenn er sich nichts gefallen lässt. Es ist nicht hinzunehmen, dass ein Schüler einer Lehrerin so entgegentritt, wie es oben geschildert wurde! Einen Lehrer duzen, mit einem solchen Brief provozieren...? Ganz ehrlich, hier ist ein Schulverweis angebracht!
    Wir alle klagen über den schlechten Stand der Lehrer in der Gesellschaft; mit solcher "Toleranz" stützen wir ihn noch.

    Die Schülerin hat in ihrem Brief zwar als Anrede den Vornamen benutzt, danach jedoch die "höflichere" Sie-Form benutzt. Wäre ein derartiger Brief von einem Schüler der Oberstufe geschrieben worden, wäre ich mit der massiven Reaktion einverstanden. Hier handelt es sich jedoch um ein Mädchen aus Klasse 7, dessen Hormone derzeit Achterbahn fahren. Für diesen witzig gemeinten Brief sogar einen Schulverweis zu verhängen wäre IMHO eine Fehlreaktion, die dem Lehrer ein Echo der Klasse 7 bescheren wird, das er nicht vergisst. Pubertierende Kinder haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden. Dieser Schuss könnte nach hinten losgehen. Dann hat der Lehrer einen schlechten Stand in der Klasse - und jeden Respekt verspielt.

    Ich sehe das wie Timm. Ein 12-jähriges, pubertierendes Mädchen liefert hormongesteuert auf eine etwas "witzige" Art eine ihr verpasste Strafarbeit ab. Falls das schon eine "massive" Provokation sein soll kann ich nur sagen: "You've ain't seen nothing yet."

    Eine (IMHO) adäquate Reaktion wäre:
    "Du hast die Aufgabe nicht gelöst. Ich erwarte einen vernüftigen und akzeptablen Aufsatz im Umfang von 2 Seiten. Falls dieser nicht bis ... abgeliefert ist, erhältst du die Möglichkeit, diesen Aufsatz an einem Nachmittag innerhalb von 2 Stunden abzufassen."

    Kommt darauf an, was du für diese "Mietminderung" als Gegenleistung bietest.
    Falls du garantierst, dass du im Gegenzug mindestens 5 Jahre in der Wohnung bleibst und die Wohnung im angemieteten Zustand wieder zurückgibst, könnte der Vermieter eventuell einwilligen - auch im Hinblick auf die garantierte Mietzahlung als Beamter.

    In dre Regel wirst du jedoch bei einem derartigen Anliegen ein freundliches Lächeln - und eine Absage kasssieren.

    Eine Wohnung IN der Schule kann Segen oder Fluch sein. Stell dir vor: Arbeit - Freizeit - Leben wird zu einer Einheit. Für die Hohlstunde ziehst du dich mal kurz in dein Wohnzimmer zurück oder trinkst "zuhause" einen Kaffee. Das Klassenzimmer wird zum verlängerten Wohnzimmer - weil du es ohne zeitliche Probleme gestalten kannst.

    Falls es nicht funktioniert - ein Versetzungsantrag ist schnell geschrieben.

    Ich selbst pendle und hasse und liebe das. Im Winter hasse ich es - es belastet das Nervenkostüm, den Geldbeutel und das Freizeitkonto. Wenn man morgens um 5 raus muss, damit man Frühstück, Schneeschippen , Duschen und Fahrt zeiltlich auf die Reihe kriegt ist es ÄTZEND. Andererseits genieße ich es, an meinem Wohnort sagen zu können: "Was geht mich das blöde Geschwätz der Nachbarn an..." Jetzt gerade genieße ich morgens die Zeit, um richtig wach zu werden und die Fahrt durch die aufblühende Landschaft. Auf der Strecke bleibt Zeit und eine Menge Geld.

    Es kommt wohl auch auf die Schulart an. Früher unterrichtete ich im Nachbarort an einer Schule für Erziehungshilfe. Als ein Schüler zu mir sagte: "Ich weiß, mit welchem Bus Ihre Tochter nach Hause fährt", war dies für mich der ausschlaggebende Grund, an eine entferntere Schule zu wechseln.

    Einige meiner Kollegen wohnen in der Nachbarschaft der Schule. Die laufen oder kommen mit dem Fahrrad in die Schule, kennen die Familienverhältnisse der Schüler und klären manches Schülerproblem nachmittags beim Spaziergang nebenher mit den Eltern ab. Weil sie sich auch in der Gemeinde engagieren, haben sie sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule eine anerkannte Position.

    Es ist so wie meistens: "S'kommt drauf an...."

    Der Wikipediaeintrag spricht ja Bände :D

    Zitat

    Belebtes Wasser aus Österreich, das u. a. nach Taiwan exportiert wird: Ein bei Vollmond abgefüllter Liter kostet etwa 6 Euro. Ohne Vollmondabfüllung sind es 2 Euro.


    Sauber .... bzw. abgestanden....

    Zitat

    Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und zu Schadenersatz von umgerechnet 72.000 Euro verurteilt.[5] Die Richterin im Verfahren bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.

    Dem kann man eigentlich nix hinzufügen.

    Auf http://www.chem1.com/CQ/clusqk.html ("Water Cluster Quackery
    The junk science of structure-altered waters")

    gibt es eine hübsche Grafik dazu:
    [Blockierte Grafik: http://www.chem1.com/CQ/snakeoilman1.jpg]

    Natürlich musst du das Urinal von schädlichen Stoffen befreien. Du bist verpflichtet, Schaden von den Schülern abzuwenden - egal ob Mann oder Frau.

    Der Amtseid lautet:

    Zitat

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe

    Allerdings nur, falls du Bundeskanzler(in) wirst. :pfeif:

    Back to topic: Was/ wer sollte dich daran hindern, nachzudenken? Laut Notenbildungsverordnung Ba-Wü hast deinen persönlichen Ermessensspielraum im Interesse der Chancengleichheit der Schüler zu nutzen. Diese Chancengleichheit beinhaltet, dass du die Leistung des Schülers gegen die Leistung der Mitschüler abwägst. In der Notenbildungsverordnung Ba-Wü ist in §7,(4) festgehalten, dass dem Schüler "auf Befragen der Stand seiner mündlichen und praktischen Leistungen" anzugeben ist. Nimmst du "eine besondere Prüfung vor, die gesondert bewertet" wir, hast du dem "Schüler die Note bekanntzugeben".

    Eine zeitliche Befristung ist dabei nicht gesetzt.

    Zitat

    Original von Musikmaus
    ....Außerdem hätte ich erwartet, dass sie ein bisschen stabiler sind. In der Beschreibung habe ich gelesen, dass man auf Tischen, Fußboden,... damit spielen kann. Im Moment kann ich nur schätzen, aber ich glaube nciht dass die Dinger lange halten, wenn man das wirklich so praktiziert. Zumindest nicht mit einem Haufen halbstarker Jungs (Klasse 8...) ;)
    ....

    Die Dinger halten schon was aus. Guggst du hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=2LQ4S6c42fM&NR=1

    Links zu Boomwhackers gibt es hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkmusi.htm
    Dort bei "Drums und Percussion"

    Anzeigen muss man das nicht. Wenn man jedoch als beihilfeberechtigter Beamter von einem Dritten verletzt wurde, muss dies beim Beihilfeantrag angegeben werden. Die Beihilfe nimmt dann eventuell den Verursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) in Regress. Falls es sich um Beschwerden handelt, die längerfristige Auswirkungen haben, wendet sich der Kollege am Besten an die Beihilfestelle - auch wegen etwaiger versorgungsrechtlicher Ansprüche. Die Polizei kann da außen vor bleiben.

    Zitat

    Original von Bizzel
    Der Schulleiter unterrichtet weniger Stunden als er laut Schulgesetz zu unterrichten hat.


    Für die Berechnung des Deputates gibt es eine ganze Reihe Verordnungen, Regeln und Ausnahmeregeln. Da hilft ein Blick ins Schulgesetz nicht viel - da muss man sich schon etwas besser auskennen.

    Zitat


    Vielleicht hat er eine gesundheitlich bedingte Ermäßigung?


    Eben und zum Beispiel. Und dann geht es dich nichts an. Oder eine Altersermäßigung. Oder eine zusätzliche Aufgabe bei der Schulverwaltung. Oder Aufgaben in der Lehrerausbildung. Oder er arbeitet Teiolzeit und hat ein paar Stunden reduziert - mit entsprechend geringerem Gehalt ...

    Zitat


    Niemand weiß es. Jedenfalls fährt er trotz Ganztagsschule spätestens um 14 Uhr nach Hause. Der Stellvertreter hat bisher zu wenig Stunden unterrichtet, jetzt plötzlich macht er eine "AG" in Form einer Minigruppe. Auch er fährt ordentlich früh nach Hause.
    Der PR darf nicht in die Statistik sehen. Die A14-Stelle, die bei der Statistik mitmachen soll, darf diese nicht einsehen. Niemand außer der SL weiß, was an höherer Stelle als Statistik abgegeben wird.

    Wenn das Schulamt die Statistik genehmigt, sind alle Spekulationen hinfällig.

    Zitat


    Der Stellvertreter hat alle Informatik-Informations-Fäden in der Hand und wird extrem pampig, wenn man zu genau nachfragt.


    Wenn man mir unterschwellig gravierende Dienstpflichtverletzungen auf Grund vager Vermutungen unterstellen würde, wäre meine Reaktion ebenfalls pampig.

    Zitat


    Gibt es irgendeine Stelle, wo man um eine neutrale Kontrolle der Stundenberechnung bitten kann? Oder beißt sich die Katze in den Schwanz, weil man sich an die Vorgesetzten, die dies in der eigenverantwortlichen Schule praktizieren, auf dem Dienstweg zu wenden hat?


    Du kannst dich bei Beschwerden über deine Vorgesetzten jederzeit an die nächsthöhere Dienststelle wenden.

    Zitat


    Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat?


    Wenn du die Frage so stellst, hast du sie für dich ja schon beantwortet.

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