ZitatOriginal von Bizzel
Der Schulleiter unterrichtet weniger Stunden als er laut Schulgesetz zu unterrichten hat.
Für die Berechnung des Deputates gibt es eine ganze Reihe Verordnungen, Regeln und Ausnahmeregeln. Da hilft ein Blick ins Schulgesetz nicht viel - da muss man sich schon etwas besser auskennen.
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Vielleicht hat er eine gesundheitlich bedingte Ermäßigung?
Eben und zum Beispiel. Und dann geht es dich nichts an. Oder eine Altersermäßigung. Oder eine zusätzliche Aufgabe bei der Schulverwaltung. Oder Aufgaben in der Lehrerausbildung. Oder er arbeitet Teiolzeit und hat ein paar Stunden reduziert - mit entsprechend geringerem Gehalt ...
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Niemand weiß es. Jedenfalls fährt er trotz Ganztagsschule spätestens um 14 Uhr nach Hause. Der Stellvertreter hat bisher zu wenig Stunden unterrichtet, jetzt plötzlich macht er eine "AG" in Form einer Minigruppe. Auch er fährt ordentlich früh nach Hause.
Der PR darf nicht in die Statistik sehen. Die A14-Stelle, die bei der Statistik mitmachen soll, darf diese nicht einsehen. Niemand außer der SL weiß, was an höherer Stelle als Statistik abgegeben wird.
Wenn das Schulamt die Statistik genehmigt, sind alle Spekulationen hinfällig.
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Der Stellvertreter hat alle Informatik-Informations-Fäden in der Hand und wird extrem pampig, wenn man zu genau nachfragt.
Wenn man mir unterschwellig gravierende Dienstpflichtverletzungen auf Grund vager Vermutungen unterstellen würde, wäre meine Reaktion ebenfalls pampig.
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Gibt es irgendeine Stelle, wo man um eine neutrale Kontrolle der Stundenberechnung bitten kann? Oder beißt sich die Katze in den Schwanz, weil man sich an die Vorgesetzten, die dies in der eigenverantwortlichen Schule praktizieren, auf dem Dienstweg zu wenden hat?
Du kannst dich bei Beschwerden über deine Vorgesetzten jederzeit an die nächsthöhere Dienststelle wenden.
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Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat?
Wenn du die Frage so stellst, hast du sie für dich ja schon beantwortet.