Beiträge von alias

    Zitat

    Original von Ismo
    :rofl: Das ist echt super!!!

    Gut, dass es noch die Tierwelt gibt.....:rofl:

    http://www.wdr.de/radio/wdr4/wor…2008_0312.phtml

    Falls jemand diesen Artikel NICHT gelesen hat, ist ihm die Schlussspointe entgangen:

    Zitat

    Mag der Glaube angeblich hin und wieder auch Berge versetzen, aber an der Last, die sie mit ihrem Namen tragen, dürften sich die Kevins und Chantals einen Bruch heben. Ja, die gepriesene Globalisierung treibt bei der Namensgebung, also einer Entscheidung fürs Leben, die absonderlichsten Blüten. Nur was ist mit Calvin, Cedric oder Collin? Sind das auch Kinder aus der Unterschicht oder haben sich Ehepaare aus der Oberschicht, um sich abzugrenzen, die besseren amerikanischen Vornamen herausgepickt? Bei der Lektüre der Geburtsanzeigen gerät man in dumpfes Grübeln. Doch inzwischen erblicken die genervten Standesbeamten wieder einen Silberstreif am Horizont. Bei Paaren, die man intellektuellen Kreisen zuzählt, nicht nur, weil sie mehr als ein Buch besitzen und ab und zu mal in die Oper gehen, stehen Vornamen wie Anna oder Marie wieder hoch im Kurs. Und bei männlichen Nachkommen haben Paul oder Friedrich ordentlich Boden auf Kevin und Co. gut gemacht.

    Es gibt also doch noch ein Traditionsbewusstsein bei Namen. In meiner Nachbarschaft treffe ich nämlich täglich auf Anton, Bruno, Eduard, Max, Oskar und Wilhelm sowie auf Karla, Käthe, Lotte und Frieda. Und die hören, wenn man ihren Namen ruft, alle aufs Wort und wedeln mit dem Schwanz. So tragen wenigstens Hunde dazu bei, dass hergebrachte deutsche Namen erhalten bleiben.

    :lach:

    Zur Formulierung eines Lebenslaufes gibt es hier die derzeit "offizielle" Variante:
    europass

    @neleabels & philo:
    Ich muss euch widersprechen. Bei Bewerbungen sind die kompletten Unterlagen relevant - und der lebenslauf wird, weil er schön kurz und übersichtlich ist, am intensivsten studiert. Da kommt einfach die Neugierde zum Tragen. Daher sollte man auf die Erstellung dieses Papiers auch besondere Sorgfalt verwenden - so man den Job möchte.

    Ich habe die Erstellung eines Lebenslaufes auch anders gelernt, als dies nun von der EU vorgestellt wird..... da darf man schonmal fragen, wer mit sowas Erfahrung hat.

    Wobei dieses Forum als Hilfe zur Unterrichtsvorbereitung für Lehrer dient - und nicht als Hausaufgabenhilfe. Schreib' doch einen Kommentar für die Lehrerin ins Heft, dass diese Aufgabe nicht lösbar war - und sie den Kindern den Lösungsweg erläutern soll. Das dürfte hilfreicher sein als die Lösung irgendwo abzukupfern.

    Es gibt -oder soll geben - eine Neuregelung:

    Zitat

    1. Deregulierung und Vereinfachung des Nebentätigkeitsrechts Die bisherigen detaillierten bundesrechtlichen Vorgaben (§ 42 BRRG) entfallen. § 42 BeamtStG bestimmt nur noch, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich anzeigepflichtig sind und unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen sind, soweit sie geeignet sind, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen. Der dadurch eröffnete Spielraum für den Landesgesetzgeber soll zu einer deutlichen Vereinfachung des Nebentätigkeitsrechts genutzt werden. Insbesondere soll auf die bisherigen zahlreichen und häufig schwer abzugrenzenden Kategorien mit z. T. unterschiedlichen Verfahren und Rechtsfolgen (z. B. genehmigungspflichtig, allgemein genehmigt mit Anzeigepflicht, allgemein genehmigt ohne Anzeigepflicht, genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig, wegen Geringfügigkeit nicht anzeigepflichtig, weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig, auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung) verzichtet werden. Es genügen zwei Kategorien: Nebentätigkeiten auf Verlangen und sonstige (anzeigepflichtige) Nebentätigkeiten. 2. Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren a) Ersetzung des Genehmigungsvorbehalts durch ein Anzeigeverfahren mit Verbotsvorbehalt Der bisherige grundsätzliche Genehmigungsvorbehalt für Nebentätigkeiten soll durch ein Anzeigeverfahren (mit Pflicht zur Anzeige!) mit der Möglichkeit der Untersagung durch den Dienstvorgesetzten ersetzt werden. Dieses Verfahren gilt dann für alle Arten von Nebentätigkeiten (außer solchen auf Verlangen). Dies entspricht der für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst geltenden Regelung (TV-L und TVöD). b) Einheitliche Anzeigepflicht für alle Nebentätigkeiten ohne Ausnahmen Auf Geringfügigkeitsgrenzen oder die Freistellung bestimmter Arten von Nebentätigkeiten von der Anzeigepflicht soll verzichtet werden.

    http://www.dienstrechtsreform-bw.de/image/inhalte/…5%2004%2008.pdf

    Wenn man den Jungs die Wrestling-Katrten verbietet, sollte man im Gegenzug auch den Mädchen die Barbiepuppen verbieten.... beide vermitteln ein falsches "Idealbild des Menschen". Jungs müssen muskulös, hart und kämpferisch sein - Mädchen schlank, modisch und geschminkt sein mit einer Vorliebe für Rosa ....

    ** wegduck*** :flieh:

    Jungs aus unserer Schule hatten sich schon vor Jahren auf einem Dachboden aus alten Matratzen eine Wrestling-Kampfarena gebaut und die Kämpfe nachgespielt. Das ging lange gut und es blieb bei blauen Flecken - die zur normalen Jungenentwicklung gehören. Irgendwann brauchte einer der Probanden eine neue Zahnreihe. Danach wollte keiner mehr Wrestling spielen... Manche "Probleme" erledigen sich von selbst... 8)

    Du musst jede Nebentätigkeit auf dem Dienstweg (also über die Schulleitung) anmelden. Es gibt Tätigkeiten, die sind genehmigungsfrei - wie schriftstellerische, künstlerische oder Vortragstätigkeit. Für andere Tätigkeiten benötigst du eine explizite Genehmigung.

    Das resultiert aus dem besonderen Treue- und Fürsorgeverhältnis, dem du als Beamter unterliegst. Dein Dienstgeber muss ja darauf achten, dass du dich nicht überarbeitest ... :D

    Zitat

    Original von Mila

    Wie kommst du denn auf die 20% / 80% Gewichtung???
    Fachwissenschaft und Fachdidaktik waren in meiner Studienordnung zu gleichen Teilen gefordert.

    Das hat jetzt zwar überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun, aber ich möchte hier doch mal gegen das Vorurteil anschreiben, dass GHS-Lehrer nur einen geringen Teil ihres Faches überblicken.

    Die 20% zu 80%-Verteilung war plakativ überzeichnet. Aber zwei Drittel zu ein Drittel passt schon.

    Fachwissenschaft und Fachdidaktik waren auch in meiner Studienordnung zu gleichen Teilen gefordert.

    Der Erziehungswissenschaftliche Bereich umfasste darüberhinaus ein Drittel der gesamt geforderten Semesterwochenstunden.

    Gemeinsam mit der Fachdidaktik lag der Schwerpunkt somit mit 2:1 im erziehungswissenschaftlich-didaktisch-methodischen Bereich.

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